Privat genutztes Firmenhandy und Fernmeldegeheimnis

vom 30.01.2018, 11:07 Uhr

Herr Emsig ist ein fleißiger Mitarbeiter einer Firma und ist auch in seiner Freizeit oft für die Firma da. Aus diesem Grund hat der Chef der Firma ihm ein Firmensmartphone gegeben, welches er auch privat nutzen darf. Das ist auch vertraglich festgesetzt, dass das Smartphone auch privat genutzt werden darf.

Nun hat Herr Emsig bald Urlaub und der Chef meint, dass er in seinem Urlaub das Handy dann in der Firma abgeben muss. Nun ist es ja auch ein privat genutztes Handy und Herr Emsig hat dort natürlich auch private Sachen drauf. Einfach Löschen wird da auch nichts nutzen, weil man ja doch solche Daten wieder herstellen kann.

Herr Emsig hat mal gehört, dass ein Firmenhandy, welches auch mit Erlaubnis des Chefs privat genutzt wird, weder kontrolliert noch eingezogen werden darf. Ist das richtig? Herr Emsig hat von einem Kollegen gehört, dass er das Smartphone nicht abgeben muss, weil da das Fernmeldegeheimnis Priorität hat. Was wäre, wenn er aus der Firma ausscheidet? Dürfte er das Smartphone dann in den Werkszustand versetzten, damit man nicht an die privaten Daten kommen kann? Wie sieht es aus bei einem Firmenhandy mit privater Nutzung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Chef das Handy während eines Urlaubs einfach so vom Mitarbeiter einfordern kann, wenn dies auch privat genutzt werden darf. Der Mitarbeiter zahlt doch sicherlich auch für die private Nutzung. Ich würde den Chef darauf hinweisen, dass das Handy auch privat genutzt wird. Vielleicht hat der Vorgesetzte das einfach nur vergessen. Wurde denn vertraglich nichts wegen des Handys und der Nutzung festgehalten?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Nelchen hat geschrieben:Wurde denn vertraglich nichts wegen des Handys und der Nutzung festgehalten?
Diamante hat geschrieben:Das ist auch vertraglich festgesetzt, dass das Smartphone auch privat genutzt werden darf.

Das habe ich ja bereits geschrieben. Aber dennoch ist es wohl arbeitsrechtlich schwammig, ob man es dann im Urlaub hergeben muss. Zumindest konnte ich darüber im Netz absolut nichts finden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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