Muster und Vorlagen für einen Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis, ist ja gar nicht so selten, nur gibt es ja bei diesem bestimmt auch so einiges zu beachten. Und von daher würde mich schon mal interessieren, wie man denn so einen Aufhebungsvertrag überhaupt formuliert und was dabei denn wichtig ist zu beachten. Gibt es denn schon vorgefertigte Muster und Vorlagen dafür, wie man in etwa einen Aufhebungsvertrag ausformuliert oder wie würdet ihr einen solchen aufsetzen? Gibt es dabei irgendwelche Fallstricke zu beachten?
Beim Aufhebungsvertrag gibt es keine Formvorschrift, es reicht in den meisten Fällen einen kleinen Zweizeiler aufzusetzen.
Wichtig beim Aufhebungsvertrag ist zunächst die Nennung beider Parteien, in deinem Beispiel Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als nächstes sollte das Datum des Zustandekommen des Arbeitsvertrages genannt sein, gefolgt vom Datum der Aufhebung, zum Beispiel "Das gemäß Arbeitsvertrag vom 01.01.2016 bestehende Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis mit Wirkung zum 01.12.2016 aufgehoben"
Als nächstes sollten im Aufhebungsvertrag andere Wesentlich Punkte wie Abfindung, Rückgabe von Gegenständen oder das Erstellen eines wohlwollendes Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber geregelt werden.
Der Aufhebungsvertrag sollte stets in zweifacher Ausführung jeweils vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Jeweils ein Exemplar verbleibt beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie für alles gibt es auch entsprechende Vorlagen. Auf diese würde ich jedoch nicht zurückgreifen, da dort nie alles genannt ist was einen selbst auch betreffen könnte und wenn das vergessen wurde und nicht drinnen steht, dann hat man das nachsehen.
Was alles genannt werden muss wurde von meinem Vorposter schon erwähnt. Sinnvoll ist es dabei, dass nicht nur der Name sondern auch die Anschrift und das Geburtsdatum erwähnt wird um das auch einwandfrei sagen zu können, dass es dieser Max Müller ist und nicht irgendein anderer.
Wichtig was darin genannt werden sollte, welcher Anspruch noch an Urlaub, Überstunden usw. vorhanden ist, wie dieser abgegolten wird z.B. durch Freistellung oder Auszahlung und wann das mit der Auszahlung stattfinden wird. Gleiches auch für die Rückgabe von Dingen z.B. Schlüssel zum Betrieb, Arbeitsbekleidung usw.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss man darüber nicht regeln, auf das hat man immer einen Anspruch als Arbeitnehmer wenn man mindestens 6 Wochen bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat. Das kann man nachträglich immer noch einfordern, wohlwollend muss es immer formuliert sein, egal ob mit oder ohne Aufhebungsvertrag.
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