Neue Mieter und alte Mieter überschneiden sich
Familie Alt hat die Wohnung rechtmäßig gekündigt und hat bis Ende der Kündigungsfrist die Wohnung auch bezahlt. Da sie aber schon sehr früh in die neue Wohnung ziehen konnten haben sie auch die Schlüsselübergabe schon sehr früh gemacht. So hat der alte Vermieter die Schlüssel schon 1 1/2 Monate vor Ablauf des Mietvertrages bekommen.
Nun ist Familie Alt an ihrer alten Wohnung gewesen, weil sie den alten Nachbarn besuchen wollten und trafen die neuen Mieter ihrer alten Wohnung. Und das obwohl Familie Alt noch Miete für die Wohnung bis zum Ende des Monats gezahlt haben und kamen ins Gespräch mit den neuen Mietern, die erzählten, dass sie seit Anfang des Monats schon dort wohnen und auch schon Miete zahlen. Sie haben sich noch bedankt, dass sie früher in die Wohnung konnten.
Familie Alt hat nun die Miete gezahlt und die neue Familie auch. Für den Monat kassiert also der Vermieter doppelt Miete. Ist das rechtens? Kann Familie Alt die Miete für den letzten Monat zurückfordern, obwohl der Mietvertrag ja bis Ende des Monats geht, weil die neue Familie ja die Miete auch gezahlt hat und schon dort wohnt?
Der alte Vermieter hat die Schlüssel schon bekommen? Und das schon 1 1/2 Monate vor Mietvertragsende? Trotzdem läuft die Miete weiter? Das finde ich schon seltsam, denn eigentlich müsste doch der Schlüssel erst zum Ende der Vertrages übergeben werden. Ich denke mal, dass die Miete deswegen noch gezahlt wird, weil der Mietvertrag eine Kündigungsfrist vorsieht, vielleicht von drei Monaten und auch wenn man dann gleich auszieht, muss man noch die drei Monate zahlen. Aber wenn man den Schlüssel abgibt, dann signalisiert man doch damit, dass man die Wohnung nicht mehr möchte und da nicht mehr hinein will und da ist es aus meiner Sicht auch rechtens, wenn der Vermieter schon neue Mieter einziehen lässt, auch wenn er dann doppelt kassiert.
Ich finde nicht, dass das rechtens ist, dass die Miete doppelt kassiert wird. Bei uns war es so, dass wir in diese Wohnung knapp 2 Wochen früher einziehen durften und die Vormieterin ganze 1,5 Monate vor uns ausgezogen ist. Sie wollte, dass wir die Wohnung 2 Monate vorher beziehen, damit sie keine Miete zahlen muss, auch wenn sie woanders wohnt. Jedenfalls war das bei uns so, dass die Vormieterin regulär bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen mussten und wir erst ab Vertragsbeginn, was eben 2 Wochen nach Einzug war. Gut, jetzt weiß man nicht, wie der Vertrag der Neumieter aus deinem Beispiel gestaltet ist.
Familie Alt wollte auch vorher aus dem Mietvertrag, was der Vermieter nicht mitgemacht hat. Er hat drauf bestanden, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und da sie aus der Wohnung raus waren, haben sie dann den Schlüssel abgegeben. Aber eben noch die vertraglich abgemachte Zeit die Miete gezahlt. Dass der Vermieter die Wohnung schon in der Zeit weiter vermietet, wo Familie Alt noch Miete zahlt, hat keiner geahnt.
Ich denke aber, dass das rechtens so ist. Denn wenn man einen Vertrag unterschreibt, in dem die Kündigungsfrist so geregelt ist, dass man nach der Kündigung noch zwei Monate bezahlen muss oder drei, dann ist das so, dann muss man sich daran halten. Wenn der Vermieter kulant ist, kann er einen eher entlassen, aber er muss es nicht und er hat ein Anrecht darauf, dass der Mieter bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt. Mit dem neuen Mieter hat er einen neuen Vertrag und das tangiert die Regelungen, die mit dem alten Mieter getroffen wurden, nicht.
Bei Jobs ist es ja auch so. Man hat da eine Kündigungsfrist und wenn man kündigt, aber drei Monate Kündigungsfrist hat, dann bekommt man auch die drei Monate nach der Kündigung noch Gehalt, auch wenn man vom Arbeitgeber freigestellt wurde, also gar nicht mehr arbeitet und schon der Nachfolger da ist.
Zitronengras, ein Mietvertrag ist kein Arbeitsvertrag, du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Wohnung gehört bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist dem bisherigen Mieter. Ohne seine Zustimmung darf der Vermieter die weder neu vermieten, noch mit Renovierungsarbeiten beginnen.
Das hat auch einen guten Grund. Die Nebenkosten laufen ebenso noch auf den aktuellen Mieter wie die Verantwortung für den Zustand der Mietsache. Eine Wohnung ist kein Arbeitsplatz, die darf man nur einmal vermieten. Bei einer vorzeitigen Schlüsselübergabe hat der Vermieter nichts in der Wohnung zu suchen, neue Mieter erst recht nicht, denn das Mietverhältnis besteht weiter bis zum Ende der Frist.
Nutzt der Vermieter die Zeit für Renovierungen oder vermietet er die Wohnung neu, kann der bisherige Mieter von einer stillschweigenden Aufhebung des Mietverhältnisses ausgehen. Dann schuldet er für diese Zeit auch keine Miete und keine Nebenkosten mehr.
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