Probleme bekommen, wenn man sich gegen Einbrecher wehrt?

vom 02.12.2015, 22:48 Uhr

Bei Bekannten von mir ist neulich eingebrochen worden und die beiden sind seitdem sehr unruhig und treffen neue Sicherheitsmaßnahmen. Neulich haben wir uns darüber unterhalten, was wir im Falle eines Einbruchs machen würden, wenn die Täter noch zugegen sind.

Meine Bekannte meinte dann auch direkt, dass sie diesen k.o. schlagen würde und sich auf jeden Fall dagegen wehren würde, dass der Einbrecher mit seiner Beute verschwindet. Ihr Partner meinte dann aber direkt, dass einem eigentlich gar nichts übrig bleibt. Wehrt man sich und schlägt den Einbrecher k.o. oder verletzt man ihn anderweitig, dann kann das zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Hättet ihr gedacht das man sich nicht großartig dagegen wehren kann, wenn man einen Einbrecher bei frischer Tat ertappt und diesen vor dem Fliehen hindern möchte? Wie ist es in einer solchen Situation nicht erlaubt den Täter k.o. zu schlagen? Könnt ihr das nachvollziehen?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Natürlich kann man sich wehren, man ist ja in Gefahr, das ist Notwehr und gerade bei einer Frau würde sicher keiner daran zweifeln, dass die Angst um ihr Leben hatte, wenn da ein Einbrecher vor ihr steht und es ihr zubilligen, dass sie sich mit allen verfügbaren Mittel gegen diesen wehrt.

Ob man das auch machen würde oder sich lieber versteckt, ist eine andere Frage. Man muss ja auch in der Lage sein, sich zu wehren und irgendwas haben, um dem Einbrecher überlegen zu sein. Ich hätte beispielsweise Messer und Pfeffer Spray und da mich schon mal jemand (aber eine Frau) angreifen und würgen wollte und ich mich mit dem Messer gewehrt habe, weiß ich, dass ich auch in der Lage bin, das anzuwenden.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Natürlich kann man sich wehren, aber die Abwehr muss in einem verhältnismäßigen Rahmen bleiben. Einen Einbrecher, der niemanden bedroht und flüchten möchte, besinnungslos schlagen geht zu weit. Festhalten dagegen ist erlaubt.

Versucht er sich loszureißen, darf man fester zufassen. Schlagen geht dagegen wieder nicht. Schlägt er dagegen zu, darf man sich entsprechend wehren. Aber das darf man nicht, weil er Einbrecher ist, sondern weil er einen persönlich angreift. Die Abwehr muss eben der Situation angemessen sein.

» cooper75 » Beiträge: 13379 » Talkpoints: 509,93 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich gehe einfach mal davon aus, dass deine Bekannte über keinerlei Erfahrung in irgendeinem Kampfsport verfügt oder eine entsprechende Erfahrung in Sachen Selbstverteidigung hat. Insofern dürfte das Vorhaben, einen mit der Beute flüchtenden Einbrecher zu stellen und aufhalten zu wollen, so ziemlich das dümmste sein, was sie machen kann. Ich gehe mal davon aus, dass sie da sehr, sehr schnell an einen Einbrecher kommen würde, der ihr dafür eine über den Kopf zieht, bevor er abhaut - wenn sie richtig viel Glück hat und er es dabei belässt.

Solche Aussagen wie die deiner Bekannten lassen sich immer sehr schnell treffen, wenn man noch nie in der Situation einer wirklichen körperlichen Auseinandersetzung war und möglicherweise sogar Waffen im Spiel waren. Bis sie wirklich einmal in einer solchen Situation waren sind Männer wie Frauen immer die großen Maulhelden, die Männer natürlich vermehrt. Von Frauen haben ich einen solchen himmelschreienden Blödsinn eigentlich noch gar nie gehört.

In der entsprechenden Situation realisiert man dann aber sehr schnell, dass sich die Beine gar nicht bewegen wollen und man sich vor Angst fast in die Hose macht. Selbst wenn man sich wehren möchte bekommt man nicht viel auf die Reihe, da man mit der neuen Situation überfordert ist und das Adrenalin einen beinahe schon lähmt. Wenn man sich die für eine solche Situation notwendige Routine nicht ansatzweise in einem Selbstverteidigungskurs oder dergleichen aneignen konnte, ist man in der Regel aufgeschmissen.

Ich boxe seit mehr als 15 Jahren, mache seitdem auch immer mal wieder verschiedene Kampfsportkurse und habe auch in der Bundeswehr zwei Nahkampfkurse belegt. Ich würde sagen, dass ich mich zu verteidigen weiß, wenn die entsprechende Situation es erfordern würde. Wenn ein Einbrecher aber nicht gerade mit meinem Kind unterm Arm fliehen würde, würde ich einen Teufel tun und ihn wegen ein bisschen Schmuck oder Bargeld aufhalten. Woher soll ich wissen, ob er nicht eine scharfe Schusswaffe mit sich führt? Soll ich ihn für 200€ nochmal auf mich aufmerksam machen, sodass er mir vielleicht eine Kugel in die Brust jagen oder mich mit einer Machete (gerne benutztes Einbrecherwerkzeug) oder Axt (noch beliebter) attackieren kann? Da müsste ich doch wirklich absolut bescheuert sein.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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