Pflicht zu Filzgleitern unter Möbeln in Mietwohnung?
A und B haben übereinander liegende Wohnungen in einem sehr großen Wohnhaus von C. Die oben wohnende B unternimmt überhaupt nichts, um Lärm für die unter ihr wohnende A zu vermeiden. Unter anderem haben ihre Möbel allesamt keine Filzgleiter oder ähnliche Vorkehrungen, um nicht lautstark über den Fliesenboden zu schrammen. B nimmt den Stuhl auch nicht hoch, um ihn umzustellen, sondern schiebt ihn jedes Mal laut hin und her.
Seit sie ganztags auf ihre Enkeltochter aufpasst, hat sich der Lärm für A noch vervielfacht, denn die Enkeltochter liebt es scheinbar, Stühle durch die Gegend zu schieben. A ist der Meinung, dass Filzgleiter den Lärm bei ihr schon merkbar vermindern würden. und hätte gerne, dass B diese unter ihren Möbeln, insbesondere den Stühlen anbringt. Die Kosten für die Filzgleiter würde sie auch übernehmen.
Leider stellt B die Ohren auf Durchzug und will davon nichts wissen. Sie ignoriert A und dass diese erheblich unter dem Lärm leidet. Auch der Vermieter C ignoriert A und bleibt einfach untätig. Da half auch kein Lärmprotokoll oder ähnliches.
Hätte A mit ihrem Anliegen überhaupt Aussicht auf Erfolg? Gibt es eine Pflicht, in Mietwohnungen Lärm soweit möglich zu vermeiden und etwa Filzgleiter anzubringen? Was gibt es sonst an Möglichkeiten für A?
Es gibt natürlich keine Pflicht, "Filzgleiter" unter Möbel anzubringen. Wie könnte das auch durchgesetzt werden? Die Ausstattung der Möbel wird vom Besitzer bzw. von der Besitzerin bestimmt.
Natürlich muss dafür gesorgt werden, dass sich keine Partei gestört fühlt. Gerade Lärm ist hier ein heikles Thema. Hinzu kommt, dass sicher unterschiedliche Menschen unterschiedliche Toleranzschwellen haben. Auch mag es sein, dass am Tag anderer Lärm ausgehalten werden muss wie in der Nacht (Nachtruhe).
Wenn Mieter A sich von Mieter B gestört fühlt, kann der sich zunächst selbst an Mieter B wenden. Ändert der sein Verhalten nicht, dann ist der Vermieter in der Pflicht. Wenn der sich nicht kümmert, bleibt nur der Weg über Mietkürzungen. Wobei hier eigentlich ein Anwalt hinzugezogen werden, um nicht Gefahr zu laufen, einen Fehler zu begehen welcher eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.
Spätestens wenn die Miete gekürzt wurde, wird sich der Vermieter einschalten. Wobei sicher dann auch zunächst geprüft werden wird, wie massiv der Lärm ist - hier hilft dann tatsächlich ein Lärmprotokoll.
Eine Pflicht gibt es dazu nicht oder hast du schon einmal etwas von einer Filtzgleiterpflicht gehört? Mit den üblichen Geräuschen muss man Leben und sich auch arrangieren können, immerhin wohnt man in diesem Haus nicht alleine. Man kann versuchen sich mit den anderen zu einigen, wie es hier auch schon versucht wurde aber wenn eine Seite nicht mitmacht, dann hat man erst einmal Pech gehabt. Dann kann man noch den Vermieter einschalten als Vermittler und wenn alles nichts hilft, dann sucht man sich eine neue Bleibe.
Das verrücken von Stühlen und schieben nach dem Essen ist als zumutbar anzusehen. Wenn es aber den ganzen Tag so geht, weil die Enkeltochter gerne über Stunden den Stuhl von A nach B schiebt dann ist das eine ganz andere Sachlage die sich ergibt. Ruhezeiten müssen gemäß den gesetzlichen Lautstärken eingehalten werden und Lärmbelästigung, soweit sie nicht komplett vermeidbar ist, ist so gering und kurz wie möglich zu halten.
Miete kürzen einfach so ist keine gute Idee, denn damit das Bestand hat muss der Vermieter vorher darüber schriftlich informiert worden sein, er muss nicht gehandelt haben und nur dann kommt man damit auch durch. Dazu kann man sich aber auch jederzeit vom Mieterschutzbund oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen, welche Lösungen noch denkbar wären und wie man damit weiter zu Verfahren hat.
Wenn der Nachbar oben stundenlang Schlagzeug übt oder für seinen nächsten Stepptanz Auftritt, dann hätte man vielleicht eher eine Chance. Aber bei Lärm der durch Kinder verursacht wird, hat man vermutlich recht wenig Möglichkeiten dagegen anzugehen.
Und so wie sich das anhört, ist das betreffende Kind noch recht klein. Denn Stühle schieben ist eher ein Hobby der ersten ein bis zwei Lebensjahre, wenn das Kind zum Beispiel noch nicht sicher laufen kann oder in der Altersklasse bis zur Einschulung, wenn der Stuhl eine bestimmte Rolle im Spiel zugeteilt bekommt. Und da kann man als Nachbar auch komplett vergessen, mit dem Kind zu reden. Wenn das Kind schon älter wäre, könnte man da eher was erreichen. Aber bei ziemlich kleinen Kindern ist die Möglichkeit im Gehirn noch nicht richtig entwickelt, sich in andere hinein zu versetzen. Da zeigen solche Ermahnungen wie "Sei leise, das stört den Nachbarn" nur wenige Minuten Wirkung und werden schnell wieder vergessen. Dabei ist das keinesfalls Bösartigkeit sondern bis zu einem gewissen Alter normal.
Ich würde so eine Meinungsverschiedenheit möglichst nicht eskalieren lassen. Als eine Möglichkeit sehe ich noch, dass man die oben wohnende Großmutter zu sich in die Wohnung einlädt und oben lässt man jemanden die Stühle über den Boden schieben. Wenn das tatsächlich sehr laut ist und hier nicht nur ein üblicher Geräuschpegel auf einen hypersensiblen Nachbarn trifft, wird die Nachbarin den Kummer eher nachvollziehen können. Und vielleicht kann man sich dann doch noch gütlich auf Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Filzgleiter einigen.
Allerdings muss ich mich auch wundern, wie gut in einzelnen Fällen bei manchen Häusern die Decken Schall transportieren. Ich hatte auch mal kurzzeitig als Zwischenlösung in so einer Wohnung gewohnt, wo die Betondecken irgendwie falsch konstruiert waren und man beim Mieter darunter alles, aber auch alles gehört hat. Sogar wenn die Kinder morgens müde barfuß ins Bad geschlurft sind. Eigentlich macht das kein wirkliches Geräusch, wenn man daneben steht. Aber in der Wohnung darunter hat sich das absurderweise verstärkt und so angehört, als würde eine Herde Wildtiere von A nach B ziehen. Möglicherweise ist ja der hier beschriebenen Wohnung auch so eine Decke eingebaut?
Wenn dem so wäre, hätte ich als Mieter den Verdacht, dass hier ein Baufehler vorliegen könnte und die Decke zwischen den zwei Mietparteien möglicherweise nicht den Vorschriften entspricht. Wie man das aber nachweist oder welche Schritte wie Mietminderung man dann unternehmen kann oder sollte und welche Rechte man gegenüber dem Vermieter hat, dass die Decke besser gegen Schall gedämmt werden sollte, weiß ich so nicht. Aber das kann man ja bei Fachleuten in Erfahrung bringen.
Sollte das Unterfangen Schallschutz beim Vermieter aus irgend welchen Gründen aussichtslos sein, kann man sich ja selbst im Baumarkt erkundigen, wie man den Trittschall von der Wohnung darüber als Heimwerker selbst so gut wie möglich dämmen könnte.
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