Nur Kindergeld bekommen, wenn Nachwuchs geimpft?

vom 22.08.2017, 07:38 Uhr

Ich habe vor kurzem von einer üblichen Praxis aus Australien gelesen. Dort hat die Regierung vor 1,5 Jahren eine Art "Kindergeld", also Zuschüsse für Kindererziehng und -betreuung, eingeführt. Dieser ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. So bekommen Eltern diese Zuschüsse nur, wenn der Nachwuchs gegen bestimmte Krankheiten geimpft worden ist. Auf diese Weise sind über 200.000 Kinder nachgeimpft worden, was ja schon beachtlich ist.

In Deutschland gibt es das Kindergeld ja schon. Seid ihr der Meinung, man sollte sich ein wenig an Australien orientieren? Sollte man hier das Kindergeld vom Impfstatus abhängig machen? Oder sollte es weitere Zuschüsse geben, wenn die Impfpflicht voll und ganz erfüllt worden ist? Was haltet ihr für sinnvoller und warum?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Um das in die Praxis bringen zu können, müsste es in Deutschland erst mal eine Impfpflicht geben, was aber nicht der Fall ist. Wenn das in Erwägung gezogen werden würde und es dann auch noch am Kindergeld festgemacht werden würde, dann würden wieder alle von Diskriminierung von Randgruppen reden, die aus religiösen Gründen nicht impfen wollen.

In Deutschland müssten erst mal einige Gesetze geändert werden, ehe man das durchsetzen könnte. Und da tun sich die Deutschen sehr schwer. Lieber nehmen sie in Kauf, dass Kinder durch Kinderkrankheiten sterben oder bleibenden Schaden bekommen oder Babys, die noch nicht geimpft werden dürfen krank werden, weil sie durch Kindern von Impfgegnern angesteckt werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Bei uns in Österreich ist es schon lange so, dass das Kindergeld nur verlängert wird, wenn gewisse Impfungen und Untersuchungen mit dem Kind gemacht werden. Man kann dann bis zu einem halben Jahr länger das Kindergeld bekommen, wenn man die Untersuchungen und Impfungen nachweisen kann.

Aber da das bei mir schon lange her ist, weiß ich jetzt nicht einmal, ob es jetzt nur um die Untersuchungen oder um die Impfungen auch geht. Ich finde es nicht gut, dass Eltern irgendwie dazu angehalten werden, ihre Kinder zu impfen, indem sie dann mehr Geld bekommen.

Bei den Untersuchungen finde ich es aber sehr sinnvoll. Vieles kann ja schon heraus gefunden und therapiert werden, wenn man es rechtzeitig heraus findet. So können Folgeschäden eingedämmt oder sogar ganz vermieden werden.

Also bei den Untersuchungen finde ich es auf jeden Fall okay, wenn man das Kindergeld von dem abhängig macht, ob die Eltern die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen wahr nehmen. Bei den Impfungen finde ich es besser, wenn man die Entscheidung den Eltern überlässt. Immerhin ist es ja schon ein Eingriff in den Körper.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



nordseekrabbe hat geschrieben:Bei uns in Österreich ist es schon lange so, dass das Kindergeld nur verlängert wird, wenn gewisse Impfungen und Untersuchungen mit dem Kind gemacht werden. Man kann dann bis zu einem halben Jahr länger das Kindergeld bekommen, wenn man die Untersuchungen und Impfungen nachweisen kann.

Wie kann ich das verstehen? Länger als der Anspruch ist, also länger als das vollendete 18. Lebensjahr und länger als die Ausbildung dauert? Wenn also das Kind bzw. der Erziehungsberechtigte gar nicht mehr den Anspruch hat, wird noch verlängert? Kannst du mir das irgendwo als Link posten? Das würde mich nämlich interessieren, wie sich das dann berechnet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In Deutschland wird das nicht funktionieren. Denn z. B. bei Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wird das Kindergeld als Einkommen des Kindes gerechnet. Bekommt man also kein Kindergeld, weil nicht impfen lässt, gibt es eben mehr staatliche Hilfe. Hier hätte man also nichts erreicht.

Bei anderen Familien würde durch den Wegfall ein Hilfebedarf entstehen. Das führt auch nicht zum Ziel. Und man kann wohl kaum über das Kindergeld Besserverdienende zum Impfen zwingen. während die anderen durch den Wegfall keinen finanziellen Unterschied merken. Das widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Das Kindergeld ersatzlos streichen, geht auch nicht, weil der Staat bedürftigen Familien das Existenzminimum gewähren muss. Weniger Stütze ohne Impfung würde aber genau dazu führen. Deshalb ist das hier undenkbar. Dazu kommt die Frage mit den Steuern.

Zwar erhält in Deutschland mittlerweile jedes Kind Kindergeld, aber das Finanzamt führt weiterhin eine Günstigerprüfung durch. Wer ohne Kindergeld besser fährt, erhält automatisch den Kinderfreibetrag angerechnet. Früher hat man in diesem Fall sowieso kein Kindergeld bekommen. Fällt der Steuerbonus dann auch weg?

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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