Politiker und die Interpretation von Freiheit

vom 14.09.2016, 22:03 Uhr

Angela Merkel hat heute einen Satz gesagt. Sie sagt ja oft irgendwas, aber dieser Satz war wirklich bemerkenswert: "Freiheit besteht ja auch darin, so zu sein, wie es sich die Mehrheit nicht unbedingt wünscht."

Minderheitenschutz, schon klar. Ich frage mich nun, inwiefern das für Entscheidungen von Politikern gilt. Nehmen wir einmal an, also rein theoretisch, 99 oder vielleicht sogar 100% aller Bürger wären mit den Entscheidungen ihres Bundeskanzlers überhaupt nicht einverstanden: Müssten diese Bürger bis zur Wahl warten oder hätten sie in Ausnahmesituationen auch die Möglichkeit, einen anderen Bundeskanzler zu ernennen?

» Schwarze Strümpfe » Beiträge: 70 » Talkpoints: 19,09 »



Absetzen kann den Bundeskanzler nur der Bundestag mit einem konstruktiven Misstrauensvotum. Dies hat sich in der Geschichte der BRD bisher zweimal ereignet, Helmut Kohl hat auf diesem Weg 1982 Helmut Schmidt abgelöst. Ein Misstrauensantrag gegen Willy Brandt 1972 scheiterte knapp bei der Abstimmung.

Dieser Misstrauensantrag, der an den Bundespräsidenten gestellt wird, muss von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer ebenso großen Fraktion unterzeichnet sein und außerdem einen Nachfolger benennen. Der Bundestag entscheidet dann in einer geheimen Wahl über den Antrag. Für einen Erfolg reicht eine Mehrheit nicht aus, er muss von mindestens der Hälfte der Abgeordneten bejaht werden. Stimmt der Bundestag für einen neuen Kanzler, muss der Bundespräsident die Entscheidung umsetzen, die Regierung entlassen und den neuen Bundeskanzler ernennen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^