Planschbecken hinstellen als Mieter erlaubt?

vom 05.03.2021, 13:02 Uhr

Wenn man eine Mietwohnung bewohnt möchte man es sich möglichst gemütlich und komfortabel machen. Gerade in Altbauten kann sich die Hitze jedoch schnell mal aufstauen, je nach Lage der Wohnung. Wenn man nun einen Garten oder Balkon an der Wohnung hat, welchen man nutzen kann stellt sich nun die Frage, ob man dort auch ein kleines Planschbecken aufstellen darf. Muss man das mit dem Vermieter absprechen oder kann man einfach so ein Becken aufstellen und nutzen? Ist ein Hinstellen und die Nutzung von Planschbecken aus statischen Gründen auf Balkonen pauschal verboten?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Erlaubt ist normalerweise alles das, was nicht explizit verboten ist. Um ganz sicher zu gehen, sehe ich nun nicht das Problem einfach beim Vermieter oder der Hausverwaltung anzufragen und die Möglichkeiten gemeinsam auszuloten. Gegen ein kleines aufblasbares Planschbecken wird aber sicherlich kaum einer Einwände haben, es ist abzuklären um auf Nummer sicher zu gehen.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Statische Aspekte muss man nur bedenken, wenn man wirklich ein großes Becken hat und viel Wasser in das Becken macht und nicht bei so einem kleinen Planschbecken. Dieses kann man auf jeden Fall aufstellen, schüttet man dann das Wasser aber nach unten und trifft einen Nachbarn oder einen anderen Balkon wird das weniger witzig sein, also das sollte man auch bedenken.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn man eine Wohnung im Erdgeschoss hat, zu der auch ein Garten oder wenigstens Rasen gehört, sehe ich da kein Problem, solange die Fläche auch wirklich nur zur Wohnung gehört und nicht für das gesamte Haus gedacht ist, wie bei uns. Wenn die Fläche vom gesamten Haus genutzt werden darf, dann dürfte man das Planschbecken wohl nur kurzfristig aufstellen, während man gerade draußen ist und es nutzt. Danach sollte man es wieder abbauen. Wer es anders möchte, sollte die anderen Mieter fragen.

Balkone sollten normalerweise ein kleines Planschbecken aushalten. Schließlich dürften ja wohl auch mehrere Menschen auf dem Balkon stehen. Je nachdem, wie viel man aber schon auf dem Balkon stehen hat und wie schwer das alles ist, sollte man sich dann aber schon mal Gedanken über die Statik machen.

Eine Mieterin hier im Haus sitzt etwa im elektrischen Rollstuhl und fährt häufig damit auf den Balkon. Da sie über die Türschwelle muss, springt der Rollstuhl auch immer mit voller Wucht und fast dem vollen Gewicht auf den Balkon. Ihr Rollstuhl hat aufgrund der Zusatz-Akkus und einiger anderer zusätzlicher Teile gut 300 kg.

Bis vor drei Jahren hatte sie auch noch einen Ehemann, der ein fast ähnliches Gewicht auf die Waage gebracht hat und oft auf dem Balkon anzutreffen war. Mit der Zeit hat der Balkon sich wirklich ein bisschen abgesenkt. In dem Fall würde ich von einem Planschbecken auf dem Balkon vielleicht abraten. Ansonsten könnte es sein, dass diese Mieterin in naher Zukunft keinen Balkon mehr hat. :lol: Offiziell dürfte sie es aber. Wir haben hier im Haus auch keine Hinweise bekommen, dass die Balkone nur bis zu einem bestimmten Gewicht belastet werden dürfen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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