Muss die Baufirma eine Übergangswohnung bezahlen?

vom 25.01.2016, 14:51 Uhr

Familie A hat im letzten Jahr den Bau ihres Eigenheims in Auftrag gegeben. Der von der Firma festgelegte Termin zum Einzug war eigentlich zum Dezember 2015 geplant. Dieser hatte sich jedoch verschoben weil die Firma sich übernommen hatte. Viel zu viele Aufträge, angeblich schlechtes Wetter und fehlende Kommunikation.

Jetzt ist es so das Familie A ihre alte Wohnung zum 01.02.3016 gekündigt hat und nächste Woche raus muss. Jetzt ist das Haus aber immer noch nicht komplett fertig und Familie A kann dort noch nicht einziehen. Die Baufirma sträubt sich allerdings dagegen für den Zeitraum bis zum Einzug eine Übergangswohnung bereit zu stellen oder zu bezahlen. Ist die Baufirma verpflichtet dies zu tun? Denn wo soll die Familie sonst hin?

» Kobe » Beiträge: 472 » Talkpoints: 72,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich gehe mal davon aus, dass die Baufirma mit der Familie A einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen hat. Diesen sollte sich die Familie A noch einmal genau durchlesen (steht in dem Vertrag), dass das Haus bis zum Datum X stehen soll? Falls dort steht, dass es zu Verzögerungen kommen kann, dann ist sie nicht verpflichtet der Familie A eine Wohnung zu zahlen. Wenn aber keine entsprechende Klausel vorhanden ist, dann muss die Baufirma der Familie eine entsprechende Übergangslösung anbieten. Jedoch muss man damit rechnen, dass diese Lösung nicht unbedingt die Beste ist.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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