Nachbarin beschwert sich über Hundehaare vom Balkon

vom 14.06.2016, 12:10 Uhr

A hat einen Hund und wohnt mit diesem im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses. Der Hund sitzt oft auf dem Balkon und guckt hinaus, denn der Balkon ist nur von einem Metallgitter eingezäunt und gibt den Blick auf einen Radweg und einen Fluss frei.

Der Hund kam nun in den Fellwechsel. Es ist zwar nur ein kleiner Hund mit einem kurzen Fell, aber die Haarmasse, die er verlor, war schon erstaunlich groß. Der Hund schüttelte die losen Haare natürlich auch manchmal heraus, wenn er auf dem Balkon saß, und der Wind wehte dann vermutlich auch einige Haare auf die Terrasse unter der Wohnung.

Zumindest beschwerte sich die Dame unter A, dass sie ständig den Dreck von dem Hund bei sich hätte und ihre ganze Kleidung, die sie zum Trocknen aufgehängt hätte, dreckig wäre. Sie regte sich sehr auf und wollte sich über A beschweren, weil dieser nicht einsah, die Balkontür zumindest während des Fellwechsels geschlossen zu halten und dem Hund fortan zu verbieten, auf den Balkon zu gehen, denn auch außerhalb des Fellwechsels würde der Hund ja viele Haare verlieren.

Meint Ihr, dass die Dame A wirklich verbieten lassen kann, den Hund auf den Balkon zu lassen und die Balkontür während des Fellwechsels geschlossen zu halten? A fühlt sich im Recht, denn er sieht keine übermäßige Belastung der Dame unter ihm. Der Wind weht die meisten Haare ohnehin in eine ganz andere Richtung als auf die Terrasse unter ihm.

Die Belastung durch Pollen, Blütenblätter und die herumfliegenden Samenstände der in unmittelbarer Nähe der Terrasse und des Balkons befindlichen Pflanzen ist außerdem um ein Vielfaches höher. Er selbst hat es auf dem Balkon teilweise so schlimm, dass er schon deswegen die Wäsche kaum draußen trocknen könne. Da fallen ein paar Hundehaare nicht ins Gewicht. Die Dame ist übrigens nicht allergisch auf Hundehaare, sodass sich ihr Zorn dadurch erklären könnte.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Dame scheint ja eine unangenehme Zeitgenossin zu sein, wenn es die ist, die sich auch darüber beschwert, dass A den Balkon mit dem Schrubber putzt.

Ich bin kein Experte für Mietrecht. Aber ich kann mir aus meinem Alltagsverständnis heraus nicht vorstellen, dass sie da einen Anspruch hat, dass man den Hund nicht auf den Balkon lässt. Wenn der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat, gilt das auch für den Balkon.

Sicherheitshalber könnte man noch mal beim Mieterbund nachfragen, wie das geregelt ist. Also ob das tatsächlich so ist, wie das der Menschenverstand nahe legt, oder ob es da Beschränkungen gibt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn die Hundehaltung genehmigt worden ist vom Vermieter und man das ganze selbst schriftlich hat, dann kann die Dame in der Wohnung darunter nichts machen. Es ist auch nicht so, dass der Hund ständig im Fellwechsel ist und somit die Haare das ganze Jahr auf ihrer Wäsche und ihrer Terrasse landen. Da es sich um ein zeitlich befristetes Ereignis handelt, muss sie es so hinnehmen.

Um weiteren Ärger zu vermeiden kann man in dieser Zeit allerdings seinen Hund nicht auf den Balkon lassen, damit es im Haus nicht weiter Probleme gibt. Oder man thematisiert das einmal bei dem Vermieter, was dieser für eine angemessenen Vorschlag zur Konfliktlösung hat. Die nette Dame wird wohl auch mehr auf die Ansage ihres Vermieters geben, als wenn du ihr mitteilst, dass es nicht mehr vorkommt.

Zudem wenn sie das ganze schon weiß mit den Hundehaaren, verstehe ich auch nicht wie man so dämlich sein kann und seine Wäsche trotzdem noch nach draußen stellt. Dass Fellfetzen auf dem Balkon umher fliegen ist auch in anderen Wohnung keine Seltenheit. Vögel holen sich das Fell und bauen daraus ihre Nester. Verlieren sie das ganze unterwegs, dann landet es auch schon einmal auf dem Balkon. Hunde- und Katzenhaare sind bei Vögeln zum nisten sehr begehrt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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