Offen gezeigtes Schwarz fahren kann nicht geahndet werden?
Ist es eigentlich wahr, dass offen gezeigtes Schwarz fahren in Bus und Bahn nicht geahndet werden darf? Nehmen wir mal an, dass Person A kein Geld für ein Bahnticket ausgeben will. A schreibt ein Schild auf dem steht, dass er schwarz fährt und nicht bezahlt hat und hält es gut sichtbar in der Hand. A meint nun, dass er sich keine Leistung erschleicht. Denn er hält das Schild ja offen in der Hand. Stimmt es, dass A dann nur der Bahn verwiesen werden kann, er aber mit der nächsten Bahn bis zum nächsten Halt wieder mitfahren kann ohne dass er zahlen muss?
Ist das Gesetz wirklich so uneindeutig, dass man diese Person nicht strafen kann? Ich habe auch mal gehört, dass ein Fahrgast einfach nur laut gerufen hat, dass er kein Ticket hat. Wenn es angeblich drei Leute bezeugen können, dass er das gesagt hat, dass dann auch nichts passieren kann, außer, dass er der Bahn verwiesen werden kann. Wenn man das dann immer Stückweise auf einer Strecke machen würde, würde man auch ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist. Habt ihr das schon gemacht oder habt ihr davon schon gehört?
Wieso sollte man kein Bußgeld zahlen müssen nur weil man auf ein Schild schreibt, dass man Schwarz fährt? Wenn ich mir ein Schild ans Auto klebe auf dem drauf steht "Fahrer betrunken" dann komme ich ja auch nicht straffrei davon. Ich finde deinen Gedankengang gerade völlig absurd und frage mich auch wie du auf so einen Unfug überhaupt kommst.
@ Sternenbande: Das ist ganz einfach zu erklären, warum das so sein soll. Das Gesetz heißt "Erschleichen einer Leistung". Wenn ich das offen schreibe, dann erschleiche ich nichts. Das ist eine Gesetzeslücke, wie ich erst gestern von einem Bekannten gehört habe, der bei der Bahn beschäftigt ist und man das tatsächlich nicht ahnden kann. Das habe ich nicht gewusst, sondern bisher nur immer von irgendwelchen Leuten gehört und auch im Netz gelesen.
Wenn ich ein Schild ins Auto lege, dass ich betrunken Auto fahre ist das sogar noch eine größere Straftat, weil ich das dann mit vollem Bewusstsein mache und nicht, weil ich nicht mehr weiß was ich mache. Das sind also zwei verschiedene Paar Schuhe.
Diamante kommt darauf, weil das immer wieder Gerichte beschäftigt. Das tut es seit über 50 Jahren. Denn der Tatbestand Schwarzfahren nennt sich juristisch Erschleichung der Beförderung. Und jetzt kann man trefflich darüber streiten, wann man eine Leistung erschleicht.
Der typische Schwarzfahrer verhält sich unauffällig und versucht ebenso zu wirken wie zahlende Fahrgäste. Das ist unzweifelhaft eine Erschleichung der Beförderung. Wer dagegen offen sagt, dass er nichts zahlt, der kann auch nichts erschleichen. Aber Gerichte sehen das eindeutig. Wer es dem Fahrer sagt, wird nicht mitgenommen. Wer ein Schild, ein Shirt oder einen Button trägt, der erschleicht trotzdem die Beförderung, wenn es dem Fahrer nicht auffällt.
In welchem Land soll es denn ein Gesetz geben, welches "Erschleichen einer Leistung" heißt? Ich meine ich kenne das Grundgesetz, das Strafgesetz, etc. aber kein derartiges Gesetz. Wenn es ein solches Gesetz gebe warum zahlen dann deine Meinung nach überhaupt noch Leute für Bahntickets, Hundesteuer, die GEZ, etc.?
[/Wenn ich ein Schild ins Auto lege, dass ich betrunken Auto fahre ist das sogar noch eine größere Straftat, weil ich das dann mit vollem Bewusstsein mache und nicht, weil ich nicht mehr weiß was ich mache.
Verstehe ich nicht. Wenn ich mir kein Bahnticket kaufe dann tue ich dies doch auch bei vollem Bewusstsein.
Ich verstehe den Sachverhalt nicht wirklich. Wenn ich Schwarz fahre dann erschleiche ich mir eine Beförderungsleistung. Also zu gut Deutsch nehme ich eine Leistung = Beförderung in Anspruch ohne dafür ein Entgelt zu bezahlen. Das ist dann wiederum die Straftat hinter dem Ganzen und nennt sich Erschleichen von Leistungen. Alles klar wird ja mittlerweile mit 60 Euro statt 40 Euro von den Verkehrsbetrieben geahndet. Wiederum gibt es eben meist von Hause aus die Anzeige.
Wenn jemand nun ein Schild um dem Hals gebunden hat mit der Aufschrift "Ich fahre Schwarz" soll das Argument also lauten, er erschleicht nicht, weil er ja bereits beim Einstieg darauf hingewiesen hat. Das klingt für mich nicht plausibel, weil der Strafbestand doch weiterhin das Erschleichen ist. Ich lasse mich ja dennoch durch Buxtehude fahren ohne dafür zu blechen, was für mich dann wiederum weiterhin das Erschleichen einer Leistung gleichzusetzen ist.
Sternenbande, wenn du das Strafgesetzbuch kennst, dann sollte dir der Paragraph 265a auch nicht fremd sein. Der befasst sich mit dem Erschleichen von Leistungen. GEZ, Hundesteuer und so weiter sind vollkommen andere Dinge, die nichts mit Erschleichen zu tun haben.
Findige Bürger, die sich vor 50 Jahren über Preiserhöhungen im ÖPNV aufgeregt haben, haben damals beschlossen zu protestieren. Sie haben offen gezeigt, dass sie wegen der Preiserhöhung schwarz fahren. Und vor Gericht haben sie argumentiert, dass sie nicht nach Paragraph 265a StGB verurteilt werden können, weil sie keine Leistungen erschlichen hätten. Wer sofort sagt, dass er nicht zahlt, kann nichts erschleichen, denn das würde Verheimlichung voraussetzen.
Damals in den sechziger Jahren ist das Gericht der Argumentation der Beklagten gefolgt, weil es sich um eine Protestaktion gehandelt hat. Seitdem ist kein Schwarzfahrer mehr damit durch gekommen. Entweder macht man so deutlich, dass man nicht zahlt, dass man nicht mitgenommen wird. Oder man fährt schwarz.
Einige Grenzfälle wird es sicher noch geben. Wenn zum Beispiel ein Schulkind oder ein alter gebrechlicher Mensch keine Fahrkarte und kein Geld dabei hat und dem Busfahrer beim Einstieg sagt es müsse dringend nach Hause, habe aber keine Fahrkarte und könne auch nichts zahlen und der Busfahrer winkt das Kind oder den Senior aus Mitleid trotzdem in den Bus, was soll man dem Kind oder dem Senior denn können? Allerdings muss man eben erst einen Busfahrer finden, der so kulant reagiert und dann gegebenenfalls vor einer unangekündigten Kontrolle der Fahrscheine auch bezeugt, dass alles seine Richtigkeit hat.
Gemacht habe ich es selbst noch nicht. Aber wenn ich aus Protest an so einer Aktion teil nehmen wollen würde, würde ich mich im Vorfeld bei Juristen schlau machen. Denn selbst wenn man sich als Laie Gesetzestexte und Musterurteile drei mal durchliest, muss man die darin enthaltenen Aussagen noch nicht automatisch vollständig richtig verstanden haben. Da wäre mir einfach das Risiko zu groß, dass man denkt, man läge im Recht und dann doch eine saftige Strafe zahlen muss.
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