Muss der Vermieter ein Balkonkraftwerk dulden?
„Balkonkraftwerke“ werden ja momentan gehypt und in einem Ratgeber stand drin, dass die auch für Mietwohnungen oder Miethäuser gut geeignet sind. Ich habe so etwas zwar nicht unbedingt vor, aber ich frage mich, ob der Vermieter das überhaupt dulden muss, wenn der ganze Balkon mit Solarplatten und Photovoltaiktechnik zugepflastert wird. Wie würdet ihr denn reagieren, wenn ihr Vermieter wärt? Würdet ihr es dulden, weil ihr es müsst, oder kann man solche Vorhaben auch ablehnen?
Grundsätzlich darf es ein Vermieter nicht ablehnen, wenn man ein Balkonkraftwerk nutzen will. Geht es dabei allerdings um bauliche Veränderungen dabei an der Immobilie, so darf der Vermieter das aber untersagen.
Also wenn du deine Solarplatten am Balkongeländer befestigst ohne einen dauerhaften Schaden anzurichten, muss es der Vermieter mitmachen. Willst du die Teile aber an die Wand schrauben, so dass Löcher ins Mauerwerk gemacht werden müssten, kann der Vermieter das untersagen.
Bei einer Eigentümerversammlung wurde dieses Thema auch einmal angesprochen. Grundsätzlich kann das keiner verbieten. Es bedarf noch nicht einmal der Zustimmung aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Allerdings im speziellen Falle sind statische Probleme ein Ablehnungsgrund gewesen. Die Befestigung der Balkongitter selbst ist schon wacklig, so dass erst die geplante Runderneuerung aller Balkone abgewartet werde musste.
Ferner ist noch ein erhöhtes Augenmerk auf die Elektroinstallation zu legen, insbesondere bei den älteren Anlagen, die nur noch auf der Grundlage von Bestandsschutz in Betrieb sein dürfen, bei der jegliche Änderung an der Elektroanlage zu größeren Modernisierungsmaßnahmen zwingen würde.
Sprich: Irgendwelche Änderungen bedingen neue Steigeleitungen, eventuell Wände aufreißen in der Wohnung, um Leitungen und Installationsrohre für Kabelaustausch gegen geforderte Kabel mit Mindestquerschnitten.
Bevor die Wieland-Steckdose eingebaut wird, sollte auch die Charakteristik der Leitungsschutzschalter vom Fachbetrieb überprüft werden. Denn im Überlastungsfalle (der Strom läuft ja andersherum - nicht vom Sicherungskasten zu den Steckdosen, sondern verkehrtherum) könnte die Leitung sich derart überhitzen, dass ein Brand entsteht.
Was noch im Interesse einer guten Nachbarschaft unbedingt zu erwähnen wäre, ist die Installation eines guten Wechselrichters, der ja bekanntlich den von den Solarzellen gelieferten Gleichstrom in die 230V 50 Hz Wechselstrom umformt. Leider sind preiswerte Angebote verfügbar, die nicht den Funkstörbestimmungen entsprechen. Tatsächlich geben alle Geräte dieser Art Funkstörungen ab. Das merkt man aber sofort, wenn das UKW-Radio prasselt und rauscht, oder ein DAB+ Radio plötzlich stumm bleibt. Um sich bei den Nachbarn nicht unbeliebt zu machen, sollte man nur Geräte benutzen, die den gültigen Bestimmungen entsprechen.
Eigentümerversammlungen haben aber andere Rechte und Pflichten als Vermieter oder Mieter. Die können in Mehrheitsbeschlüssen ganz andere Entscheidungen treffen und generelle Regeln festsetzen, die sich vom Mietrecht stark unterscheiden. Das bringt manchmal vermietende Eigentümer in Eigentümergemeinschaften in Schwierigkeiten.
Normale Vermieter, die die ganze Immobilie besitzen, haben viele Möglichkeiten, keine Zustimmung zu erteilen. Denn die braucht man immer noch, wenn keine Regelungen dazu im Mietvertrag getroffen worden sind. Denn theoretisch geht es ohne, aber da gibt es nur ein Provinzurteil, ein anderes Gericht könnte das ganz anders sehen. Und normalerweise hat man als Mieter nicht die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Öffentlich-rechtliche und braurechtliche Vorschriften und die möglichen Brandgefahren kennt man ja nun nicht. Bauliche Veränderungen sind dann sowieso genehmigungspflichtig (beispielsweise eine neue Steckdose).
Ein Vermieter wird erst einmal auf die Hausordnung und sogenannte Mietvertrag ergänzende Bestimmungen hinweisen. Dort steht alles Mögliche und Unmögliche drin. Zum Beispiel stand in meinem Mietvertrag, dass in Neubauten immer wieder Dinge Anlass zu Misshelligkeiten zwischen den einzelnen Mietern gegeben waren aufgrund des Wohnungscharakters der Wohnanlage und deswegen im Interesse anderer Mieter das Bohren von Dübellöchern zeitlich reglementiert ist. An Feiertagen und Wochenenden sollte grundsätzlich vom Anbohren der Betonwände Abstand genommen werden. (Und das ist ja meistens gerade die Zeitspanne, die Berufstätige für das Anbringen von Bildern an der Wand etc. Zeit übrig haben.) Und die Praxis zeigte dann, dass sich kaum jemand daran gehalten hatte.
Ein Vetorecht des Vermieters für alles, was nicht dem Zustand der Wohnung bei der Übernahme durch den Mieter beim Einzuge entspricht, ist zwar auch Bestandteil der meisten Mietverträge, man könnte aber auch argumentieren, dass eine temporäre Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses in Form von Anbringung von Solarpaneln zu dulden wäre, so lange der Mieter bereit ist, diese Zusatzeinrichtungen beim Auszuge wieder zu entfernen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und für eventuelle Schäden an Fassade, Balkon und sonstwo in dem Zusammenhang aufzukommen.
Wie oben bereits erwähnt, im Zweifelsfalle wird eine gerichtliche Entscheidung Klarheit bringen. Die Tendenz geht aber eher in Richtung Duldung. Zumindest läge dann keine verbotene Eigenmacht darin, wenn vor Kauf der Panel mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen worden ist. Bevor man sich in Unkosten stürzt, lieber den Vermieter anrufen. Wie gesagt, bei uns gibt es da so gesehen keine Probleme. Und die Solaranlagen sprießen wie Pilze auf den Dächern. Das die 10 Kilowatt-Anlagen prinzipiell Rundfunkstörungen machten, kann ich nicht bestätigen. Offensichtlich alles normgerecht installiert und vom Netzbetreiber abgenommen.
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