Muss man Aufnahmen von ProViDa-Fahrzeugen sichten?

vom 16.03.2015, 22:08 Uhr

A wurde neulich auf der Autobahn angehalten. Ein ProViDa-Fahrzeug mit Zivilpolizisten hat seine Geschwindigkeit gemessen und die war zu hoch. A war sich auch bewusst, dass er zu schnell gefahren ist und hatte es auch einigermaßen eilig. Die Polizisten bestanden darauf, dass er mit zu dem ProViDa-Fahrzeug kommt und sich die Videoaufnahme ansieht, die sie gemacht haben.

A meinte, dass er es auch so glaubt und sie sagen sollen, was nun auf ihn zukommt und er würde das dann auch bezahlen. Aber die Polizisten bestanden weiterhin auf die Sichtung des Videomaterials. Eher würde er seine Papiere nicht zurück bekommen.

Ist man eigentlich verpflichtet sich das Videomaterial anzusehen, auch wenn man es nicht will? Ist es nicht schon Nötigung, wenn die Polizisten die Papiere erst nach der Sichtung aushändigen wollen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Laut deutschem Recht hat man als Beschuldigter nur eine einzige Pflicht, nämlich seine Personalien wahrheitsgemäß anzugeben. Sollte man dies verweigern, haben die Polizisten verschiedene Möglichkeiten, die Identität festzustellen.

Man muss sich nicht zu dem Sachverhalt äußern, vielleicht wollten die Polizisten so eine Aussage erhaschen, welche dann im Verlauf des Falles noch nützlich gewesen wären.

Wenn die Polizisten sich geweigert haben, die Dokumente auszugeben erfüllt das bestimmt den Bestand einer Ordnungswidrigkeit. Ich hätte darauf bestanden, dass mir die Nummern der Polizisten gegeben werden, und hätte dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Ich kann mir vorstellen, dass diese Handhabe aber nur bei einigen Ausnahmen anzutreffen ist. Die meisten Polizisten sind ganz nett und helfen gern, wo sie nur können.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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