Nachzahlung nicht bezahlen, bis man Rechnug bekommen hat?

vom 04.05.2015, 12:18 Uhr

Meine ehemalige Mitbewohnerin hat sich letztens mit mir in Verbindung gesetzt, da sie sich sehr über unsere Nachzahlung aufgeregt hat, die sehr hoch war. Diese unfaire Berechnung der Nebenkosten, war für mich auch ein Grund aus der Wohnung auszuziehen. Nun hat sie festgestellt, dass beispielsweise die Kosten für den Garten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen sind und möchte die Nachzahlung nicht bezahlen, bis sie die Rechnungen der Vermieterin bekommen hat.

Wie ist das bei euch, bekommt ihr bei eurer Nachzahlung alle Rechnungen dabei? Ist es gesetzlich so geregelt, dass die Vermieterin dazu verpflichtet ist oder muss sie die Rechnungen nicht vorzeigen? Besteht ihr auch darauf, die Rechnungen zu sehen, wenn ihr eine Nachzahlung bekommen habt oder ist euch das egal?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wie es nun rechtlich sein muss, weiß ich nicht. Wenn wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen, dann stehen da auch alle Posten drauf. Ich würde da wohl auch eine komplette Aufstellung abwarten und bis dato nicht zahlen. Sollte es hart auf hart kommen, muss man eben noch mal einen Anwalt bemühen oder sich an den Mieterschutzbund wenden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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