Neue Vermieterbestätigung für Meldegesetz sinnvoll?

vom 25.10.2015, 20:17 Uhr

Ab dem kommenden 1. November wird es in Deutschland ja eine Änderung im Meldegesetz geben. Die sogenannte Vermieterbestätigung wird wieder zur Pflicht, nachdem sie vor etwa 10 Jahren gestrichen wurde.

Das bedeutet, dass der Mieter von einem Vermieter die schriftliche Bestätigung braucht, dass er auch wirklich dort wohnt. Diese muss dann beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Wer sich diese Vermieterbestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen einholt, verliert so beispielsweise den Anspruch aufs Kindergeld.

Nun gab es das ja vor 10 Jahren bereits, wie mir leider noch gut im Gedächtnis ist, und ich war sehr froh, dass es abgeschafft wurde. Letztendlich hat man damit nur noch mehr bürokratische Arbeit am Hals gehabt, auch wenn es in erster Linie gegen die steigende Anzahl von Scheinwohnsitzen helfen sollte.

Seid ihr froh, dass die Vermieterbestätigung nun wieder eingeführt wird? Oder könnt ihr auch nicht nachvollziehen, warum diese nun scheinbar wieder nötig sein sollte? Werdet ihr möglicherweise Probleme haben, eine solche zu bekommen, da euer Vermieter nur schwer erreichbar ist?

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das ist ja mal gut zu wissen, dass ich diese dann für meinen Umzug benötige. Aber wie ist das dann, wenn ich meine Wohnung früher bekomme, mich früher ummelden will, aber die alte Wohnung noch etwa ein einhalb Wochen bestehen würde? Wann muss man sich dann diese Vermieterbestätigung holen? Sollte ich jetzt schon mir diese einfordern, damit ich sie dann auch rechtzeitig habe?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@TamiBami: Das hat aber nichts mit dem Kindergeld zu tun. Kann man diesen Nachweis nicht erbringen, so kann die Person, die das schuldhaft verursacht mit einem Bußgeld belegt werden. Das Kindergeld ist wieder eine ganz andere Sache.

@iggiz18: Wo ist das Problem? Dein jetziger Vermieter muss dir bestätigen, dass der Mietvertrag zum Tag X beendet und damit aus seiner Wohnung ausgezogen bist. Der neue Vermieter muss dir den Einzug in seine Wohnung bestätigen. Selbst wenn es da Überschneidungen gibt, ist das doch kein Problem. Für dich sind nur die Nachweise wichtig, dass du eben aus Wohnung 1 ausgezogen und in Wohnung 2 eingezogen bist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb: Reicht da aber nicht die Kündigung und der neue Mietsvertrag? Oder muss da wirklich Vermieterbestätigung mit Auszug und Einzug auf dem Papier stehen? Und wozu ist da überhaupt nötig? Ging vorher doch auch ohne. Das ist nur Bürokratie und Verschmutzung unserer Umwelt, da die Zettel im Endeffekt nicht wirklich relevant sind. Wie sieht es bei der Vermieterbestätigung aus, wenn zwei uneheliche Leute in der Wohnung wohnen, reicht dann eine Vermieterbestätigung aus oder doch zwei?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es reicht eben nicht die Kündigung als Beweis. Da muss der Vermieter eine Bestätigung ausstellen. Wobei das wohl für die Vermieter auch elektronisch möglich ist, soweit ich gelesen habe. Der Grund für die Wiedereinführung ist wohl die Unterbindung von Missbrauch.

Ich kann mir schon vorstellen, dass da einiges möglich ist, wenn man da genug kriminelle Energie hat. Da es auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung gibt, bedeutet es ja nicht automatisch eine Umweltverschmutzung. Wobei auch eine Bestätigung für alle Mieter einer Wohnung ausreicht. Da diese ja doch meist zusammen ein- oder ausziehen. Es muss also nicht für jede Person einzeln erstellt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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