Muss ein Ehepartner für die Rente des Anderen aufkommen?

vom 24.03.2019, 18:03 Uhr

X arbeitet Vollzeit und verdient recht gut. Der Partner Y dagegen arbeitet freiberuflich. Zwar verdient auch Y nicht schlecht, interessiert sich aber kein Stück für die Rente. Y zahlt nicht in die Rentenkasse ein und sorgt auch nicht privat vor. Es besteht auch keine Absicht, das in nächster Zeit zu ändern.

X überlegt, was das für die Zukunft bedeutet, sollten X und Y eines Tages heiraten. Y wird im Alter höchstwahrscheinlich auf die soziale Grundsicherung angewiesen sein. Würden die beiden in dem Fall als Bedarfsgemeinschaft gelten und X müsste für Y' Rente aufkommen? Ließen sich eventuelle Ansprüche mit einem Ehevertrag umgehen?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Was meinst du denn jetzt genau? Geht es dir darum, dass die beiden im Rentenalter noch verheiratet sind? Oder möchtest du wissen, was bei einer Scheidung passiert? Grundsätzlich sollte dir eigentlich klar sein, dass Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Wenn das Geld von einem Partner für den Unterhalt der Familie reicht, gibt es keine Sozialleistungen. Das gilt natürlich auch bei der Rente.

Im Falle einer Scheidung könnte man den Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausschließen. Normalerweise werden bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt. Aber das kann man nur umgehen, wenn es nicht sittenwidrig ist. Da beide arbeiten und einer selbstständig ist, ist das erst einmal unproblematisch möglich.

Aber man darf nie vergessen, dass sich das ändern kann.Wenn Y während einer langjährigen Ehe beruflich zurückgesteckt, weil Y die Kinder betreut, falls Y irgendwann zum Hausmann oder zur Hausfrau wird oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird der Verzicht sittenwidrig.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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