Paket bei Nichtzustellbarkeit zur Versteigerung freigeben?

vom 04.09.2018, 19:44 Uhr

Mein Mann hat gestern ein Paket nach Holland bei unserer Postfiliale aufgegeben und wurde dann von der Postmitarbeiterin gefragt, ob das Paket bei einer Nichtzustellbarkeit, aus was für Gründen auch immer, zurückgesendet werden soll oder für eine Versteigerung freigegeben kann. Natürlich hat er gesagt, dass es dann eben zurückkommen soll.

Als er mir das dann erzählt hat, war ich auch erst einmal etwas sprachlos, denn so etwas habe ich auch noch nie gehört. Kennt ihr solche Verfahrensweisen, dass nichtzustellbare Pakete auch einer Auktion zugeführt werden können? Habt ihr schon mal eigens aufgegebene Pakete für solch einen Fall einer Nichtzustellbarkeit für eine Versteigerung freigegeben oder würdet ihr das tun?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das habe ich ja noch nie gehört und das würde ich ehrlich gesagt auch nicht wollen. Wenn das Paket aus welchen Gründen auch immer unzustellbar sein sollte, dann würde ich es wieder haben wollen, damit ich dem Empfänger auf anderem Wege versuchen kann den Inhalt zukommen zu lassen. Einer Versteigerung würde ich niemals freiwillig zustimmen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Also ich frage mich jetzt gerade, warum ich jemandem ein Paket senden sollte, wenn das nicht zustellbar ist. Denn im Prinzip bin ich ja darüber informiert ob und wo die Person wohnt oder haust und weiß im Normalfall dann auch die aktuelle Adresse der Person, sonst kläre ich das dann ja ab.

Und einfach bei Nichtzustellbarkeit das Paket bei einer Auktion zu verheizen, sehe ich auch nicht ein. Wenn ich mich nämlich bei unseren motivierten Postlern von heutzutage umsehe, ist das Paket nie zustellbar, weil die meisten zu faul sind, um zu klingeln und das Paket dann einfach irgendwo stehen lassen oder es irgend jemandem geben.

Ansonsten landen die Pakete eben wieder bei der Postfiliale und man kann sie dort holen. Was spricht also dagegen, wenn das Paket wirklich, wenn es aus unerfindlichen Gründen nicht zustellbar ist, wieder an den Empfänger zurück geschickt wird? Für mich wäre das überhaupt keine Frage wert.

Um welche Auktionen handelt es sich da und wem kommt denn das Geld zu Gute? Der Post? Oder der Allgemeinheit, also dem Land selber?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein Paket bei Nichtzustellbarkeit versteigert werden kann. Natürlich kann es sein, dass ein Paket mal wirklich nicht zustellbar ist zum Beispiel wenn der Name nicht am Briefkasten steht und niemand aufmacht, wenn der Postbote klingelt. Dann wird allerdings erstmal an einem anderen Tag versucht das Paket zuzustellen und ansonsten bekommt man eine Benachrichtigung, dass man das Paket in der Postfiliale abholen kann oder es wird an den Absender zurückgeschickt.

Warum sollte der Inhalt denn dann auch versteigert werden? Normalerweise möchte der Empfänger das Paket ja haben denn ansonsten hätte er den Inhalt ja nicht gekauft.

» elli.fant06 » Beiträge: 1009 » Talkpoints: 0,96 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich wurde noch nie gefragt, ob ein Paket versteigert werden darf, wenn es nicht zugestellt werden konnte. Das höre ich hier wirklich zum ersten Mal und macht mich doch etwas nachdenklich. Ich glaube, dass ich da mal genauer nachgefragt hätte, was es damit auf sich hat. Ich kenne es nur so, dass das Paket eben an den Absender zurückgeht, wenn es nicht zustellbar war. Außerdem werden ja meist mehrere Zustellversuche gestartet. Ich frage mich auch, wie man denn davon ausgehen kann, dass der Absender das Paket dann nicht zurück haben möchte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


So etwas habe ich auch noch nicht gehört und ich finde es gerade auch etwas komisch, dass man so etwas gefragt wird und ich frage mich dann tatsächlich auch, wer dann einer Versteigerung zustimmen würde. Wenn ich jemandem etwas schicke, dann möchte ich doch auch, dass das denjenigen erreicht und wenn das nicht möglich sein sollte, dann möchte ich das auch wissen, indem mein Paket eben wieder zu mir zurück kommt.

Immerhin steht auf einem Paket ja auch mein Name und meine Adresse drauf und das würde ich dann auch nicht wirklich gut finden, wenn das bei einer Versteigerung dann derjenige, der das Paket ersteigert hat, sehen könnte. Wenn ich daran denke, wie oft ich es schon gehört habe, dass ein Paket nicht zugestellt werden konnte, obwohl die Leute zu Hause waren, hätte ich da auch nicht das rechte Vertrauen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Weil das von euch bisher noch niemand gehört hat und auch absolut nicht nachvollziehen kann, habe ich mal diesen Paketschein herausgesucht und auf der linken Seite kann man deutlich und hervorgehoben das Feld sehen, wo abgefragt wird, was mit dem Paket bei Nichtzustellbarkeit passieren soll. Und wenn man dort eben Nein ankreuzt, dann gehen diese Pakete laut Auskunft der Post in Auktionen. Aber wer sich nun den Erlös solcher Versteigerungen einstreicht, das weiß ich auch nicht.

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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