Nach Auszug den früheren Mietvertrag entsorgen?
Wenn Menschen aus einer Wohnung ausziehen, dann wollen sie oft auch schnellstens mit diesem Kapitel im Leben abschließen. Dazu gehört nicht nur, sich in der neuen Wohnung schnell einzurichten, sondern auch alte Unterlagen, welche scheinbar nicht mehr benötigt werden, zu entsorgen. Kann hierbei ein früherer Mietvertrag für eine Wohnung, wo man mal gewohnt hat, entsorgt werden oder wird er unter Umständen noch benötigt, wenn ja, für was könnte er noch gut sein?
Es kommt auf die Nachweispflicht für tatsächlich bezahlte und noch zu erhebende Nachzahlungen, sowie Rechtmäßigkeit des Mietverhältnisses an. Eine zehnjährige Aufbewahrpflicht wie für Geschäftsunterlagen besteht zwar nicht, dennoch kann der Vermieter im Nachgang noch einmal die tatsächlichen Betriebskosten mit den verauslagten Betriebskosten zu einem späteren Zeitpunkt einfordern.
Wenn man dann keine Unterlagen mehr zur Kontrolle besitzt, zahlt man unter Umständen noch drauf. Auch bekommt man meistens die Kaution nicht direkt bei Auszug zurück, sondern diese wird unter Umständen mit Forderungen des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben oder ergaben, verrechnet. Ist da eine Differenz entstanden, wie will man dann schwarz auf weiß anhand von papierenen Dokumenten entgegnen, sind diese vorher von einem selbst vernichtet worden?
Auch könnten Behörden nachträglich Nachweise verlangen, aus denen hervorgeht, ob tatsächlich ein ordnungsgemäßes Mietverhältnis vorlag. Denn auch die Vermieter versuchen manchmal, ihre Steuererklärung nicht korrekt auszufüllen mit "V und V", und machen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unwahre Angaben. Die Mieter werden von Fall zu Fall von der Steuerfahndung um Mithilfe gebeten. Eine Vernichtung von Unterlagen, wie Mietverträge etc. stellt den Mieter unter Verdacht, da er unter Umständen von der steuerfreien Schwarzvermietung Kenntnis hatte und dieser Vorschub leistete. Ordnungswidrigkeitsverfahren sind die zwangsläufige Folge.
Das sind nur einige wenige Gründe, aus denen man einen Mietvertrag nicht unmittelbar nach Auszug aus der alten Wohnung vernichten sollte.
Ich werfe immer zu viel weg, was mir schon Kosten beschert hat. Denn ich brauchte einmal Kontoauszüge, die schon über fünf Jahre alt waren und musste sie von der Bank teuer nachdrucken lassen. Ich musste nämlich nachweisen, dass ich Online-Poker nur hobbymäßig und nicht mit Gewinnabsicht spiele. Ich habe mich aber diesbezüglich gebessert und verwahre jetzt mehr auf. Ich würde also auch den alten Mietvertrag aufbewahren, wenn ich ausziehe. Ich denke mal so ungefähr zehn Jahre sind sinnvoll. Gorgen_ hat ja die Gründe schon aufgezählt, die dafür sprechen.
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