Praktikum: Rücksicht auf Armverletzung beim Praktikanten

vom 01.02.2016, 12:55 Uhr

A befindet sich in seiner Ausbildung gerade im Praktikum und war die letzten zwei Wochen aufgrund eines Bänderrisses am Oberarm krank geschrieben. Um nicht die Prüfungszulassung zu gefährden, geht er wieder ins Praktikum, obwohl seine Verletzung noch nicht wieder richtig auskuriert ist. Eine Angestellte meint, sie müsse keine Rücksicht auf seine Verletzung nehmen, wenn A nicht mehr krank geschrieben ist. A möchte dagegen seinen Arm auf Arbeit noch schonen. Was denkt ihr, muss auf diese Verletzung noch Rücksicht genommen werden, oder muss A alles machen können, wenn er wieder auf Arbeit erscheint?

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn er wieder zur Arbeit geht statt sich begründet weiter krank schreiben zu lassen, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er wieder voll einsatzfähig ist. Es wäre eigentlich die Sache von A, selbst auf seine Gesundheit zu achten und eben zum Arzt zu gehen. Insofern hat er auch eine Pflicht, selbst auf sich zu achten und für seine Gesundheit und seine volle Arbeitskraft zu sorgen.

Vielfach ist es aber möglich, in seiner besonderen Situation als Praktikant und wegen der Prüfungszulassung mit dem Arbeitgeber zu sprechen, dass er sich nicht krank schreiben lässt, dafür sich aber noch ein wenig schonen darf. Viele Arbeitgeber gehen darauf ein. Es wäre dann auch die Aufgabe des Arbeitgebers, mit der Angestellten zu sprechen. Ich finde deren Verhalten übrigens ziemlich dreist und nicht gerade kollegial.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich sehe das wie SonjaB. Ein Praktikant ist ja immerhin in der Firma, um etwas zu lernen und nicht um wirklich Arbeitsleistung zu erbringen. Lernen kann er auch durch Zuschauen. Da muss er nicht unbedingt voll mit anpacken. Daher fände ich eine Sonderlösung angebracht und er sollte mit dem Arbeitgeber sprechen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich finde auch, dass man da in der speziellen Situation mal Rücksicht nehmen könnte. Sicher ist es so, dass man auch die volle Arbeitsleistung bringen soll, wenn man sich nicht krankschreiben lässt, weil der Chef dann auch für die volle Leistung bezahlen muss. Aber in dem Fall steht doch einiges auf dem Spiel und anstelle von A würde ich es auch mit dem Chef besprechen, dass A deswegen arbeitet, um die Prüfungszulassung nicht zu gefährden und ob nicht darum mal Rücksicht genommen werden kann, wenn A nicht so schwer tragen kann.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Es kommt doch ganz auf die Art des Praktikums an. In meinem ersten Studium wäre nur das Praktikum in der Verwaltung mit einer Verletzung möglich gewesen. Bei den anderen wäre Zusehen einfach nicht sinnvoll gewesen, denn es ging darum, echte praktische Erfahrungen zu sammeln. Das geht nur, wenn man anpacken kann. Das Band im Schlachthof läuft nicht langsamer und 100 Stunden zusehen bringt es nicht.

Im zweiten Studium habe ich zwar nur freiwillige Praktika absolviert, aber da wäre es problemlos möglich gewesen. Schubst man das Papier eben langsamer und tippt nur mit einer Hand. Da bestanden ganz andere Möglichkeiten, um auf den Praktikanten einzugehen.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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