Plötzlich bissiger Hund muss schnell aus der Familie raus

vom 03.08.2017, 22:04 Uhr

A hat zwei Kinder und zwei Hunde. Ein Hund ist ein Dobermann. Dieser hat einen Wesenstest gemacht und wurde als braver, lieber und nervenstarker Hund eingestuft, der sich durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Diesen Wesenstest hat A mit dem Hund vor nicht mal einem Jahr gemacht, weil sie Kinder hat und sie wollte da kein Risiko eingehen. Denn sie weiß auch, dass diese sogenannten Kampfhunde auch Schmusehunde sein können und ihr Dobermann war bis dato ein solches Schmusetier.

Plötzlich, ohne Vorwarnung und ohne dass der Hund von den Kindern geärgert wurde biss der Hund heute zu. Unter beiden Augen hat das Kind klaffende Wunden gehabt, die im Krankenhaus versorgt werden mussten. Narben werden wahrscheinlich zurück bleiben. Es hätte auch ins Auge gehen können und das Kind wäre jetzt blind. Da A zwei Kinder hat und Angst hat, dass das noch einmal passiert, will sie den Hund abgeben. Nur weiß sie nicht, an wen sie sich wenden soll.

Hätte der Hund ein fremdes Kind gebissen, hätte das Ordnungsamt den Hund abgeholt und ins Tierheim gebracht. A hat alle Tierheime in der Gegend durch und kein Tierheim ist bereit das Tier aufzunehmen, weil es kein Fundtier ist. A ist sehr verzweifelt und hat auch schon Tierschutzorganisationen angerufen und die helfen auch nicht. Auch solche Stellen wie "Dobermann in Not" helfen nicht weiter. A hat auch bei einem Tierarzt angerufen und gefragt, ob er weiter wüsste, was sie machen könnte. Aber auch dort bekommt sie keinen Rat oder Telefonnummern an wen sie sich wenden könnte.

Der Hund muss definitiv aus der Familie raus, denn die Kinder gehen doch vor. Aber an wen kann man sich in diesem Fall wenden? Warum hilft das Tierheim nicht? Muss erst noch mehr passieren? Wisst ihr an wen man sich da wenden kann? Wie würdet ihr an A´s Stelle handeln?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde in dem Fall vielleicht einfach behaupten, dass es ein Fundtier ist. Das können die doch vermutlich gar nicht nachprüfen oder? Wenn ich bei einem Tierheim angerufen hätte, was die Aufnahme verweigert, dann würde ich zu einem Heim weiter weg fahren und denen dort was von Fundtier erzählen. Oder jemand anderen schicken, der das macht. Ich finde das auch unverantwortlich, wenn ein Tierheim so reagiert. Da müssen die sich nicht wundern, wenn Leute die Tiere aussetzen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@Zitronengras: Das Tier ist gechipt und bei Tasso angemeldet. Man wird den Besitzer immer wieder finden, wenn man behauptet, dass es ein Fundtier ist. A könnte den Hund abmelden, aber ich denke, dass man durch die Nummer auf dem Chip bestimmt den vorherigen Besitzer auch irgendwie finden wird und dann ist der Hund wieder bei ihnen.

Das komische ist ja, dass, wenn der Hund ein fremdes Kind, also kein Familienmitglied gebissen hätte, wäre der Hund sofort abgeholt worden und in ein Tierheim gebracht worden. Das habe ich nämlich vor ein paar Jahren bei Nachbarn von Bekannten mit erlebt, wo der Hund ein Nachbarkind gebissen hat. So schnell wie der Hund weg war konnte keiner reagieren und da hat der Hund "nur" in die Hand gebissen und es hat nicht mal geblutet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja stimmt, der Chip - daran habe ich nicht gedacht. Aber mal angenommen, man würde das doch so machen, was würde dann passieren? Also mal angenommen, man schickt dann einen Bekannten, der nicht mit einem in Verbindung gebracht werden kann, mit dem Hund zu einem entfernteren Tierheim und er behauptet dann, das wäre ein Fundtier.

Dann liest irgendwer den Chip aus und findet heraus, wem der gehört. Steht dann jemand vom Ordnungsamt mit dem Hund an der Leine vor der Tür und will einem den wieder aufdrängen? Und wenn man sich weigert, ihn wieder anzunehmen? Die können einem den Hund ja nicht vor die Tür stellen und weggehen. Was passiert dann? Geldstrafe? Könnte man die in kauf nehmen? Oder wenn man behauptet, jemand anderes wäre gebissen worden? Muss man das nachweisen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



So wie A gesagt wurde ist diese Körperverletzung durch einen Hund ein Anzeigendelikt. Also es wird von den Behörden nur gehandelt, wenn derjenige der gebissen wurde eine Anzeige stellt und da wird bei aufgenommen, wie der Hund gebissen hat und welche Folgen es hat. Dann wird sofort seitens der Behörden eingeschritten. Aber da es das eigene Kind von A ist, kann keine Anzeige erstellt werden wegen Körperverletzung.

Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man den Hund praktisch abgeben lässt und als Fundhund deklariert und der Besitzer ausfindig gemacht wird. Ich denke, dass man dann für die Tierheimkosten so lange aufkommen muss, bis der Hund vermittelt wird und da der Hund noch jung ist, ich glaube 3 oder 4 Jahre, wird das ein teures Spielchen werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wie wäre es denn, wenn man den Hund einfach im Internet anbietet, also bei Ebay Kleinanzeigen oder irgendwelche Tierseiten? Da kann man ja angeben, dass er an Familien abgegeben werden soll, die keine Kinder haben und auch keine Kinder planen. Da wüsste man auch sofort wo der Hund hingeht, was ja sicherlich auch nicht so uninteressant ist, wenn man mit dem Hund vorher gut zusammengelebt hat. Vielleicht hat man ja Glück mit so einer Anzeige.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


@Ramones: So eine Anzeige dauert ja auch, bis sich jemand meldet. Das Kind ist nun bei den Großeltern untergebracht, bzw. die Kinder, weil man Angst hat, dass er wieder beißt. Aber A hat schon gesagt, dass sie am liebsten möchte, dass der Hund durch Fachleute vermittelt wird, weil die den Hund dann besser einschätzen können. Was ist, wenn A bei der neuen Stelle, wo er vielleicht hinkommt auch Menschen beißt? Ich würde, ganz ehrlich, mir dann die größten Vorwürfe machen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich würde man handeln, wenn der Hund ein fremdes Kind gebissen hätte. Denn dann würden ja die Eltern des Kindes die Hundehalterin bei der Polizei anzeigen. In diesem Fall ist leider das Kind der Hundehalterin verletzt worden. A. ist die Mutter des geschädigten Kindes. A. ist aber auch die Hundehalterin, die ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, so dass ihr Kind verletzt wurde. Soll A. nun sich selbst anzeigen, oder wie? Klar, dass das nicht möglich ist.

Und daher sieht die Rechtslage nun mal völlig anders aus, als wenn ein fremdes Kind verletzt und A. angezeigt worden wäre. Also kann hier auch nicht das Ordnungsamt eingreifen, weil es in die Privatsphäre von A. eingreifen würde. Auch auf A's Anregung darf das Amt nicht handeln, wegen fehlender Zuständigkeit. Mir tut das Kind sehr leid, es kann ja nichts dafür. Aber es ist auch schade um den Hund.

Zwei Kinder, zwei Hunde und dazu noch ein sehr anspruchsvoller Hund, der eine erfahrene und konsequente Bezugsperson braucht. Und A. hat ja auch den Beweis in Form des Wesenstestes, dass es nicht an dem Hund selbst liegt, wenn er fehlerhaft reagiert.

So ein Hund muss ausgelastet werden. Ein Dobermann ist schon ein Kraftpaket und auch sehr wachsam. Zwei Stunden spazieren gehen und eine Stunde am Rad laufen sind schon das aller mindeste was dieser noch junge und aktive Hund braucht, um halbwegs ausgelastet und zufrieden zu sein.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Quasselfee hat geschrieben:Natürlich würde man handeln, wenn der Hund ein fremdes Kind gebissen hätte. Denn dann würden ja die Eltern des Kindes die Hundehalterin bei der Polizei anzeigen. In diesem Fall ist leider das Kind der Hundehalterin verletzt worden. A. ist die Mutter des geschädigten Kindes. A. ist aber auch die Hundehalterin, die ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, so dass ihr Kind verletzt wurde. Soll A. nun sich selbst anzeigen, oder wie? Klar, dass das nicht möglich ist.

Wer sagt, dass die Mutter die Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Mutter stand neben dem Kind, welches an dem Hund vorbei gegangen ist. Es ist nicht mal gerannt. Der Hund lag am Boden und sprang plötzlich auf und biss das Kind ins Gesicht. Da die Mutter neben dem Kind stand hat sie auch nicht die Aufsichtspflicht verletzt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich finde diesen ganzen Thread unerträglich! Das fängt mit der Frage an, warum sich eine Familie einen Dobermann anschafft, wenn sie bei der Rasse einen Kampfhund im Kopf hat. Und warum schleppt man das Tier zum Wesenstest? Lebt der Hund in Brandenburg? Oder hat er die Wesensprüfung des Dobermann Vereins zur Zuchtzulassung absolviert?

Dann geht es weiter, mit der Behauptung, der Hund hätte ohne Grund gebissen. Hund und Kind leben in einer Familie und beurteilt wird nur der Moment. :wall: Kein Hund beißt ohne Grund, wenn er kein Hirnproblem hat. Und selbst dann gibt es einen Grund, nämlich die Krankheit. Es ist ganz bitter für das Kind, aber verantwortlich sind die Eltern!

Und weiter geht es damit, jedem anderen die Verantwortung zuzuschreiben. Tierheime sind nicht zuständig. Das sind private Vereine, die Tiere aufnehmen, wenn sie Platz haben und oft mit der Gemeinde einen Vertrag über Fundtiere schließen. Abgesehen davon, dass der Hund über Chip und Verein dem Besitzer zuzuordnen ist, soll der angeblich gefährliche Hund ohne Informationen auf fremde Familien losgelassen werden? Ja geht es noch! Der ist jetzt schwer vermittelbar und andere sollen Risiko und Kosten tragen?

Genauso super ist die Idee mit den Kleinanzeigen. :wall: Angeblich ist der Hund gefährlich, aber da soll er schnell verschachert werden? An was für einen Käufer glaubt man denn, wenn man das Problem benennt? Oder ist der Hund ganz harmlos, wenn ihn bloß einer nimmt?

Verantwortlich für den Hund ist der Besitzer! Es gibt Hundepensionen, um erst einmal eine Trennung zu realisieren. Es gibt Hundetrainer, die den Hund aufnehmen und trainieren, bis ein neuer Halter gefunden ist. Erster Ansprechpartner sollte der Züchter sein, der hilft, sofern man keinen Wühltischwelpen gekauft hat, gern. Man kann auch einfach erst einmal mit räumlicher Trennung und Maulkorb arbeiten. Es ist der Job des Besitzers, der nicht nur die Verantwortung für sein Kind trägt, er trägt sie auch für den Hund und dessen weiteren Verbleib.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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