Mutter holt Kind nicht aus Bastelgruppe ab - Wie reagieren?

vom 20.02.2015, 08:35 Uhr

Frau A gibt nachmittags eine Bastelstunde für drei bis sechsjährigen Kinder. Die Eltern der Kinder sind nicht dabei, denn diese bringen die Kinder im Normalfall um 16 Uhr zur Bastelgruppe und holen sie um 17 Uhr wieder dort ab.

Die Bastelstunde findet in einem Raum in der Kinderkrippe statt, wo sich ansonsten kein Personal mehr aufhält. Frau A schließt also nach der Bastelstunde den Kindergarten ab und hat Feierabend. Bezahlt wird Frau A genau die Zeit der Bastelstunde, nämlich 60 Minuten von 16 bis 17 Uhr.

Die Eltern von B. einem Kind, das an der Bastelstunde teilnimmt, nehmen es mit den Abholzeiten nicht so genau und verspäten sich regelmäßig. Manchmal sind es nur ein paar Minuten, gerne aber auch mal 15-30 Minuten. Zweimal hat Frau A bereits die Eltern von B. angerufen, weil sie ihr Kind in der Bastelgruppe vergessen haben.

Wie sollte Frau A auf so ein Verhalten der Eltern reagieren? Die unfreiwilligen Überstunden werden Frau A natürlich nicht bezahlt, da die Stunde offiziell um 17 Uhr zu Ende ist. Die Eltern zeigen sich nicht einsichtig und sind der Meinung, sie hätten sich vielleicht ein oder zweimal verspätet. Reden bringt hier also absolut nichts!

Frau A kann aber auch nicht einfach nach Hause gehen, da B. erst drei Jahre alt ist und sie somit ihre Aufsichtspflicht verletzen würde. Wie sollte Frau A sich in so einer Situation verhalten? Sollte man das Kind, welches ja eigentlich nichts dafür kann aus der Bastelstunde ausschließen? Was würdet ihr tun?

» Sandra980 » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 12,41 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn die Bastelstunde in den Räumlichkeiten einer Kinderkrippe stattfinden, gibt es doch sicherlich seitens der Kinderbetreuungseinrichtung Regeln, wie man in einem solchen Fall verfährt. Wenn alles reden mit den Eltern nichts nutzt, muss man dann entweder die Regeln mal durchziehen oder das Kind von der Bastelstunde ausschließen.

Ich weiß, dass es in dem Kindergarten unserer Kinder so geregelt war, dass Kinder, deren Eltern nicht abgeholt wurden und nicht erreichbar waren, nach einer gewissen Karenzzeit an Mitarbeiter des Jugendamts übergeben werden sollen. Ist vielleicht nicht unbedingt eine schöne Lösung, aber manchmal muss man beratungsresistenten Menschen einfach mal zeigen, dass sie mit ihrem Verhalten nicht überall auf Gegenliebe stoßen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde mit den Eltern einfach mal reden, warum es zu den Verspätungen kam. Ganz ohne Vorwürfe. Vielleicht gibt es da ja einen triftigen Grund. Nehmen wir mal an, die Eltern sind selbstständig tätig und legen wichtige Geschäftstermine in die Zeit, wo das Kind in der Bastelstunde gut betreut ist und können die wichtigen Geschäftspartner nicht immer um exakt 16:50 Uhr aus dem Haus jagen, weil sonst keine Verträge zu Stande kämen? Das fände ich absolut nachvollziehbar.

In dem Fall würde ich mit den Eltern vielleicht eine Einzelregelung gegen Bezahlung vereinbaren, zum Beispiel dass man gegen einen für beide Seiten fairen Betrag das Kind nach Hause bringt. Oder dass jede angefangene halbe Stunde den Betrag X extra kostet. Dabei soll es dann auch nicht darum gehen, wie oft es schon passiert ist, sondern um die Einzelfälle in der Zukunft. Wenn man dann mit einer Funkuhr an jedem Termin einzeln abgleicht, wie die Abholuhrzeit aussieht, dann sollte das normalerweise klappen.

Und natürlich kann man ein dreijähriges Kind nicht alleine zurück lassen. Das ist klar. Aber wenn man das mit der Extra Bezahlung nicht realisieren kann, würde ich die Eltern schriftlich darauf hinweisen, wenn sie sich noch X Mal nach diesem Schreiben mehr als X Minuten verspäten, der Vertrag seitens der Lehrkraft gekündigt wird oder das Kind bei der Lehrkraft zu Hause abgeholt werden muss.

Und wenn man selbst vielleicht eine ganze Ecke von dem Kindergarten weit weg wohnt, wird vermutlich die Bequemlichkeit der Leute siegen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das mit dem Kind nach Hause mit nehmen rechtlich so zulässig ist. Das würde ich vorher mal mit einem Fachmenschen abklären. Nicht dass man sich da auch strafbar macht.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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