Neue Partnerin will eheliche Wohnung besichtigen

vom 10.11.2017, 19:30 Uhr

Herr und Frau P. sind seit zwanzig Jahren verheiratet. Sie leben seit Beginn der Ehe in einer gemeinsamen Wohnung und der Mietvertrag läuft auch auf beide Ehepartner. Momentan lebt noch die jüngste Tochter mit im Haushalt. Ihre älteren Geschwister sind schon ausgezogen.

Nun hat sich Herr P. neu verliebt. Eigentlich hat er schon länger eine Affäre und möchte sich nun für seine Affäre von seiner langjährigen Ehefrau trennen. Das hat er seiner Frau nun auch mitgeteilt. Im gleichen Atemzug meinte er, dass demnächst seine neue Partnerin vorbeikommen wird und die Wohnung besichtigen wird, damit sie entscheiden kann, ob sie mit einzieht oder ob sie beide eine neue Wohnung suchen müssen.

Frau P. will verständlicherweise die neue Partnerin nicht in ihrer Wohnung haben. Womöglich schaut die noch in den Schränken nach, was sich dort verbergen könnte. Auch die gemeinsame Tochter, die ja auch noch mit im Haushalt lebt, möchte die neue Partnerin nicht in die Wohnung lassen.

Frau P. wird sich die Wohnung nach der Trennung alleine nicht leisten können. Sie wird also auf alle Fälle ausziehen müssen. Aber von jetzt auf gleich hat sie eben keine andere Wohnung zur Hand. Aber wie kann sie vermeiden, dass die Neue ihres Mannes die Wohnung besichtigt, während sie noch dort wohnt? Immerhin ist es ja die gemeinsame Wohnung und den Mietvertrag haben beide Ehepartner unterschrieben. Kann sie hier so was wie Hausrecht geltend machen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ja, das kann sie. Die Frage ist nur, ob es schnell genug nützt. Die eheliche Wohnung steht unter besonderem Schutz. Diesen Schutzbereich dürfen beide Eheleute nicht stören. Deshalb darf man Besuche eines neuen Partners verbieten. Andersherum dürfte man aber den Ehepartner nicht einfach durch ein neues Schloss aus der ehelichen Wohnung aussperren. Das würde auch gegen den besonderen Schutz gehen.

Besuche durch neue Lebenspartner stellen zwar eine unbillige Härte dar, aber ganz einfach lässt sich das nicht vermeiden. Denn man müsste im Endeffekt klagen, dann kann man sich sogar die Wohnung vorübergehend allein zuweisen lassen, weil das Verhalten des ehemaligen Partners unzumutbar ist. Das lohnt sich aber nur, wenn der oder die Neue regelmäßig vorbeikommt oder in der gemeinsamen Wohnung übernachtet. Ob die Polizei wegen Hausfriedensbruch kommt, das ist fraglich. Und selbst wenn wird das Verfahren in der Regel eingestellt und auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen.

Erst wenn einer ausgezogen ist und nicht innerhalb von sechs Monaten erklärt, dass er wieder einziehen möchte, kann man komplett frei schalten und walten. Dann kann der oder die Neue auch ganz einziehen. Davor wären bei einer räumlichen Trennung Besuche drin. Unverheiratete müssen es dagegen hinnehmen.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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