Polizei nimmt Cannabis-Pflanzen mit, trotz Genehmigung

vom 04.05.2015, 15:45 Uhr

Ein Schwerkranker, der nach seiner Operation keine Tabletten gegen die starken Schwerzen vertrug, rauchte Cannabis. Er hatte die offizielle Erlaubnis zum Anbau dieser Pflanzen von der Bundesopiumstelle. Immer wieder durchsuchte die Polizei seine Wohnung und nahm ihm dann die Pflanzen weg. Dieser Mann starb dann mit nur 50 Jahen.

Sein Arzt ließ Vorwürfe verlauten, dass er wahrscheinlich noch leben könnte, wenn man ihm die Pflanzen nicht weggenommen hätte und er dermaßen bedrängt worden wäre. Dieser Schmerzpatient hatte aufgrund einer Tumor-Operation die Erlaubnis der Grastherapie, an der die Krankenkasse sich nicht beteiligte. So kostete ihn die Therapie monatlich etwa 1.000 Euro. Deshalb baute er mit Genehmigung selbst an, weil er so viel Geld monatlich nicht bezahlen konnte.

Die Polizei sah die Genehmigung, durchsuchte die Wohnung trotzdem und war der Meinung, dass er das Cannabis weiter verkaufe. Schließlich nahmen sie alles mit. So musste der Mann wieder auf die nicht verträglichen Tabletten umsteigen.

Könnt ihr nachvollziehen, warum die Polizei so gehandelt hat, obwohl ihr die Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle vorgelegt wurde und sie diese auch durch ihre laufende Kontrolle bei dem Mann kannte? Was hätte er machen sollen, wenn er die Tabletten nicht vertrug und die hohen Kosten der Cannabis-Produkte aus der Apotheke nicht mehr bezahlen konnte? Durfte die Polizei diesem schwerkranken Menschen die Pflanzen einfach wegnehmen, wenn er eine Genehmigung dafür hatte?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Von außen betrachtet kann ich mir das nicht vorstellen, warum sie so gehandelt haben, aber das ist ja auch immer eine Frage von den Fakten, die man zur Verfügung hat. Immerhin muss die Polizei sich ja auch an Regeln halten und ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl läuft da schon mal gar nichts und wenn dieser durchgesetzt wird, dann sollte man auch auf einen Anwalt bestehen, der als Zeuge fungiert.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Hier geht jetzt aber einiges Durcheinander. Der Verstorbene hatte, wie einige wenige andere Patienten auch, eine Erlaubnis zum Konsum. Er hatte dagegen keine Erlaubnis zum eigenen Anbau von Pflanzen. Und genau diese Hilfe zur Selbsthilfe ist ihm zum Verhängnis geworden. Die Polizei musste so handeln, wie sie gehandelt hat.

Dazu muss man sich die Situation in Deutschland genauer ansehen. Als Betroffener kann man, wenn andere Mittel nicht helfen, einen Antrag bei der Bundesopiumstelle stellen. Man kann beantragen, dass man bestimmte THC-haltige Medikamente verschrieben bekommen darf. Ebenfalls kann man beantragen, dass man Cannabis in einer Apotheke beziehen darf. Die letzte Möglichkeit ist, den Eigenanbau zu beantragen, weil man die Kosten für die anderen Wege nicht tragen kann.

So weit so gut. Nur hat die Bundesopiumstelle trotz entsprechender Gerichtsurteile noch keinem Betroffenen eine Erlaubnis erteilt, dass er die Pflanzen selbst für den Eigenbedarf anbauen darf. Die Bundesregierung lehnt diese Möglichkeit ab, legt gegen jedes Urteil Revision ein und die Bundesopiumstelle stellt keine Erlaubnisse aus. Dort spielt man auf Zeit. Vor einem knappen Jahr wurden mal einige Rückfragen an einige Antragssteller gestellt. Das war es auch schon.

Dass die Situation für die Betroffenen unhaltbar ist, das ist vollkommen klar. Aber das liegt an der harten und unverrückbaren Haltung der Bundesregierung. Ginge es nach den bisherigen Urteilen, dann müssten begründete Anträge genehmigt werden. Nur werden diese Urteile von der zuständigen Stelle auf Anweisung aus dem entsprechenden Ministerium konsequent ignoriert.

Wobei die Betroffenen nicht nur mit den hohen Kosten zu kämpfen haben. Sie leiden auch ständig unter Lieferengpässen, selbst wenn das Geld reicht oder eine Krankenkasse die Kosten erstattet. Aber da es bisher noch niemand zu einer Genehmigung für den Eigenanbau gebracht hat, kann die Polizei nicht anders handeln.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



@cooper75, bei mir ist nichts durcheinander geraten. Ich weiß nicht, woher du die Information bezogen hast, dass dieser Kranke keine Erlaubnis zum Anbau der Pflanzen hatte. Ich habe das gelesen im Focus Online, hier nachzulesen. Es handelt sich durchaus um eine seriöse Quelle.

Es steht dort ganz klar, dass der Mann die Erlaubnis der Bundesopiumstelle hatte, zum Anbau der Cannabis-Pflanzen. Wieso du schreibst, dass die Bundesopiumstelle bisher noch keine Erlaubnis zum Eigenanbau erteilt hatte, verstehe ich nun wiederum nicht.

Bereits im September des vergangenen Jahres hatten die Polizeibeamten die Cannabispflanzen aus der Wohnung mitgenommen. Also muss die Genehmigung schon lange vorher erteilt worden sein, da die Beamten schon öfter bei ihm waren.

Mich interessiert mal, woher du die Erkenntnis hast, dass bisher keine Genehmigung von der Bundesopiumstelle erteilt wurde.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Cid, der Focus ist aber die einzige Quelle, die ein einer Stelle von einer Erlaubnis zum Anbau spricht. Im weiteren Text ist auch hier die Rede von der Erlaubnis zum Rauchen, der Anbau als Gegenstand der Genehmigung wurde nicht mehr erwähnt. Der Bericht sagt sogar ganz klar, dass der Mann die Erlaubnis zum Rauchen im Februar 2014 erhalten hat.

Im Sommer 2014 gab es ein Gerichtsverfahren, in dem 5 Kläger von der Bundesopiumstelle verlangt haben, eine Erlaubnis zum Eigenanbau zu bekommen. In der dortigen Aussage der Bundesopiumstelle wird klar angegeben, dass bisher noch kein Patient in in Deutschland eine solche Erlaubnis erhalten hat. Übrigens haben die dort erfolgreichen Kläger ebenfalls bis heute keine Erlaubnis, die über das Rauchen hinausgeht.

Auch schon die im Jahr 2005 erfolgreichen Kläger, denen damals der Anspruch auf eine Erlaubnis zugesprochen worden ist, haben seit 10 Jahren keine erhalten. Bei diesem Sachverhalt sollte man sich wohl nicht allein auf den Focus verlassen, der zudem später im Bericht die erteilte Erlaubnis mehrfach richtig benennt.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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