Mutter vom Ex fordert Umgangsrecht beim ungeborenen Enkel

vom 18.11.2014, 19:50 Uhr

Frau M. war knapp zwei Jahren mit Herrn K. verpartnert. Frau M. hat dabei auch die Mutter ihres Partners kennen gelernt, aber wirklich warm wurden die beiden Frauen nicht miteinander. Die Mutter von Herrn K. sah in Frau M. eher eine Konkurrentin und machte sie auch immer bei ihrem Sohn schlecht. Deshalb hat Frau M. den Kontakt zur Mutter ihres Partners eher knapp gehalten.

Nun hat sich Frau M. vor vier Wochen von ihrem Partner getrennt. Die Chemie stimmt einfach nicht mehr und Herr K.s Lebensstil harmonierte nicht mit dem von Frau M. Da Herr K. auch immer öfters zur Flasche griff, hat Frau M. die Beziehung lieber beendet, die eben eh schon länger nicht mehr harmonisch war. Herr K. ist von der Trennung nicht begeistert, ist aber schlussendlich ausgezogen. Wobei seine Mutter ihm beim Auszug geholfen hat und es nicht unterlassen konnte, noch ein paar schlechte Worte an Frau M. zu richten. Frau M. ist heilfroh, die Frau endlich los zu sein und mit ihr nie wieder was zu tun haben müssen.

Nun stellte Frau M. vor zwei Wochen fest, dass sie schwanger ist. Das war so an sich nicht geplant, aber sie möchte auf keinen Fall abtreiben. Sie weiß aber auch, dass sie mit ihrem Ex-Partner und Vater des Kindes nicht mehr zusammen leben will. Trotzdem hat sie ihn über die Schwangerschaft informiert. Immerhin wird er ja Vater und es kommen diverse Verpflichtungen auf ihn zu. Ansonsten ist Frau M. in der Lage das Kind alleine aufzuziehen, möchte aber den Kontakt zwischen Vater und Kind nicht behindern.

Herr K. reagierte nicht gerade begeistert, sagte seiner Ex-Freundin aber auch, dass es ihre Entscheidung ist und er diese Entscheidung akzeptieren wird und sie eben auch finanziell unterstützen wird und klar dem Kind ein Vater sein möchte. Das freute Frau M. natürlich sehr.

Nun wollten sich die beiden Ex-Partner mal treffen, um darüber zu sprechen, wie die Schwangerschaft und so weiter ablaufen soll. Ob der Vater eventuell mit zum Ultraschall möchte, der Mutter seines Kindes beim Einrichten des Kinderzimmers hilft und solche Sachen eben. Man hat sich dazu zu einem Abendessen verabredet. Frau M. war recht erleichtert, dass man sich scheinbar nicht mehr feindlich begegnet und ihr Ex-Partner sich mit der Trennung abgefunden hat.

Frau M. fand sich pünktlich im Restaurant ein und wartete auf ihren Ex-Partner, der schon immer dazu neigte, die akademische Viertelstunde auszureizen. Das ist Frau M. aber gewohnt und sie bestellte sich schon mal was zum Trinken und wartete geduldig, während sie die Speisekarte studierte. Dabei schaute sie aus dem Fenster und staunte nicht schlecht, als sie ihren Ex, mit seiner Mutter im Schlepptau erblickte, die beide scheinbar heftig diskutierten.

Es kam, wie es kommen musste, die Mutter kam mit zu der Verabredung der werdenden Eltern. Die Mutter riss auch sofort das Gespräch an sich. Sie wird bei den Untersuchungen mit dabei sein und Frau M. bei allem unterstützen. Auch zur Geburt kommt sie natürlich mit. Und wenn ihr Enkelkind erst mal da ist, dann kann Frau M. auch sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, denn sie wird sich um ihr Enkelkind kümmern.

Frau M. meinte mehrfach, dass sie das alles nicht will. Wenn überhaupt, dann geht ihre Mutter mit zur Geburt. Und sie wird auf alle Fälle auch drei Jahre Erziehungsurlaub nehmen, finanziell kann sie das locker wuppen. Frau M. sagte auch klar, dass der Vater sein Kind gerne sehen darf und sie da einem Kontakt auch nicht im Wege stehen wird. Daraufhin meinte die Mutter von Herrn K. nur, ihr stünde ein regelmäßiges Umgangsrecht zu und das wird sie auch gerichtlich einklagen und zog dann beleidigt ab. Herr K. schien sich für seine Mutter zu schämen, sagte dazu aber nichts groß und folgte kurze Zeit später seiner Mutter.

Frau M. ist nun total verunsichert. Die Mutter ihres Ex-Partners hat sie nie gut behandelt. Hat sie bis zum Schluss nur beleidigt. Dieser Frau würde sie ungerne ihr Kind geben. Nun hat Frau M. gelesen, dass Großeltern Umgangsrecht bekommen können, wenn bereits ein enger und regelmäßiger Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkindern bestand und die Großeltern ein wichtiger Bezugspunkt im Leben der Enkelkinder sind.

Wie sieht das aber in dem Fall aus, wenn ein Kind außerhalb einer Beziehung zur Welt kommt? Da gibt es ja keinen bestehenden Kontakt, sondern der Kontakt muss erst aufgebaut werden. Können hier die Großeltern den Kontakt ebenfalls einfordern? Beziehungsweise können sie das Umgangsrecht einfordern? In welchem Rahmen findet der Umgang dann statt?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Einfordern kann es die zukünftige Großmutter. Nur wird sie da kaum Erfolg vor Gericht haben. Denn, wie du schon schreibst, besteht ja noch gar kein Kontakt zum Enkelkind. Daher wird wohl kaum ein Richter dem Antrag der Großmutter zustimmen. Eine enge Bindung wäre vorhanden, wenn man im selben Haushalt gelebt hätte oder die Großeltern die Nachmittagsbetreuung hätten. Aber das ist ja hier alles nicht vorhanden.

Daher braucht sich die werdende Mutter auch keine Sorgen zu machen. Die Mutter des zukünftigen Vaters kann sich nur einbringen, wenn das Kind beim Vater zu Besuch ist. Aber auch das kann man soweit umgehen, wenn man die Besuche in der eigenen Wohnung zulässt. Da man ja aktuell ein freundschaftliches Verhältnis hat, kann das auch in Zukunft auch klappen.

Übrigens ist die Großmutter in einem solchen Fall vor Gericht in der Beweispflicht, wenn sie Umgang durchsetzen will. Sie müsste also eine enge Bindung nachweisen, was sie ja absolut nicht kann, da es eben vor der Geburt schon zur Trennung kam.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich finde es nun nicht schlimm, wenn sich zwei Personen trennen, weil die Chemie zwischen den Beiden nicht mehr stimmte und auch der Lebensstil nicht mehr passte. Die Beziehung scheint eh nicht mehr harmonisch gewesen zu sein, weshalb ich es auch gut finde, dass sich auch der Ex-Freund nun mit der Trennung abgefunden hat. Dass es nun zu einer ungeplanten Schwangerschaft gekommen ist, kann natürlich passieren. Aber gut finde ich es eben, dass die Mutter sich für das Kind entscheidet, obwohl sie alleinerziehend sein wird und gut finde ich es eben, dass der Vater zu der Entscheidung steht und auch für Mutter und Kind da sein möchte. So etwas erlebt man nach einer Trennung eher selten.

Dass die werdende Mutter und der werdende Vater sich treffen müssen, um zu bereden, wie es nun in Zukunft weiter geht und, was man eben alles bereden muss, wenn man als getrenntes Paar gemeinsam ein Kind bekommt. Aber, dass der werdende Vater gleich die Schwiegermutter mit zu dem verabredeten Treffpunkt nehmen musste, finde ich persönlich nicht gut. Immer hin haben sich die werdende Mutter und die Schwiegermutter nie besonders verstanden und die Schwiegermutter scheint auch kein gutes Haar an der werdenden Mutter gelassen zu haben. Da kann ich den werdenden Vater nicht verstehen, dass er bei so einem wichtigen Gespräch seine Mutter mitnehmen muss. Dass das Gespräch unter diesen Umständen nicht sonderlich gut verlaufen wird, kann man doch voraussehen.

Die werdende Oma kann nicht einfach bestimmen, dass sie bei den Ultraschalluntersuchungen dabei sein wird. Sie kann auch nicht einfach bestimmen, dass sie bei der Geburt dabei sein wird oder eben die werdende Mutter nach der Geburt gleich wieder arbeiten gehen kann, da die werdende Oma auf das Enkelkind aufpassen wird. Die werdende Mutter darf ganz alleine Entscheiden, welche Person sie mit in den Untersuchungsraum zum Ultraschall mitnimmt und sie darf auch ganz alleine entscheiden, welche Person sie mit in den Kreißsaal nimmt. Solche werdenden Großmütter kann ich nicht verstehen.

Ich finde es gut, dass die Mutter sich gerade macht und der werdenden Oma die Meinung sagt. Wenn die Mutter eben nicht möchte, dass sie mit in den Kreißsaal kommt, dann muss sie sich damit abfinden. Und eine werdende Mutter nach der Geburt zum Arbeiten zwingen, klappt auch nicht. Ich kann verstehen, dass die werdende Mutter drei Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen möchte. Dass der werdende Vater sich für seine Mutter schämt, kann ich nachvollziehen, dass würde ich persönlich sicherlich auch.

Nun ich denke, dass die Oma auch ein Recht auf den Umgang mit dem Enkelkind hat. Auch, wenn es außerhalb der Beziehung zur Welt kommt und die Bindung zu der Oma auch noch nicht vorhanden ist. Ich denke aber nicht, dass du dein Baby dann der Oma regelmäßig aushändigen muss. Sondern es geht dann wohl eher darum, dass die Oma ihr Enkelkind sehen möchte. Das heißt, dass sie eigentlich ein Recht darauf hat, das Enkelkind regelmäßig zu sehen. Und, wenn die Oma dann eben alle zwei Wochen für eine Stunde bei dir zu Hause vorbei kommen muss, um sich mit dem Enkelkind zu beschäftigen oder eben der Vater die Mutter mitnehmen muss, wenn er sein Kind abholt oder desgleichen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@kai0409: So wie die Situation beschrieben wurde, vermute ich fast, dass die zukünftige Großmutter zwar von dem Treffen wusste, aber auf eigene Faust dort aufgekreuzt ist. Denn immerhin haben sich Mutter und Sohn vor dem Restaurant schon gestritten. Ansonsten sagt aber die deutsche Rechtsprechung recht eindeutig, dass den Großeltern nur dann ein Umgang zu gewähren ist, wenn eine Bindung zum Kind da ist.

Das ist hier nicht der Fall und wird es auch nie sein. Deswegen ist die zukünftige Großmutter darauf angewiesen, sich mit der Mutter ihres Enkelkindes zu arrangieren, damit sie ihren Enkel eben überhaupt sehen darf. Bei der aktuellen Situation hat sie nämlich erst mal keine Rechte als Großmutter und wird wohl auch nie welche eingeräumt bekommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es ist natürlich immer erst einmal eine blöde Situation, wenn man sich gerade getrennt hat und dann feststellt Schwanger zu sein. Ich finde es gut, dass deine Freundin das trotzdem hinbekommen will. Natürlich stellen sich hier viele Fragen, zum Beispiel wer hat welche Rechte und Pflichten.

Theoretisch kann die Großmutter den Kontakt zum Enkel einklagen, allerdings denke ich nicht, dass sie damit Erfolg hätte. Bedeutet wenn nicht entweder Mutter oder Vater will, dass es zu Kontakt kommt wird es für sie schwierig. Natürlich kann ich verstehen, dass die werdende Mutter nicht gerade Kontakt zu der Mutter des Ex pflegen möchte, gerade weil es so schwierig war zwischen den beiden. Allerdings finde ich ist immer die Frage was das Beste für das Kind ist. Ich persönlich finde schon, dass ein Kind durchaus auch das Recht hat seine Großeltern kennen zu lernen. Immerhin können auch diese wichtige Bezugspersonen sein. Daher würde ich es mir gut überlegen ob ich den Kontakt wirklich unterbinde.

Spätestens ab einem gewissen Alter wird das Kind fragen warum es nicht beide Omas kennt und dann vielleicht den Wunsch äußern die Oma kennen zu lernen. Vielleicht ist es auch Sauer, dass der Kontakt unterbunden wurde. Ich persönlich würde probieren ob man es nicht dem Kind zuliebe schafft sich so weit zu verstehen, dass das Kind auch seine Oma sehen kann. Merkt man, dass es gar nicht funktioniert, kann man dies auch wieder unterlassen. Aber ein Versuch ist es wert. Auch wenn die Oma für die werdende Mutter nichts bedeutet ist sie doch Verwand mit dem ungeborenen.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Generell kann die Großmutter auf ein Umgangsrecht bestehen, auch wenn keine Bindung vorher da war. Wie die Rechtsprechung da ist, bin ich mir nicht sicher, aber solche Fälle hatten wir schon mehrfach in der Kanzlei und die Großmutter hat auch Recht bekommen.

Wenn ich M gewesen wäre, wäre ich auf jeden Fall explodiert. Wenn ich nie mit meiner Schwiegermutter klar gekommen wäre und sie mich ständig schlecht gemacht hätte, würde ich ihr auch nicht mehr als den gesetzlichen Umgang gewähren. Die würde ich auf gar keinen Fall zu irgendwelchen Untersuchungen oder zur Geburt mitnehmen. Sobald das Kind geboren ist und nicht mehr rund um die Uhr eine Mutter braucht, kann sie es für einen regelmäßigen Umgang haben, aber nicht mehr.

Gerade beim Thema Mutterschutz etc. würde ich mir nicht reinreden lassen und das auch ganz deutlich sagen. Wenn die Schwiegermutter damit nicht aufhört, könnte M aber auch zum Anwalt gehen und von vornherein versuchen, den Umgang aussetzen zu lassen, weil durch die Differenzen das Kindeswohl gefährdet ist.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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