Muss einer Bienenhaltung vom Vermieter zugestimmt werden?
Frischen sowie gesunden Biohonig zu haben und nutzen zu können ist ein Traum vieler Menschen oder Imker. Doch wenn Jemand nun selber Bienen halten möchte und Mieter ist, sind die Platzkapazitäten sehr begrenzt. Müssen Vermieter prinzipiell immer um Erlaubnis gefragt werden, wenn angehende Hobbyimker Bienenkästen im Garten oder auf dem Balkon aufstellen wollen, ist eine Zustimmung erforderlich?
Juristisch scheint das noch grenzwertig zu sein, manche sagen, es sei prinzipiell und grundsätzlich erlaubt, andere Gerichte haben entschieden, dass ein Mieter für die Haltung von Bienen eine Erlaubnis des Vermieters braucht, die dieser natürlich verweigern kann. Ich würde auch einen Unterschied machen, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt, ob es ein alleinstehendes Haus ist oder ein Reihenhaus.
Prinzipiell gebietet es aber der gesunde Menschenverstand auf seinem Balkon nicht einfach plötzlich frohgemut einen Bienenstock aufzustellen und so lange zu warten, bis die Nachbarn von den einschwärmenden Tierchen aufgeschreckt werden. Ich bin mir recht sicher, dass der Vermieter das Recht hat, so eine Haltung zu verbieten, wenn er es nicht möchte. Ich wäre auch nicht begeistert, wenn meine Nachbarn auf so eine Idee kämen, zumal man immer wieder von verirrten Völkern unerfahrener Imker im Großstadtdschungel hört.
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