Paketbote verursacht Schaden am Briefkasten

vom 10.06.2018, 01:54 Uhr

Frau A. hat ein Paket erwartet. Da sie aber noch eine Besorgung machen musste, hat sie gegen 14 Uhr das Haus verlassen. Die Deutsche Post war an dem Tag mit ihrer Lieferung in der Gegend, in der Frau A. lebt, schon durch.

Als Frau A. gegen 16 Uhr wieder nach Hause kam, fiel ihr als erstes auf, dass der Briefkasten, der sich vorm Haus befindet, kaputt ist. Als sie um 14 Uhr das Haus verlassen hatte, war der Briefkasten noch vollkommen in Ordnung.

Die obere Klappe des Briefkasten war mit Gewalt abgerissen worden und lag auf dem Boden. Im Briefkasten selbst fand Frau A. eine Benachrichtigungskarte eines großen Versandunternehmen, mit dem Hinweis, dass ihr Paket auf ihrer Terrasse liegt. Eine Abstellgenehmigung hat Frau A. allerdings nie erteilt.

Frau A. hat nun schon mehrfach versucht einen Verantwortlichen ans Telefon zu bekommen. Es kann ja irgendwie nicht sein, dass man beim Einwerfen einer Benachrichtigungskarte die Klappe eines Briefkasten mit abreißt. Bisher hatte sie leider noch keinen Erfolg.

Was kann Frau A. unternehmen, damit ihr Briefkasten repariert oder ersetzt wird? Ist es in dem Fall vielleicht sinnvoll eine Anzeigen wegen Sachbeschädigung zu machen? Oder wird das in Frau A.s Fall eher im Sand verlaufen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie will Frau A denn beweisen, dass der Paketbote den Schaden verursacht hat? Sie war zwei Stunden abwesend und das könnte theoretisch auch ein dummer Nachbarsjunge wegen einer Mutprobe gewesen sein. Ohne entsprechende Zeugen glaube ich nicht, dass die Anzeige was bringen wird und dass die ganze Geschichte eher im Sande verlaufen wird. Ich finde, dass Frau A sich die ganze Mühe ohne Zeugen einfach sparen kann. Eine Beschwerde wegen einer fehlenden Abstellgenehmigung kann ich da schon eher nachvollziehen, denn das kann ja nur der Paketbote gewesen sein, der das Paket trotzdem abgeladen hat. Aber bei dem Briefkasten sehe ich ehrlich gesagt schwarz.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Rechtens ist nur die Beschwerde wegen der unzulässigen Abstellung eines Paketes ohne Abstellgenehmigung. Das andere wird sehr schwer werden zu beweisen, wenn keine Zeugen da sind, die genau gesehen haben, dass es der Paketbote war. Warum sollte er das denn gemacht haben? Hat er versucht das Paket in den Briefkasten zu quetschen? Oder wie soll das passiert sein? Man kann doch nicht einfach jemanden beschuldigen, was kaputt gemacht zu haben, wenn man es nicht zu 100% weiß oder ist der Briefkasten kameraüberwacht und steht ein Schild am Briefkasten, dass dieser Bereich überwacht wird?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke auch, dass es schwer zu beweisen ist, dass der Paketbote den Briefkasten beschädigt hat. Da wäre es vielleicht hilfreich, wenn das jemand gesehen hat und bezeugen kann. Ich denke, dass da aber eher wenig Hoffnung besteht, dass sie da Anspruch auf einen Ersatz oder ähnliches stellen kann.

Allerdings kann sie sich wegen der Ablage des Pakets beschweren, wenn sie nie einen Vertrag unterschrieben hat, dass der Paketbote das Paket irgendwo hinterlegen darf, wenn sie nicht zu Hause ist. Ich denke, dass der Paketbote deswegen dann sicher verwarnt wird.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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