Räum- und Streupflicht durch Krankheit nicht aufgehoben?
Meine Freundin ist gerade krank und kann nicht Schnee schippen. In der Nacht hat es wohl ordentlich geschneit und normal ist sie eine der Ersten, die dann draußen steht und den Bürgersteig und die Einfahrt räumt. Das konnte sie diesmal nicht und hatte auch niemanden, den sie darum bitten konnte.
Sie denkt aber trotzdem, dass sie ja verpflichtet ist zu räumen und zu streuen. Denn dies ist von der Gemeinde so festgesetzt worden. Sie macht sich nun Gedanken, was eben ist, wenn sich jemand beschweren sollte, dass sie eben nicht geräumt hat.
Entbindet Krankheit von der Räum- und Streupflicht? Oder muss man dann dafür sorgen, dass irgendwer anders dies übernimmt und im Notfall eben eine Firma dafür kommen lassen? Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht?
Natürlich entbindet Krankheit, Alter oder Abwesenheit nicht von der Pflicht, die Gehwege zu räumen und zu streuen. Wer, aus welchen Gründen auch immer nicht kann, muss für Ersatz sorgen. Ob er Freunde, Familie oder Nachbarn einspannt oder ein Unternehmen beauftragt, das ist seine Sache.
Krankheit oder Abwesenheit kann gar nicht von der Pflicht entbinden, die Gehwege zu räumen. Dann müsste es wenigstens die Möglichkeit geben, bei der Gemeinde Bescheid zu geben, dass man der Pflicht nicht nachkommen kann, dann müsste man das gegebenenfalls noch durch ein Attest oder .. äh, Flugtickets beweisen und dann würde die Gemeinde den Dienst selber übernehmen.
Man merkt schon. So funktioniert das nicht. Das würde missbraucht werden, es wäre ein enormer bürokratischer Aufwand für die Gemeinden und letztlich wäre die Regelung vollkommen unwichtig und sie könnten von Anfang an einfach alles selber räumen.
Soweit ich weiß, entbindet nichts davon, seiner Räum- und Streupflicht bei akutem Bedarf nachzukommen und man sollte sich auch möglichst daran halten. Denn diese Regelung hat ja ihren Grund. Wenn man es nicht macht und ein Passant rutscht aus und bricht sich das Bein, dann muss man haften und muss im Extremfall Schmerzensgeld zahlen.
Allein deswegen hätte ich persönlich schon Sorge, dass da wirklich was passiert, wenn ich nicht streuen kann und würde jemanden direkt bitten, das für mich zu übernehmen, wenn ich das eben nicht kann. Denn so eine Klage auf Schmerzensgeld und vielleicht sogar Schadensersatz (wenn die Person dadurch nicht arbeiten können sollte) geht sicherlich total ins Geld und könnte unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben.
Wäre ja noch schöner, wenn man direkt von seinen Pflichten entbunden wird wenn man krank ist. Natürlich hat man dafür Sorge zu tragen, dass das ganze dann übernommen wird. Wen man damit dann beauftragt bleibt einem selbst überlassen, so kann man dann den Partner schicken um den Schnee zu schaufeln, die Nachbarn, Kinder oder auch einen Hausmeisterdienst damit beauftragen es zu erledigen.
Dazu darf man dann aber auch nicht vergessen, dass es dazu ebenfalls festgelegte Zeiten gibt bis wann das erledigt sein muss. Diese sind je nach Kommune unterschiedlich und hier muss bis 6 Uhr alles geräumt und gestreut sein. Kommt man allerdings erst um 7 Uhr von der Nachtschicht nach Hause und hat sich nicht darum gekümmert, dann ist man ebenfalls nicht nachgekommen und kann dafür entsprechend Sanktioniert werden.
Daher lohnt es sich immer, dass man von Anfang an etwas ausmacht mit Nachbarn oder auch anderen Personen. So habe ich mich hier auch abgesprochen, wenn ich Nachts arbeiten gehe und erst morgens um 8 Uhr wieder Zuhause bin, dass mein Nachbar für mich dann mit räumt und auch streut und ich dafür dann einen Ausgleichstag für ihn mit Übernehme. Gleiches gilt für Urlaub, auch dafür bestehen jetzt bereits Absprachen, dass man nur kurz Bescheid geben muss und direkt wird das erledigt ohne noch großartig darüber diskutieren zu müssen.
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