Partner nur mit Einverständnis des Vermieters einziehen?
A hat eine eigene Wohnung, die groß genug für sich und für seine Freundin wäre. Als A vor 2 Jahren die Wohnung mietete war er noch Single. Aber das ist seit einigen Monaten anders und er ist mit einer Frau (B) zusammen. B übernachtet manchmal bei A und nun wollen A und B zusammen ziehen. B hat dem Vermieter das gesagt und der Vermieter meinte, dass er damit nicht einverstanden ist. Dass die Frau manchmal da übernachtet ist ok, aber er will keine Paar in der Wohnung wohnen haben.
Die Wohnung hat 68 m² und zwei großzügig geschnittene Räume. A sieht nicht ein, dass er sich eine neue Wohnung nehmen soll um mit seiner Freundin zusammen zu ziehen. A meint auch mal gelesen zu haben, dass man dem Vermieter gar nicht fragen muss, sondern ihm nur Bescheid geben muss wegen der Nebenkosten, die dann auf zwei Personen gerechnet werden.
Muss der Vermieter einverstanden sein? Muss die Partnerin im Mietvertrag mit verankert sein oder reicht es, wenn A dem Vermieter einen Einschreibebrief schreibt und darin erwähnt, dass er die Nebenkosten nun über zwei Personen abrechnen muss? Blöd ist das nur mit der Ummeldung. Denn mittlerweile braucht man ja eine Bescheinigung des Vermieters um sich ummelden zu können. Der Vermieter von A wohnt in einer anderen Stadt. Er sagt auch nicht, warum er das nicht will. Aber kann man den Vermieter mit Gesetzen dazu bringen einverstanden zu sein?
Soweit ich weiß dürfte der Vermieter nur ablehnen, wenn eine Überbelegung der Wohnung dadurch riskiert würde, was ja bei 68m² nicht der Fall sein wird. In Kenntnis sollte er dennoch gesetzt werden. Wenn man das heimlich macht, hat der Vermieter das Recht, zu kündigen und das würde ich nicht riskieren wollen.
Als mein Partner vor ein paar Monaten bei mir eingezogen ist, habe ich mich auch erst einmal schlau gemacht, da meine/unsere Vermieterin sich generell mit der Vorstellung schwer tut, dass jemand in "ihrer" Wohnung wohnt. Sie selber wohnt mit ihrer Familie glücklicherweise ein paar Dörfer weiter.
Rein rechtlich gesehen muss der Vermieter sein Einverständnis nicht geben, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder eigene Kinder einziehen wollen, und die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird. Sonst müsste man ja theoretisch den Vermieter auch nach seinem Einverständnis fragen, wenn man vorhat, schwanger zu werden, und irgendwo hört's mal auf mit der Einmischung.
Meine Wohnung hat ungefähr die gleiche Größe, und wir haben beide locker Platz, also sollte dieser Grund schon mal wegfallen. Von Rechts wegen muss man den Vermieter meines Wissens nur darüber in Kenntnis setzen, dass Herr oder Frau x ab diesem oder jenem Datum ebenfalls hier wohnen.
Soweit die Theorie, aber als Vermieter hat man ja leider genügend Möglichkeiten, ungeliebten Mietern das Leben schwer zu machen. Meine Vermieterin hätte beispielsweise die recht bezahlbare Miete üppig erhöhen können, und wäre immer noch im rechtlichen Rahmen geblieben. Oder sie wäre uns sonstwie auf die Nerven gefallen.
Also haben wir die Dame eingeladen, den Fall geschildert, ihr so viel Honig ums Maul geschmiert, dass uns schon ganz schlecht war und meinen Partner schön ordnungsgemäß in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Auch eine geringfügige Erhöhung der Miete und Nebenkosten (im zweistelligen Bereich) haben wir brav abgenickt, weil es wahrhaftig hätte schlimmer hätte kommen können.
Der Vermieter muss also meines Wissens nicht gefragt werden, da es eine private Entscheidung ist, ob man mit jemandem zusammen zieht, aber es ist natürlich weniger stressig, wenn man sich gütlich einigt.
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