Pflichtangabe von Mindestgehalt in Stellenanzeigen sinnvoll?

vom 13.12.2015, 18:39 Uhr

Noch immer gibt es beim Gehalt einen großen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Man hat schon versucht, diese Lücke mit verschiedenen Maßnahmen zu verkleinern, war damit bisher aber weniger erfolgreich.

Unsere Frauenministerin Schleswig möchte deswegen nun, dass in Stellenanzeigen, beziehungsweise Stellenausschreibungen, immer das Mindestgehalt angegeben wird. Diese verpflichtende Angabe soll praktisch aufzeigen, mit welchem Gehalt man in die Verhandlung beim Vorstellungsgespräch gehen kann, beziehungsweise vom Arbeitgeber mindestens gezahlt wird.

Dadurch, dass zumindest das Minimum des zukünftigen Gehaltes offengelegt wird, soll verhindert werden, dass es insgeheim doch Gehaltsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Angestellten geben wird.

Ich steht der Sache aber eher skeptisch gegenüber, da es für den Arbeitgeber immerhin noch weitaus mehr Möglichkeiten gibt, beim Gehalt einen Unterschied zu machen, wenn er das denn möchte. Findet ihr, dass diese Maßnahme letztendlich zu einer größeren Gleichberechtigung von Mann und Frau in Sachen Gehalt führen wird? Oder ist es nur eine weitere Maßnahme, die wirkungslos im Sande verlaufen wird?

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ein Mindestgehalt definiert ja nur die Untergrenze. Und theoretisch könnte ein Arbeitgeber ja sagen, wenn eine Frau bei uns eingestellt wird, zahlen wir exakt das Mindestgehalt und wenn ein Mann den Job bekommt, X Prozent mehr.

Deshalb würde ich aber nicht sagen, dass das eine Sache ist, die schlecht ist. Denn letztlich würde es die Transparenz für alle Geschlechter vergrößern, wenn man weiß, ich brauche mich vielleicht gar nicht bei der Stelle Y bewerben, weil der Posten zwar vielleicht besser als in meiner derzeitigen Firma ist, aber man effektiv weniger auf dem Konto hätte. Das würde dann auch den Personalern helfen, weil man dann gleich die Leute ausgesiebt hätte, die dann sowieso nein sagen würden.

Allerdings könnte so eine Regelung indirekt helfen, wenn die Kollegen sich austauschen. Wenn der Männliche Kollege A sagt, er hat x Prozent mehr als das Mindestgehalt heraus schlagen können, dann merkt der weibliche Kollege B eher dass ein Unterschied gemacht wurde. Aber letztlich ist man dann immer noch nicht sicher, ob der Unterschied tatsächlich wegen des Geschlechts allein gemacht wurde. Aber bei großen Firmen kann man dann schon erkennen, ob es eine Tendenz gibt.

Es wäre vielleicht ein Schritt, aber als einzige Maßnahme wohl eher nicht ausreichend. Oder wie seht ihr das?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Mich hat es immer gestört, wenn in Stellenanzeigen gar kein Gehalt genannt war. Ich kannte es nämlich so, dass der geltende Tarif angegeben war, wenn es einen gab oder dass irgendwo das Gehalt bezeichnet wurde und wenn das nicht der Fall war, empfand ich das immer als sehr ärgerlich. Manchmal habe ich auch unter falschem Namen vorher in den Personalbüros angerufen und habe gefragt, was für die Stellen gezahlt wurde, da hatte man mir meistens einen ungefähren Wert genannt.

Ich fand es immer lästig, wenn man erst den gesamten Bewerbungsprozess durchlaufen muss, bis man mal am Ende erfährt, wie nun das Gehalt aussehen soll. Das will man doch vorher wissen und nicht erst nach mehreren Auswahlstufen und Gesprächen. Das Gehalt ist doch der Grund, warum man überhaupt arbeiten geht, da sollte nicht so ein Geheimnis draus gemacht werden.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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