Pfändungsschutzkonto - Was passiert mit dem restlichen Geld?
Bei einem Pfändungsschutzkonto steht nur ein Betrag X jeden Monat zur Verfügung. Was passiert allerdings mit dem Geld welches über den Freibetrag liegt? Sprich: Der eingehende Lohn ist höher als der Freibetrag, was genau passiert mit diesem Geld?
Das ist im Grunde ganz einfach. Übersteigt der Betrag, der einem überwiesen wird etwa durch eine Lohnzahlung auf das eigene Konto den entsprechenden Pfändungsfreibetrag, der für einen errechnet wurde, wird ein Teil davon gepfändet.
Unter diesem Link hier lässt sich die aktuelle Pfändungstabelle, die entsprechenden Pfändungsfreibeträge und außerdem noch ein Pfändungrechner finden, den man bei der Beantwortung dieser Fragen im individuellen Fall konsultieren kann.
Wie der entsprechende Betrag letztendlich eingezogen wird, hängt davon ab, welche Vereinbarung man mit den Gläubigern, Gerichtsvollziehern oder entsprechend zuständigen Personen getroffen hat. Ist beispielsweise schon im Vorfeld klar, dass die monatliche Gehaltszahlung den Pfändungsfreibetrag übersteigen wird, so wird der Überschuss, beziehungsweise der Betrag, der dann gepfändet wird direkt von der Lohnzahlung des Arbeitgebers abgezogen. Die Lohnzahlung, die also letztendlich auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt, wurde um den Pfändungsbetrag bereits bereinigt.
So lange keine Pfändung vorliegt, passiert mit dem Geld, das über der Pfändungsfreigrenze liegt, gar nichts. Der Kontoinhaber kann wie bei jedem anderen Konto auch über das Geld verfügen. So lange es keine Pfändung gibt, bemerkt der Kontoinhaber keinen Unterschied zu einem normalem Girokonto ohne Dispositionskredit.
Erst wenn ein Gläubiger der Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zukommen lässt, greift das Pfändungsschutzkonto. Behörden schicken statt des PfÜB eine Einziehungs- und Pfändungsverfügung. Über Beträge bis zur Freigrenze kann der Kontoinhaber weiter verfügen. Beträge, die darüber liegen, werden erst einmal von der Bank "eingefroren".
Jetzt erteilt die Bank dem Gläubiger erst einmal die Auskünfte, die sie ihm geben muss. Bis der eventuell pfändbare an den Gläubiger überwiesen wird, vergehen vier Wochen. In dieser Zeit kommen weder der Kontoinhaber noch der Gläubiger an das Geld. So hat der Schuldner Zeit, zum Beispiel die Höhe des Freibetrags anpassen zu lassen, weil er unterhaltspflichtig ist oder sich mit dem Gläubiger zu einigen.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen 1337mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: felis.silvestris · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen
- Calla Pflanze 2152mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Schlafendes Wiesel · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Calla Pflanze
- Tipps zur Geranien Pflege 2390mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: C97 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Tipps zur Geranien Pflege