Rauchfreie Grills besonders für Mietwohnungen geeignet?
Ich habe gesehen, dass es sogenannte Lüftergrill gibt, die einen Lüfter im Inneren haben, der eine Rauchentwicklung vermeiden soll. So könnte man auch in einem Mietshaus mit mehreren Parteien ohne Sorge auf dem Balkon grillen. Man würde dadurch keine Nachbarn durch die Rauchentwicklung stören und könnte grillen, wann immer mal Lust hätte.
Für mich scheint der Grill schon wirklich eine gute Lösung zu sein. Als wir in einem Mehrparteienhaus gewohnt haben, haben wir oft den ganzen Rauch vom Grill der Nachbarn im Schlafzimmer gehabt, wenn wir nicht früh genug mitbekommen haben, dass diese gegrillt haben.
Meint ihr, dass solche Rauchfreien Grills besonders für Mieter in Mehrparteienhäusern geeignet sind? Stört man die Nachbarn wirklich weniger, da es keine Rauchentwicklung gibt? Würdet ihr euch einen solchen Grill anschaffen, um Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen?
Wenn man immer in einem Mietshaus wohnen möchte und anstrengende Nachbarn hat ist das sicherlich eine gute Idee. Bei uns wird im Sommer jeden Tag von irgendwem gegrillt und das findet hier auch keiner schlimm. Beschwerden gibt es nicht und deswegen würde ich mir nicht so einen Grill anschaffen. Generell finde ich es aber gut, wenn man sich auch um die Nachbarn Gedanken macht.
Welche Grills am besten für Mietwohnungen geeignet sind, legt immer noch der Vermieter mit dem Mietvertrag fest. Bei uns im Mietvertrag steht eindeutig drin, dass das Grillen mit Feuer verboten ist. Die Rauchentwicklung spielt dabei überhaupt keine Rolle. Der Vermieter hat es verboten aus Gründen des Brandschutz und nicht, damit sich kein anderer Mieter belästigt fühlt. Wer sich in so einer Situation trotzdem mit so einem rauchfreien Grill auf den Balkon stellt, darf das gerne tun, ich bin aber nicht so blöd eine Kündigung zu riskieren, wenn das raus kommt. Klassischer Fall von nicht zu Ende gedacht.
Einen rauchfreien Grill würde ich mir für meinen Balkon schon anschaffen, nun muss ich aber erst nachschauen, ob ich das überhaupt darf. Ich kenne es wie Täubchen auch, dass man nicht wegen einer Geruchsbelästigung auf das Grillen verzichten soll, sondern wegen einer Brandgefahr.
Vielleicht sind rauchfreie Grills auch gut, weil sich der Geruch nicht in der Kleidung festsetzt, aber man kann seine Wäsche waschen und schon ist der ganze Geruch wieder draußen.
Täubchen hat geschrieben:Welche Grills am besten für Mietwohnungen geeignet sind, legt immer noch der Vermieter mit dem Mietvertrag fest. Bei uns im Mietvertrag steht eindeutig drin, dass das Grillen mit Feuer verboten ist. Die Rauchentwicklung spielt dabei überhaupt keine Rolle. Der Vermieter hat es verboten aus Gründen des Brandschutz und nicht, damit sich kein anderer Mieter belästigt fühlt. Wer sich in so einer Situation trotzdem mit so einem rauchfreien Grill auf den Balkon stellt, darf das gerne tun, ich bin aber nicht so blöd eine Kündigung zu riskieren, wenn das raus kommt. Klassischer Fall von nicht zu Ende gedacht.
Nicht nur das, auch der Einsatz von Elektrischen Grills und Lüftergrills kann untersagt werden. So steht das ebenfalls in meinen eigenen Mietverträgen die ich abgeschlossen habe als Vermieter und da ist rein gar nichts erlaubt. Weder Kohle, noch Gas, noch Elektro oder Lüftergrill es findet einfach kein Grillen statt auf dem Balkon, der Terrasse oder den am Haus anliegenden Grünflächen.
Leider gibt es immer wieder Mieter die meinen damit den Mietvertrag umgehen zu können. Entsprechend sollte man erst einmal weiter in seinem eigenen Mietvertrag lesen was dort alles ausgeklammert worden ist. Ist dort nur das Grillen allgemein nicht erlaubt, dann darf man auch keinen Lüftergrill betreiben. Steht dort nur etwas von Gas und Kohle, dann geht es und wäre eine Option. Ist Elektro auch ausgeschlossen, dann hat man auch diesen in einer Mietwohnung nicht zu verwenden gemäß dem Mietvertrag. Die Folge kann die gekündigte Wohnung sein und wenn es einem das Wert ist nur damit man grillen kann, dann muss man sich auch nicht wundern.
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