Nichtraucherklausel im Mietvertrag rechtlich relevant?

vom 27.06.2016, 07:31 Uhr

Als ich diesen Thread hier Für bestimmte Wohnungen komplett Nichtraucher sein müssen? gelesen habe und auch bei unserer Wohnungssuche, ist mir aufgefallen, dass viele, gerade private Vermieter, Leute suchen, die Nichtraucher sind. Es ist ja auch ihr gutes Recht denjenigen zu nehmen, der die Wohnung mieten soll, den sie sich aussuchen. Warum sie einen Ablehnen ist ja Nebensache.

Nun habe ich mich bei diesen Mietangeboten oft gefragt, wie rechtlich relevant so ein Passus im Mietvertrag ist und wie sehr er vor Gericht Stand hält.

Nehmen wir mal an, dass A und B sich eine Wohnung suchen. Beide haben vor 7 Jahren aufgehört mit dem Rauchen und eigentlich wollen sie auch nicht wieder anfangen. Sie würden eine Wohnung bekommen, in der steht, dass sie an Nichtraucher zu vermieten ist. Aber nachdem sie ein Jahr drin wohnen, überkommt es einen von den beiden und fängt wieder an zu rauchen. Müssen die zwei nun wieder ausziehen?

Nehmen wir nun mal weiter an A und B rauchen wirklich nicht mehr und bekommen aber ab und zu Besuch von Rauchern, die zwar nicht in der Wohnung, aber auf dem Balkon rauchen. Wäre das gestattet, trotz Klausel im Mietvertrag? Müssen A und B dem Besuch wegen dieser Klausel im Mietvertrag untersagen auch in der Wohnung zu rauchen?

Ich kann mir nicht denken, dass es durch den Mietvertrag verboten werden kann überhaupt in der Wohnung zu rauchen. Ich kann mir nicht denken, dass man einem Mieter das komplett untersagen darf. Ich kann verstehen, wenn Kettenraucher die Wohnung verpesten und der Rauch auch in die Nachbarwohnungen ziehen würde, dass es dann nicht erlaubt ist. Aber ist so ein Passus denn wirklich erlaubt und rechtlich relevant? Müsste man wirklich wieder ausziehen, wenn man anfangen würde zu rauchen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir vorstellen, dass es rechtlich relevant ist, weil es ja in gewisser Weise damit einhergeht, dass die Wohnung geschädigt wird und im Wert gemindert. Wer schon mal im Haus eines Rauchers war, weiß, wovon ich spreche. Wenn man rein kommt, dann stinkt alles nach Rauch und dies ist ein Gestank ( oder Geruch, wie man es nimmt), den man nicht mehr aus den Möbeln, Wänden und Tapeten sowie teilweise aus den Fußböden raus bekommt. Ist er einmal drin, dann bleibt er auch drin und man kann das ganze Haus komplett renovieren, damit wieder ein neutraler Geruch herrscht.

Ich denke, dass aufgrund dessen das Rauchen in der Wohnung untersagt werden kann. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass bei einem Verstoß, wenn A und B zum Beispiel jahrelang dort rauchen und dann irgendwann ausziehen, für die Wertminderung aufkommen müssen beziehungsweise die Schäden, die durch das Rauchen entstanden sind (Gestank an den Tapeten, Fußböden,...) aufkommen müssen und die Renovierung zu zahlen haben.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ob die Klausel gültig ist oder nicht, das ist individuell verschieden. Als Klausel in einem Formularmietvertrag ist ein Rauchverbot in den Wohnräumen nicht gültig. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Anders sieht es bei individuellen Vereinbarungen aus. Die können gültig sein, aber sie dürfen den Mieter nicht über Gebühr benachteiligen. Das passiert schnell in Verbindung mit den Schönheitsreparaturen. Dann ist das Verbot wieder nicht zulässig.

Verbot oder nicht, lassen sich die Schäden durch das Rauchen nicht mit üblichen Schönheitsreparaturen beseitigen, ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Für Gemeinschaftsräume wie das Treppenhaus oder den Waschkeller können dagegen Verbote leicht vereinbart werden, obwohl das eigentlich nicht notwendig sein sollte.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Nur weil man wieder angefangen hat zu rauchen, muss man aus einer solchen Wohnung nicht direkt wieder ausziehe. Solange es sich im Rahmen hält, fällt es unter die allgemeinen Gebrauchsspuren. Wenn man jedoch eine Stange am Tag durchzieht, dann ist das nicht mehr haushaltsüblich und daher kann dann auch Regress verlangt werden.

Vermietete Wohnräume die nicht gemeinschaftlich genutzt werden, können vom Mieter auch benutzt werden wie sie wollen. Das schließt auch das Rauchen mit ein. In Gemeinschaftsräumen ist das jedoch zu unterlassen wenn es entsprechend vereinbart worden ist und man hat auch dafür sorge zu tragen, dass durch das Rauchen niemand anderen ein Schaden entsteht. Sprich wenn die ganze Zeit das Fenster offen steht und der Nachbar mit benebelt wird, dann kann es in der eigenen Wohnung eingeschränkt werden aber nur auf bestimmte Situationen auch komplett untersagt.

Beim Auszug kann man natürlich für die Schäden die über das übliche Maß hinausgehen herangezogen werden, aber das ist auch bei Nichtrauchern der Fall die z.B. Haustiere oder kleine Kinder hatten und entsprechend die Tapeten und der Boden auch so aussieht. Somit nicht alleine ein Problem der Raucher, denn damit es dort so aussieht wie von dir beschrieben muss man über Jahre mindestens eine Schachtel rauchen, nicht lüften und auch sonst wenig reinlich sein. Mit ein paar Maßnahmen nimmt man den Geruch kaum bis gar nicht wahr und sieht davon auch nichts.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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