Nach Schimmelbefall verbietet der Vermieter Tapeten

vom 02.11.2014, 03:44 Uhr

Familie K. wohnt schon ein paar Jahre in einer Mietwohnung. Durch einen Wasserschaden der Nachbarn hatte die Familie nun in einem Zimmer Schimmel an den Wänden. Der Vermieter hat den Schimmelschaden fachgerecht entfernen lassen und das Schimmelproblem sollte damit behoben sein.

In dem Zimmer, in dem es zum Schimmelschaden kam, waren die Wände vorher tapeziert und hellgelb gestrichen. Um den Schaden zu beseitigen musste ein Teil der Tapete entfernt werden und die Wand wurde verputzt.

Nun teilte der Vermieter mit, dass Familie K. die Wand nicht mehr tapezieren darf. Er verbietet das. Begründet hat er seine Entscheidung nicht. Familie K. findet es nicht sehr schön, dass ein Teil des Zimmers nun farbig tapeziert ist und der Rest verputzt ist. Sie würden gerne wieder Tapete anbringen, damit der Raum einheitlich aussieht. Außerdem finden sie Tapeten an den Wänden schöner.

Darf der Vermieter überhaupt das Tapezieren verbieten? Reicht es nicht, wenn Familie K. bei einem Auszug die Tapete entfernt? Oder gibt es irgendwelche Gründe, warum der Vermieter das Anbringen einer Tapete untersagen kann? Bisher hat er auf Nachfragen keine Erklärung liefern können.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein guter Putz kann die Luftfeuchtigkeit in einem Raum sehr gut regulieren, da er Feuchtigkeit sehr gut aufnehmen und auch wieder abgeben kann. Das ist gerade in einem Raum, der von Schimmel gefährdet ist, sehr wichtig. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine Tapete diese Funktion stark einschränken würde. Außerdem kann eine feuchte Tapete wahrscheinlich sehr viel schneller schimmeln als eine verputzte Wand, da eine Tapete sicher ein guter Nährboden für die Schimmelpilze ist. Von daher kann ich die Ansicht des Vermieters sehr gut verstehen.

Es gibt also durchaus mögliche Erklärungen. Wieso der Vermieter diese Erklärungen nicht liefert, kann ich natürlich auch nicht sagen. Womöglich ist Familie K schon in Vergangenheit bei solchen Themen uneinsichtig gewesen. Oder er sieht sich so sehr im Recht, dass er keine Erklärung für nötig hält.

Man kann sich durchaus auch mal in die Lage des Vermieters versetzten. Es ist schließlich sein Eigentum. Natürlich vermietet er es für Geld und schränkt dadurch auch seine eigenen Benutzungsrechte sehr stark ein. Trotzdem kann ein Mieter immer sehr schnell ausziehen und dabei eventuell Schäden hinterlassen, die erst einmal nicht sichtbar sind. Gerade Schimmel ist ein erhebliches Problem, das eine Immobilie quasi unvermietbar machen kann und so einen sechsstelligen Schaden verursachen kann. Wenn man ein solches Szenario im Kopf hat, wird man sich wohl nicht so sehr dafür interessieren, dass die Mieter aber Tapeten hübscher finden.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es kommt darauf an, welchen Putz er verwendet hat. Hat er die Wand mit Rauputz verputzen lassen oder anderem Putz, der einfach nicht tapeziert werden kann? Dann hat er das Recht zu verbieten die Wand in einer anderen Farbe als weiß zu streichen oder gar zu tapezieren. Denn daran wird keine Tapete halten und eine andere Farbe zieht sehr schnell in den Putz ein. Mehr Info wäre da gut. Welchen Putz hat er verwendet?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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