Mutter will mit behindertem Kind auswandern

vom 12.06.2016, 17:47 Uhr

Herr B. ist Vater eines gehörlosen Kindes. Von der Mutter des Kindes war Herr B. bereits vor der Geburt getrennt. Die Behinderung seines Sohnes ist Folge der Geburt. Herr B. kümmert sich allerdings vorbildlich um sein Kind. Er sieht seinen Sohn regelmäßig und macht mit ihm auch verschiedene Therapien, um den Sohn in das Leben integrieren.

Herr B. lernt die Gebärdensprache und besucht auch zusammen mit seinem Sohn Therapien, in denen dem Kind Lautsprache vermittelt werden soll. Der Sohn hängt sehr an seinem Vater, den er mehrmals wöchentlich sieht.

Die Mutter des Kindes hat überraschend geheiratet. Der neue Mann der Mutter kümmert sich ebenfalls rührend um das Kind seiner Ehefrau. Herr B. fand es erst befremdlich, dass auch der neue Mann seiner Ex mit dem Jungen Therapie besucht. Mittlerweile denkt er aber, dass es für das Kind am besten ist, möglichst oft therapiert zu werden und das für den Jungen nur Vorteile haben kann.

Nun teilte die Mutter Herrn B. mit, dass ihr Mann demnächst von seiner Firma, einem weltweit tätigem Konzern, nach Amerika versetzt werden wird. Deshalb würde sie ihren gehörlosen Sohn mitnehmen und ihrem Ehemann in die Staaten folgen. Denn so eine Chance würde ihr Ehemann nie wieder bekommen und dafür würde sie auch ihre berufliche Karriere in Deutschland aufgeben.

Herr B. ist darüber total erzürnt. Sein Sohn wurde bisher in der deutschen Gebärdensprache unterrichtet und müsste nun noch mal komplett von neuem anfangen. Außerdem wäre der Kontakt zwischen Vater und Sohn nur noch sehr schwer möglich. Kontakt über das Telefon könnte ja auch nicht gehalten werden, weil ihr Kind nichts hört. Und das Kind sei nun mal sein Sohn, den er auch regelmäßig sehen möchte.

Hat Herr B. eine Chance, dass sein gehörloses Kind in Deutschland bleiben kann? Kann er vom Ehemann seiner Ex wirklich verlangen, dass er auf seine beruflichen Chancen verzichtet? Hat die Behinderung des Sohnes einen besonderen Einfluss auf Herrn B.s Chancen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass das alles Fragen sind, die man mal einen Anwalt stellen muss. Das sollte man nicht im Internet fragen, weil man keine Rechtsberatung in der Form einholen kann. Abgesehen davon gibt es ja auch Skype. Man kann sich da ja auch sehen und auch gehörlos unterhalten. Wobei ich natürlich verstehen kann, dass da das Vaterherz blutet und man sich wünschen würde, dass das anders wird. Wobei ich eben auch die Chance für das Kind auf ein gutes Leben sehen würde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Die Frage ist hierbei wie alt das Kind ist und wie weit die Therapie hier auch durchgeführt wird bzw. abgeschlossen ist. Denn gibt es diese Therapieform im neuen Land nicht, dann kann der leibliche Vater darauf beharren, dass die Therapie hier erst abgeschlossen werden muss und so etwas kann schon sehr lange dauern.

Wegen dieser Behinderung kann der leibliche Vater ebenfalls auf das Kindeswohl plädieren, gerade wenn es im anderen Land keine entsprechende Schule für Gehörlose in der Sprache gibt, denn in einem höheren Alter eine neue Sprache in Gebärdensprache zu erlernen ist nicht sonderlich einfach wenn man dann auch noch in zwei Sprachen erzogen wird. Somit stehen die Chancen dabei recht gut, dass das Kind nicht mit auswandern könnte.

Der leibliche Vater sollte sich dabei von einem Rechtsanwalt beraten lassen der auf dieses Fachgebiet spezialisiert ist. Denn dort kann er seine Fragen beantwortet bekommen von Rechtsseite her und natürlich auch auf seine Mittel aufmerksam gemacht werden. Zudem kann der Anwalt ihm bei den entsprechenden Anträgen und allem weiteren auch unterstützen. Kampflos würde ich in einer solche Situation mein Kind nicht aufgeben, egal ob eine Behinderung vorliegt oder auch nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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