Privater oder beruflicher Umzug - das ist die Frage?

vom 20.10.2015, 17:23 Uhr

Ich ziehe nun um. Ich habe meine Ausbildung beendet und habe beim gleichen Arbeitgeber, bloß in einem anderen Haus meine Arbeit angefangen. Nun soll es einen Unterschied geben, mit den Absetzungskosten für die Einkommenssteuererklärung.

Beruflich veranlasst ist der Umzug durch Arbeitgeber nicht schriftlich. Ich erspare mir dadurch etwa eine Fahrtzeit von ca 20 bis 30 Minuten pro Tag, wobei es halt sich auf die Hin- und Rückfahrt schon bezieht. Aber es ist dort reger Pendlerverkehr, sodass es sich oftmals staut oder man sehr oft in der Innenstadt an roten Ampeln steht. Somit ist ab der neuen Wohnung die Arbeit besser erreichbar, auch wenn ich immer noch 30 Minuten fahre.

Ich habe nun ein Umzugsunternehmen beauftragt. Kann ich diese Kosten nur über die haushaltsnahen Dienstleistungen abrechnen oder aber weil es doch beruflich bedingt ist, durch die Werbungskosten? Hat da jemand Erfahrungen oder Wissen? Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Genaue Daten kann ich dir da leider nicht nennen. Ich würde es aber bezweifeln, dass das Finanzamt eine berufliche Veranlassung erkennt, wenn die Fahrzeitersparnis tatsächlich so gering ist. Wenn du es genau wissen willst, würde ich an deiner Stelle diese Kosten in die Steuererklärung erst dann eintragen, wenn ich die Steuererklärung persönlich abgebe. Bei uns im Finanzamt besteht nämlich dort die Möglichkeit, eine solche Frage noch zu stellen und eine verbindliche Antwort zu erhalten. Dann kann man die Zahl vor Ort noch nachtragen und die Sache ist erledigt.

Wenn das bei euch im Finanzamt anders gehandhabt wird, könnte man im Vorfeld noch bei der zuständigen Stelle im Finanzamt anrufen. Auf deinem letzten Steuerbescheid müsstest du theoretisch einen Ansprechpartner und eine Durchwahl finden. An die würde ich mich wenden.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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