Nach Revision auch härtere Strafe möglich?

vom 27.06.2017, 07:40 Uhr

In meiner alten Heimat ist zur Zeit ein Fall im Gespräch. Dort hat der Lebensgefährte der Mutter ein Kind zu Tode gequält und dieses ist dann an den Folgen verstorben. Der Lebensgefährte der Mutter hat lebenslange Haft bekommen und die Mutter 2 Jahre und 8 Monate, weil sie nicht eingegriffen hat, also wegen Unterlassung.

Beide sind nun in Revision gegangen und hoffen wohl auf eine mildere Strafe. Dieses Thema ist in einer Facebookgruppe in der ich bin ein aktuelles Thema und viele meinen ja, dass die Strafe für die Mutter zu wenig ist und sie eine höhere Strafe bekommen soll. Aber ist das überhaupt möglich? Ich habe mal was von einem Verbot der Schlechterstellung bei einer Revision gehört. Kann die Mutter härter bestraft werden, wenn sie das erste Urteil nicht annehmen will und in Revision geht? Wie sieht das rechtlich bei einer Revision genau aus?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist in Strafverfahren sehr einfach. Es kommt darauf an, wer die Revision beantragt. Möchte ein Angeklagter in Revision gehen, also eine Entscheidung zu seinen Gunsten erwirken, dann darf das zweite Urteil ihn nicht schlechter stellen als das erste. So soll verhindert werden, dass ein Angeklagter sich nicht traut, gegen ein als ungerecht empfundenes Urteil vorzugehen.

Beantragt dagegen die Staatsanwaltschaft die Revision, dann möchte die in der Regel ein schärferes Urteil zu Ungunsten des Angeklagter erreichen. Und dann darf das Urteil auch tatsächlich härter sein als vorher. Das gilt auch, wenn beide Seiten den Antrag stellen. Dann ist das Urteil tatsächlich komplett offen – von Freispruch bis zu einer höheren Strafe ist alles drin.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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