Nachnamenänderung beim Kind, wenn es volljährig ist möglich?
Frau Schmitz und Herr Müller haben eine Tochter bekommen und der Nachname des Kindes ist der Nachname des Vaters. Das Kind heißt also Müller. Frau Schmitz und Herr Müller überlegen nun, wie es sein wird, wenn das Kind doch lieber so heißen will wie die Mutter. Ist das dann erst möglich, oder überhaupt möglich, wenn das Kind volljährig ist oder geht das nicht mehr?
Was ist, wenn das Kind, beispielsweise bei einer Trennung, darunter leidet, wenn es so heißt wie der Vater, aber mit der Mutter zusammenlebt? Kann man dann auch ohne Volljährigkeit den Namen ändern lassen? Ist das überhaupt irgendwann möglich? Ist das vielleicht nur mit Einverständnis des namengebenden Elternteil möglich?
Soweit ich weiß ist das nicht möglich, seinen Nachnamen bei Volljährigkeit einfach so ändern zu lassen. Dafür müssen schon gravierende - beispielsweise sehr belastende - Gründe vorliegen, damit das gemacht werden kann. Soweit ich weiß wird eine Trennung der Eltern nicht als gravierend genug empfunden, um da einer Namensänderung einfachso zuzustimmen. Ich fürchte also, dass die Tochter damit leben müssen wird. Sie könnte aber vielleicht den Nachnamen als Minderjährige ändern lassen, für die gelten andere Regeln soweit ich weiß.
Man wird nicht ohne Grund darauf hingewiesen wenn man das beantragt, dass diese Wahl nicht mehr zu ändern ist. Für den Fall der Trennung muss man sich vorher darüber Gedanken machen und entsprechend auch das Berücksichtigen. Eine Änderung vom Nachnamen ist nicht ohne weiteres Möglich und auch nicht wenn belastende Gründe durch eine Trennung vorliegen, da das dem Amt nicht ausreicht. Immerhin kann das Kind auch heiraten und somit einen anderen Namen annehmen.
Aber man kann Vorkehrungen treffen was den Nachnamen betrifft. Entscheidet man sich, dass das Kind den Namen des Vaters bekommt und man ist nicht verheiratet, dann kann man auch das Namensrecht temporär gestalten. Dies gilt aber nicht für Wechsel die man einfach vollzieht weil es einem gerade gefällt, sondern für den Fall der Eheschließung mit dem anderen Elternteil und die Wahl des Familiennamens, der auch der vom anderen Partner sein kann. Dann bekommt das Kind auch den neuen Familiennamen. Hat man das verpasst, dann bleibt der gewählte Nachnahme stehen, auch wenn die Eltern hinterher heiraten und das Kind dort den Nachnamen der Mutter trägt, man sich aber auf den Familiennamen des Ehemannes geeignet hat.
Sollte die Mutter einen anderen Partner heiraten und damit seinen Namen annehmen, kann der neue Partner das Kind Adoptieren und auch hier werden die Karten für die Namensvergabe neu gemischt. Mit Zustimmung des leiblichen Vaters und Beantragung durch die Ehegemeinschaft, kann auch hier ein Wechsel vom Nachnamen auf den neuen Familiennamen stattfinden. Ansonsten stehen die Chancen eher schlecht, auch wenn hier der leibliche Vater dann sein Veto einlegt, dann bleibt es beim alten Familiennamen für das Kind, auch in einer neuen Ehegemeinschaft. Auch da hast du schnell dann unterschiedliche Namen in einer Familie, auch wenn es das leibliche Kind ist.
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