Niedrige Geburtenrate dank Scheidungen und Scheidungsrecht?
Das Thema Kinder und Geburtenrate in Deutschland kommt in meiner Umgebung immer mal wieder auf. Oft werden Lebensstil oder Egoismus der Erwachsenen als Grund für den mangelnden Kinderwunsch angeführt. Nun kommt in den letzten Jahren aber immer mehr das derzeit geltende Scheidungsrecht als Geburtenkiller ins Gespräch.
Nach der Meinung vieler Anwälte oder betroffener Alleinerziehender ist das Scheidungsrecht und die sozial schlechte Position der Betreuenden ein Grund, aus dem viele gar keine Kinder mehr wollen. Die Scheidungsrate und damit das Risiko, selbst betroffen zu werden, ist sehr hoch. Es werden viele Argumente ins Feld geführt:
Nach einer Scheidung wird zum Beispiel der Kinder betreuende Ex-Partner fast wie ein Single besteuert. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass diese Personen oft genug die finanziellen Lasten, die Kinder mit sich bringen, vollständig allein tragen müssen und sich die Lasten nicht auf zwei Personen verteilen, ist das eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Während Familien steuerlich entlastet werden und die Betreuungskosten von zwei Gehältern bezahlt werden, zieht man den Alleinerziehenden nicht nur mehr Steuern ab, sondern sie tragen auch die Betreuungskosten vollständig alleine.
Hinzu kommt, dass Alleinerziehende meist wegen ihrer Situation nur in Jobs unterkommen, in denen ohnehin nicht so viel bezahlt wird. Diese Situation verschärft sich, wenn die Frau wegen der Kinderbetreuung vorher etliche Jahre aus dem Beruf ausgestiegen war. Dann fängt sie nämlich meist mit über vierzig Jahren wieder mit einem Anfängergehalt an.
Damit der finanziellen Not nicht genug, wird von den Jugendämtern oft genug der Ex-Partner nicht konsequent zur Kasse gebeten. Da müssen sich "Restfamilien" selbst bei gut verdienenden Vätern mit Almosen abspeisen lassen, weil der Staat die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Eintreibung des Unterhalts einfach nicht anwendet. Macht das stattdessen die Bezugsberechtigte, muss sie dafür auch die Anwaltskosten tragen. Wieder ist sie die Zahlende.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Altersarmut der betroffenen Alleinerziehenden quasi vorprogrammiert. Mit Blick auf die Scheidungsrate machen sich dazu angeblich viele junge Frauen Gedanken und entschließen sich, auf Kinder zu verzichten.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Erziehungsarbeit alleine geleistet werden muss. Es ist also kein mitverantwortlicher Partner da, mit dem man wichtige Themen besprechen und so zu einer gemeinsamen Linie finden kann. Die psychische Belastung dieser Situation ist besonders für junge Frauen oft immens.
Nachdem nunmehr die Väterrechte immer mehr in den Mittelpunkt rücken, seien die Frauen nicht nur mit der alleinigen Erziehungsarbeit belastet. Sie müssten dazu noch die Schwierigkeiten in den Griff bekommen, die die Kinder aufgrund erzwungener Umgänge haben. Dass die nicht von Pappe sind, kann ich in meinem Umfeld leider nur bestätigen.
Was meint ihr dazu? Senken das neue Scheidungsrecht und die Umgangsregelungen in euren Augen die Geburtenrate zusätzlich? Oder haltet ihr diese Darstellung für übertrieben?
Ich finde, dass da schon etwas dran ist an deinen Aussagen. Mir fällt dazu nur das Beispiel meiner Tante ein. Sie hat sich von ihrem Ehemann scheiden lassen, weil er sie betrogen haben soll. Ihre Kinder waren damals 3 und 6 Jahre alt, mittlerweile sind die Kinder erwachsen.
Meine Tante durfte nie zu viel verdienen und hatte auch nur eine Teilzeitstelle. Denn wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten hätte, hätte sie ihrem Ex-Mann Unterhalt zahlen müssen, weil der Pleite war und eine Menge Schulden hatte. Auch hat er nie irgendwelchen Unterhalt gezahlt, sodass sie im Prinzip die A-Karte hatte. Einerseits muss man Geld verdienen, weil zwei Kinder teuer sind auf die lange Sicht betrachtet, dazu bekommt man keinen Unterhalt, aber wenn man dann zu viel verdient, muss man dem Ex-Mann Unterhalt zahlen. Ich finde das ist die reinste Frechheit und das Gesetz gehört reformiert.
Das sind ja teilweise ganz schöne Stammtischparolen. Fangen wir mal damit an, dass man als Frau mit Kindern dem Ex-Partner eventuell Unterhalt zahlen muss, weil man zu viel verdient. Da muss man dann aber schon sehr viel verdienen, bis man da in die Pflicht genommen wird. Denn vorher sind ja eigene Freibeträge, die für die Kinder und die laufenden Kosten anzuschauen.
Die gestärkten Rechte der Väter, die in den letzten Jahren gewachsen sind, haben aber mit dem Umgangsrecht nur wenig zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge. Denn ein Umgangsrecht hatte ein Vater auch vor 20 Jahren schon und man musste es damals wie heute gerichtlich aberkennen lassen, wenn das Kind offensichtlich nicht gut bei ihm aufgehoben war.
Dagegen hat er erziehende Elternteil, was ja nicht immer nur die Mutter sein muss, doch sehr viele Möglichkeiten um Kosten zu senken. Weil eben auch die Jugendämter Betreuungskosten für Kindergarten und Hort übernehmen, wenn das Einkommen zu gering ist. Aber man hat auch entsprechende Möglichkeiten den Unterhalt einzutreiben. Dass man dabei noch eine hohe Anwaltsrechnung erwarten muss, ist auch nur eine Halbwahrheit. Denn es gibt entsprechende Anträge, wo man diese Kosten erlassen bekommt. Um da eine Ablehnung zu bekommen, muss der Verdienst recht hoch und die Ausgaben sehr niedrig sein.
Wenn man also eine Verbindung zwischen niedriger Geburtenrate und Scheidungsrecht finden will. Dann sollte man sie bei der Unwissenheit der Menschen suchen. Denn wer erst mal in der Lage ist, seine beziehungsweise die Rechte der Kinder durchsetzen zu wollen, der wird schnell erkennen, dass man sehr viel Unterstützung bekommen kann, wenn man sie wünscht.
Punktedieb hat geschrieben:Fangen wir mal damit an, dass man als Frau mit Kindern dem Ex-Partner eventuell Unterhalt zahlen muss, weil man zu viel verdient. Da muss man dann aber schon sehr viel verdienen, bis man da in die Pflicht genommen wird. Denn vorher sind ja eigene Freibeträge, die für die Kinder und die laufenden Kosten anzuschauen.
Das ist leider nicht korrekt. Es reicht, wenn man mehr als den Selbstbehalt gemäß Düsseldorfer Tabelle hat. Man lebt dann ungefähr auf Hartz IV - Niveau. Wenn man die Mieten und Nebenkosten heutzutage bedenkt, liegt das je nach Wohnort und Nebenkostenhöhe auch deutlich unterhalb von Hartz IV - Niveau.
Punktedieb hat geschrieben:Die gestärkten Rechte der Väter, die in den letzten Jahren gewachsen sind, haben aber mit dem Umgangsrecht nur wenig zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge. Denn ein Umgangsrecht hatte ein Vater auch vor 20 Jahren schon und man musste es damals wie heute gerichtlich aberkennen lassen, wenn das Kind offensichtlich nicht gut bei ihm aufgehoben war.
Da würde ich dir in der Theorie sogar recht geben. Die Praxis sieht heutzutage anders aus. Da werden Kinder sogar gegen ihren erklärten Willen zum Umgang mit Elternteilen gezwungen, die gewalttätig sind oder auch aktuell wegen sexueller Vergehen an Kindern verurteilt wurden.
Das ist kaum zu glauben, aber traurige Wahrheit in Deutschland. Psychische Schäden der Kinder bleiben da außen vor, solange sie nicht massiv verhaltensauffällig werden. Die Betonung liegt hierbei auf dem Begriff massiv. Wie den meisten klar sein dürfte, ist der Zug für das Kind dann längst abgefahren.
Punktedieb hat geschrieben:Dagegen hat er erziehende Elternteil, was ja nicht immer nur die Mutter sein muss, doch sehr viele Möglichkeiten um Kosten zu senken. Weil eben auch die Jugendämter Betreuungskosten für Kindergarten und Hort übernehmen, wenn das Einkommen zu gering ist. Aber man hat auch entsprechende Möglichkeiten den Unterhalt einzutreiben. Dass man dabei noch eine hohe Anwaltsrechnung erwarten muss, ist auch nur eine Halbwahrheit. Denn es gibt entsprechende Anträge, wo man diese Kosten erlassen bekommt. Um da eine Ablehnung zu bekommen, muss der Verdienst recht hoch und die Ausgaben sehr niedrig sein.
Auch das ist leider graue Theorie. Die tatsächlichen Kosten übersteigen gerade bei kleinen Kindern oft genug die Grenzbeträge, bis zu denen die Ämter unterstützen können. Diese bleiben dann an den alleinerziehenden Elternteilen hängen.
Punktedieb hat geschrieben:Wenn man also eine Verbindung zwischen niedriger Geburtenrate und Scheidungsrecht finden will. Dann sollte man sie bei der Unwissenheit der Menschen suchen. Denn wer erst mal in der Lage ist, seine beziehungsweise die Rechte der Kinder durchsetzen zu wollen, der wird schnell erkennen, dass man sehr viel Unterstützung bekommen kann, wenn man sie wünscht.
Dass man Unterstützung finden kann, mag korrekt sein. Sie wiegt aber bei Weitem nicht den Schaden auf, der durch die Situation entsteht. Dabei spreche ich nicht ausschließlich von der veränderten Lebenssituation des betreuenden Elternteils, sondern auch und wieder von der finanziellen Lage, die sich für eine Wiedereinsteigerin oder in seltenen Fällen auch für einen Wiedereinsteiger in den Beruf zwangsläufig ergibt und die ich oben bereits skizziert habe: Schwierigkeiten bei der Jobsuche, geringer Verdienst mitsamt Besteuerung fast wie ein Single (gewaltiger Unterschied zu Familien mit Trauschein), hohe Kosten und damit weniger Möglichkeiten zur Altersvorsorge, infolgedessen in einem sehr hohen Anteil der Fälle Altersarmut.
Dass es Mittel und Wege gibt, das Eine oder Andere durchzusetzen, bezweifle ich nicht. Dass das in der Mehrheit der Fälle nicht funktioniert, ist mir aber auch bekannt. Es gibt für Leistungsverpflichtete leider immer viele Möglichkeiten, sich zu drücken. Und vom Staat, der an der entsprechenden Stelle die Aufgabe hat, die Zahlungen einzutreiben, wird in vielen Fällen die Möglichkeiten zur Eintreibung nicht genutzt. Auf der Strecke bleibt derjenige, der zu seiner Verantwortung für die Kinder steht. In den meisten Fällen ist das die Frau.
Mittlerweile haben sehr viele junge Frauen Beispiele solcher Abläufe in ihrer näheren Umgebung. Ich gehe davon aus, dass auch die Aussicht auf die Möglichkeit einer solchen Situation für sich selbst die Entscheidung pro oder kontra Kind beeinflusst.
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