Muss man bei zwei Minijobs Steuern bezahlen?
Als Schüler oder Student ist es oftmals so, dass man noch von seinen Eltern regelmäßig Geld bekommt. Bei mir war das lange Zeit auch so, allerdings gefällt mir das persönlich nicht so gut, da ich nicht die ganze Zeit von meinen Eltern Geld verlangen möchte. Deswegen habe ich mich nach einem Minijob umgeguckt. Ich habe auch etwas Gutes gefunden und bin auch recht zufrieden, allerdings möchte ich nun etwas Anderes machen.
Ich habe bei der BayArena von dem Bundesligisten Bayer Leverkusen gearbeitet. Beziehungsweise mache ich das immer noch. Immer wenn Bayer ein Heimspiel hat, bekommt man eine Mail und man geht dann arbeiten. Es ist ein 450 Euro Job, allerdings bekommt man die nie in einem Monat voll, da Bayer ja nicht so viele Heimspiele hat.
Der Job ist recht entspannt und da man auch Mal absagen kann, falls man wirklich nicht kann, war das eine gute Alternative. Nun habe ich mich aber ein bisschen erkundigt und bin auf Messejobs aufmerksam geworden. Ich habe gerne etwas mit Menschen zu tun und habe in dieser Branche auch schon Erfahrungen gemacht. Außerdem gibt es ja oftmals sehr coole Messen und deswegen werde ich mich in geraumer Zeit für ein paar Messejobs bewerben.
Nun ist es so, dass man dafür ein Gewerbe anmelden muss und meistens auch 450 Euro für vier bis fünf Tage arbeiten bekommt. Ich bin noch nicht so lange in Deutschland und weiß überhaupt nicht, wie das nun mit den Steuern ablaufen wird. Wenn ich meinen Job bei der BayArena beibehalte und einmal im Monat einen Messejob habe, muss ich dann für einen Job steuern bezahlen?
Ich mache momentan über eine Fernschule mein Abitur, habe daher noch den Schülerstatus. Bringt mir das irgendwelche Vorteile? Wie viele Steuern muss ich zahlen, falls das auf mich zu kommt? Lohnt es sich vielleicht nur für den Messejob zu arbeiten, da ich dann ja nur einen Minijob habe und somit keine Steuern mehr bezahlen muss.
Ich weiß, es sind viele Fragen, aber ich hoffe, dass ich hier auf talkteria auch viele Antworten bekomme. Ich freue mich über jede Antwort und vorallem auch über Erfahrungswerte, da ich ein absoluter Neuling bin in diesem Themenbereich. Ich werde die Tage meinen Gewerbeschein anmelden und werde dort sicher ein paar Antworten bekommen, aber es kann ja nicht schaden, wenn man vorbereitet dorthin geht.
Du lebst ja in der Türkei und deswegen kann ich deine Frage nicht so ganz leicht beantworten. Normalerweise ist es so, dass der Schülerstatus als Hauptarbeit angesehen wird und man steuerfrei auf 450 € Basis arbeiten kann.
Du kannst dich da sicherlich auch nebenberuflich gewerblich anmelden, aber da musst du dann eben andere Sachen ebenfalls beachten. Beispielsweise kommt es dann darauf an, welche Art du nimmst und wie du deinen Jahresverdienst so erwartest. Am besten lässt du dir da aber Auskunft im Finanzamt geben.
Ramones, allerdings ist es mittlerweile so, dass ich in Deutschland wohne. Wir sind jetzt schon seit gut sieben Monaten hier. Deswegen kannst du ruhig dein Wissen für Deutschland mit mir teilen.
Soweit ich weiß müsste man für einen zweiten Minijob schon Steuern zahlen, allerdings nur, wenn man da eine gewisse jährliche Einkommensgrenze überschreitet.
Ich habe zur Zeit einen Teilzeit-Job und einen Minijob. Für den Minijob muss ich gar keine Steuern zahlen, ich müsste es aber, wenn ich zwei Minijobs hätte eben wenn der Einkommensgrenze. Ich meine, diese Grenze liegt bei über 8.000 €, aber die genaue Zahl weiß ich gar nicht. Solange man aber mit dem zweiten Minijob die Einkommensgrenze nicht überschreitet, was ja eher unwahrscheinlich ist bei einem Minijob, kann ich mir nicht vorstellen, dass man da wirklich Steuern zahlen muss. Praktische Erfahrungen habe ich aber bei einer ledigen Person nicht.
Meine Schwiegermutter hat zwei Minijobs und die muss für den zweiten auch Steuern zahlen. Allerdings rechnet sich das da anders, weil sie eben verheiratet ist und dementsprechend in einer anderen Steuerklasse ist. Wegen der Ehegemeinschaft wird die Einkommenssteuer auch anders berechnet als bei einer ledigen Person.
Als Schüler oder Student ist es oftmals so, dass man noch von seinen Eltern regelmäßig Geld bekommt. Bei mir war das lange Zeit auch so, allerdings gefällt mir das persönlich nicht so gut, da ich nicht die ganze Zeit von meinen Eltern Geld verlangen möchte. Deswegen habe ich mich nach einem Minijob umgeguckt. Ich habe auch etwas Gutes gefunden und bin auch recht zufrieden, allerdings möchte ich nun etwas Anderes machen.
Das finde ich nicht schlecht. Aber sieh es mal so - deine Eltern wollten ein Kind und es gehört eben dazu, dass man ein Kind auch in der Schulzeit finanziert. Da musst du kein schlechtes Gewissen haben. Es ist die Aufgabe von Eltern, das Kind zu unterstützen und du solltest nur so viel arbeiten, wie es deine schulische Laufbahn nicht gefährdet.
Ich habe bei der BayArena von dem Bundesligisten Bayer Leverkusen gearbeitet. Beziehungsweise mache ich das immer noch. Immer wenn Bayer ein Heimspiel hat, bekommt man eine Mail und man geht dann arbeiten. Es ist ein 450 Euro Job, allerdings bekommt man die nie in einem Monat voll, da Bayer ja nicht so viele Heimspiele hat.
Du schreibst weiter unten, dass man dafür ein Gewerbe anmelden muss. Dann ist es aber kein 450-EUR-Job, denn bei einem Gewerbe ist man selbstständig, bei einem Minijob ist man angestellt. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben und du musst das Einkommen nicht versteuern. Oder meinst du, dass die Messejobs, die du annehmen willst, ein Gewerbe voraussetzen?
Also wenn du einen Minijob hast und ein Gewerbe, dann sind das zwei Dinge, die voneinander unabhängig sind. Der Minijob bleibt steuerfrei und das Gewerbe musst du eventuell versteuern, das hängt davon ab, wie viel du da verdienst. Kann sein, dass keine Steuern anfallen würden, ich hab die Grenze nicht im Kopf.
Aber ich frage mich gerade, wie sich das auf die Familienversicherung auswirkt. Du bist bestimmt über deine Eltern krankenversichert oder? Ein Minijob ist da unproblematisch, aber ob man noch selbstständig dazuverdienen kann, ohne dass die Krankenversicherung verlangt, dass man sich nun selbst krankenversichern muss - da wäre ich mir nicht so sicher. Vielleicht fragst du da mal bei deiner Krankenkasse nach.
Zitronengras hat geschrieben:Du schreibst weiter unten, dass man dafür ein Gewerbe anmelden muss. Dann ist es aber kein 450-EUR-Job, denn bei einem Gewerbe ist man selbstständig, bei einem Minijob ist man angestellt. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben und du musst das Einkommen nicht versteuern. Oder meinst du, dass die Messejobs, die du annehmen willst, ein Gewerbe voraussetzen?
Dies bezieht sich auf das Vorhaben, auf einer Messe zu arbeiten. Viele Messe-Stände beschäftigen Sub-Unternehmer, damit sie selbst aus der Verpflichtung der Beiträge raus sind.
Ich würde dir empfehlen dich einfach mal auf eine Messe in deiner Nähe zu begeben, denn dort sind meist überall Aushänge. Es gibt immernoch sehr viele Stellen, die als ganz normaler Minijob ausgeübt werden können. Meistens handelt es sich dabei um Serivertätigkeiten, Ausschank oder Verpackung.
Früher habe ich auf einigen Messen Artikel verkauft, dafür habe ich 5 Tage gearbeitet und hatte meine 400 Euro bereits verdient (die Grenze war damals noch bei 400 Euro). So musste ich dann 3 Wochen lang nicht mehr los und konnte in Ruhe nach weiteren Messen oder Terminen Ausschau halten.
Was du dabei aber bedenken musst: Erstens findet nicht jede Woche eine Messe statt und zweitens bist du da eher in der Woche beschäftigt. Es besteht also eher keine Regelmäßigkeit.
Ein 450-Euro-Job wird normalerweise mit 2 Prozent pauschal versteuert und bleibt daher bei der Steuer vor. Wer eine Gewerbeanmeldung macht, bekommt normalerweise auch bald Post vom Finanzamt, der BG und der zuständigen Kammer!
BG und Kammer bekommen einen pauschalen Beitrag. Das Finanzamt will normalerweise bis zum 30.05. des Folgejahres eine Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Wenn es kein Nebengewerbe ist, will die Krankenkasse auch noch Geld sehen.
Gewerbesteuer fällt erst ab 25.000 Euro Gewinn an. Bei der Umsatzsteuer kann man bis 17.500 Euro als Kleingewerbetreibender optieren und spart sich dann die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb der ersten beiden Jahre. Die muss auch auf der Rechnung vermerkt sein.
Bei der Einkommensteuer gibt es einen Freibetrag von 8.000 Euro im Jahr, wobei natürlich nur der Gewinn versteuert werden muss.
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