Private Fotografien von Festen verkaufen
Frau G. fotografiert für ihr Leben gerne. Außerdem ist sie rege Besucherin von Festen und auch Festivals. Natürlich besucht sie die Feste und Festivals immer in Begleitung ihrer Kamera. Sie macht dort auch immer viele Bilder. Die Bilder bearbeitet sie danach ein wenig. Also Schatten entfernen, dunkle Bilder aufhellen - Kleinigkeiten also. In der Regel präsentiert sie ihre Bilder dann in einem privaten Internetblog.
Die Schwester von Frau G. hat einen neuen Partner. Der neue Partner ihrer Schwester hat die Fotos in Frau G.s Internetblog gesehen und ist von den Bildern begeistert. Vor allem da Frau G. wirklich deutschlandweit mit ihrer Kamera unterwegs ist und eine sehr große Auswahl an wirklich gelungenen Aufnahmen hat.
Was der neue Freund ihrer Schwester genau macht, weiß Frau G. nicht wirklich. Irgendwas mit Werbung und Verkauf über das Internet. Der Freund ihrer Schwester hat sie aber nun angesprochen, ob sie ihre Fotos auch verkaufen würde, denn er hätte Interesse an ein paar Aufnahmen. Was er genau damit machen würde, danach hat Frau G. leider nicht gefragt. Besonders interessiert war der neue Freund ihrer Schwester aber wohl an Aufnahmen von größeren Feiern, wie Rock am Ring und ähnlichen Veranstaltungen.
Frau G. fragt sich nun, ob sie ihre privaten Aufnahmen überhaupt verkaufen darf? Sie hat die Fotos ja nicht mit der Absicht gemacht, Geld dafür zu bekommen. Somit ist ihre Fotografiererei ja keine gewerbliche Handlung oder? Oder wird es in dem Moment zur gewerblichen Handlung, wenn sie die Bilder verkauft? Muss Frau G. dafür ein Gewerbe anmelden? Und wie sieht es eigentlich mit Persönlichkeitsrechten aus? Muss Frau G. da bei ihren Fotografien, die sie verkauft, irgendwas beachten?
Wenn man Gewinn erzielen will und das keine einmalige Handlung ist, sollte man das schon als Gewerbe rechnen können. Ich denke auch, dass man da durchaus mehr anstreben kann, wenn man wirklich viel unterwegs ist und gute Bilder macht. Vielleicht lässt man sich dahingehend beraten, weil langfristig gesehen kann man sich da ja auch Abnehmer suchen. Ansonsten hat man an seinen Bildern natürlich auch die Rechte, aber beim Verkauf sollte man auch klären, was geht und was eben nicht und das schriftlich festhalten.
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