Nach Studium weiter Kindergeld und Familienversicherung?

vom 30.01.2017, 12:52 Uhr

Nach dem Abitur habe ich erstmal ein Gap Year genommen und war reisen. Trotzdem habe ich weiter Kindergeld bekommen und war familienversichert. Ich hatte mich trotz meiner Reisepläne an den Unis beworben, an denen ich eventuell studieren wollte, um meine Chancen für das darauffolgende Jahr auszutesten. Weil auch Absagen dabei waren, reichte das wohl der Versicherung, damit ich weiter versichert blieb.

Nun stehe ich drei Jahre später beim Bachelor ähnlich dar. Ich habe mich auf den Master beworben, es steht aber in den Sternen, ob ich da wirklich angenommen werde. Er ist leider äußerst beliebt. Allerdings gibt es auch keinen Plan B. Wäre ich mit der Uni-Absage für den Master auch weiterhin familienversichert und Kindergeld berechtigt? Unter 25 bin ich jedenfalls noch.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hunderprozentig kann ich dir das nicht sagen, aber einen ähnlichen Fall habe ich im Freundeskreis. Es geht ja darum, dass man so lange Kindergeld beziehen kann, wie man noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Diese würde einen theorethisch ja das Arbeiten ermöglichen. Hast du den Bachelor bestanden, dann könntest du arbeiten und somit verlierst du den Anspruch auf Kindergeld.

Eine Freundin von mir hatte das gleiche Problem. Sie studiert mittlerweile auf Master und nun fällt das Kindergeld noch weg. Zum Glück hat sie während des Bachelorstudiums schon nebenher gearbeitet (bis zur Freigrenze) und konnte nun weiter arbeiten und steht nicht ganz ohne Geld da. In der Familie haben wir einen Fall, wo man das ausnutzt mit der Erstausbildung. Da wird fleißig mit der bachelorarbeit gewartet, um noch Kindergeld zu beziehen. Ich denke, man hätte da schon lange fertig sein können.

Zur Familienversicherung kann ich dir nichts sagen. Ich nehme an, dass man sich erst selbst versichern muss oder kann, wenn man in einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis steht. Und wenn man nur studiert, ist das ja nicht der Fall.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Das mit dem Kindergeld stimmt so nicht. Ein aufbauender Master zählt als erste Ausbildung und es gibt Kindergeld. Dabei darf man auch mehr als zwanzig Stunden arbeiten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Master muss nur auf dem Bachelor aufbauen und direkt angeschlossen werden. Wobei direkt die nächste Möglichkeit meint.

Vier Monate Pause sind kein Problem. Wenn es länger dauert, müssen Nachweise her, warum das so ist. Bei der Krankenversicherung ist es ähnlich. Damit man sich nicht freiwillig selbst versichern muss, muss man verhandeln.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Wenn man sich da nicht sicher ist, kann man im Zweifel doch bei der eigenen Krankenkasse nachfragen und sich da beraten lassen. Wenn ich Fragen habe, wende ich mich gerne an meine Krankenkasse und hatte nie das Gefühl, beratungsmäßig im Stich gelassen zu werden. Daher kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum man sich bei derartigen Fragen nicht direkt an die Krankenkasse wendet. Zur Not kann man auch telefonisch nachfragen, wenn man keine Zeit hat, persönlich aufzutauchen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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