Muss auf Folge-Krankschreibung eine neue Diagnose stehen?

vom 02.05.2021, 14:20 Uhr

Ich habe mich wegen Magen-Darm-Beschwerden krank schreiben lassen und weil ich momentan nicht so gut schlafe. Aktuell bin ich in der dritten Woche der Krankschreibung und eine Woche habe ich noch. Dank der Krankschreibung muss ich aktuell nicht bei meinem Nebenjob an der Uni arbeiten. Ich habe die Beschwerden wirklich, nicht dass es wieder heißt, ich würde nur blau machen.

Mir ist aufgefallen, dass auf jedem Krankenschein eine neue Diagnose auftaucht. Auf dem für die erste Woche stand nur das mit dem Darmproblem, auf dem für die zweite Woche standen noch die Schlafprobleme und auf dem dritten hat der Arzt nun wieder eine neue, dritte Diagnose daraufgeschrieben.

Ich frage mich, warum das so gemacht wird. Kann man nicht wegen einer Sache alleine mehrere Wochen krankgeschrieben werden? Warum schreibt der Arzt da jedes Mal zu den bekannten Diagnosen eine neue dazu? Ist das eine Vorschrift der Krankenkassen oder was steckt dahinter?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Mehrfachdiagnosestellung hat hauptsächlich rein abrechnungstechnische Gründe. Man kann das heute leicht nachprüfen: Wenn man sich einmal die "Patientenquittung" der Krankenkasse, bei der man versichert ist, herunterlädt, dann wird man überrascht sein, was da so alles angegeben wird. Dinge von denen man rein garnichts wusste. Da werden zahlreiche Pauschalen berechnet, noch Extradinge in Rechnung gestellt. Das ist aber alles legal.

Abgesehen davon, geht den Arbeitgeber die Diagnose nichts an. Diese unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Bei den "alten" Krankenscheinformularen ist auf dem Abschnitt, bzw. der Kopie zur Einreichung beim Arbeitgeber auch keine Rubrik für "Diagnose" vorgesehen. So kenne ich das. Wenn sich das jetzt im Zuge der digitalen Krankschreibung geändert hat, solle man darauf achtgeben, dass diese Geheimhaltung im Sinne einer Schweigepflicht weitergeführt wird.

» Gorgen_ » Beiträge: 1151 » Talkpoints: 410,36 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Gorgen_ hat geschrieben:Die Mehrfachdiagnosestellung hat hauptsächlich rein abrechnungstechnische Gründe. Man kann das heute leicht nachprüfen: Wenn man sich einmal die "Patientenquittung" der Krankenkasse, bei der man versichert ist, herunterlädt, dann wird man überrascht sein, was da so alles angegeben wird. Dinge von denen man rein garnichts wusste. Da werden zahlreiche Pauschalen berechnet, noch Extradinge in Rechnung gestellt. Das ist aber alles legal.

Na ja, so pauschal als legal würde ich das nicht bezeichnen. Legal ist es nur, wenn die Sachen, die abgerechnet werden auch wirklich erbracht wurden und es der Patient nur nicht wahrgenommen hat. Und da gibt es schon einige Rechnungen auf denen Leistungen stehen, die nicht erbracht wurden.

Gleiches gilt ja schon für die Mehrfachdiagnosestellung. In dem konkreten Falle finde ich das schon grenzwertig. Man darf dabei ja nicht vergessen, dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, gerade für den Arbeitnehmer! Eine Lohnfortzahlung gibt es ja nur für sechs Wochen, danach springt ja dann die Krankenkasse zu reduzierten Bezügen ein.

Und hier wird es knifflig. So gibt es ja an sich den Grundsatz, bei neuer Diagnose, zählen die sechs Wochen wieder von vorne. Aber hier gibt es arbeitsgerichtliche Urteile, die klar fordern, dass bei Beginn der zweiten Erkrankung, die erste Erkrankung eindeutig beendet sein muss, damit neu gezählt wird. Und genau das wäre in dem vorliegenden Fall ja nicht mehr so, wenn ich es richtig verstanden habe.

Spitzen wir es mal zu. Theoretisch wären hier 6 Wochen krank mit Reizdarm/Diarrhö oder wie wir es auch immer nennen wollen mit 100% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber drin gewesen. Davon genesen geht man einen Tag später wieder zum Arzt und macht 6 Wochen krank auf Schlafstörung. Und dann danach mit dem dritten Problem. Zur Sicherheit zwischendurch ein, zwei Tage arbeiten um die Gesundung für das Gericht zu dokumentieren, denn die Beweislast liegt hier beim Arbeitnehmer. Dann wären 19 Wochen volle Lohnfortzahlung drin, wovon 18 Wochen krank gemacht gewesen wären.

Vermischt man das dagegen alles auf einem Krankenschein, der immer als Folgeerkrankung ausgestellt wird und wo die Diagnosen nebeneinander auftauchen, wird man vor den meisten Arbeitsgerichten scheitern und nur die ersten 6 Wochen volle Lohnfortzahlung bekommen und dann die anderen 13 Wochen nur noch das Krankengeld der Krankenversicherung, sofern man trotzdem genauso lange krank macht.

Und da wir ja Zitronengras Problem aus einem anderen Thread kennen, ist das nicht ganz an den Haaren herbeigezogen und schon relevant.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Untersucht wurde ich nicht. Es gab nur ein Gespräch beim Arzt und mir wurde Melatonin-Pulver mitgegeben, was ich ganz gut finde, also das ist wirklich nicht schlecht. Über die sechs Wochen hinaus werde ich nicht kommen. Es ist ja auch so, dass ich bei meinem anderen Nebenjob, für den ich einfach nur im Home Office ab und an was verfasse, weiter arbeite, weil ich da auch keinerlei Druck habe und das ganze nach dem Motto "was heute nicht wird, wird irgendwann" abläuft. Aber wenn ich in die Krankengeldzahlung käme, würde das der Krankenkasse sicher auffallen, dass von der anderen Stelle weiterhin Krankenkassenbeiträge ankommen. Aus dem Grund bleibt es bei maximal sechs Wochen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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