Müssen Schwangere zum Frauenarzt gehen?

vom 06.07.2016, 14:19 Uhr

Ich habe jetzt schon des Öfteren mit bekommen, dass Schwangere zum Frauenarzt gehen müssen. Sie werden angeblich dazu aufgefordert, weil sonst das Jugendamt auf den Plan gerufen wird. Ich glaube, dass die meisten Frauen diese Art von Untersuchungen zum Beispiel als "Ur-Untersuchungen" oder so ähnlich bezeichnen.

Auch habe ich des Öfteren gehört, dass nach der Schwangerschaft gewisse Grunduntersuchungen für den Nachwuchs ebenfalls verpflichtet sein sollen, weil sonst wieder das Jugendamt kommt. Immer mit der Begründung, dass man sonst Nachlässigkeit im Umgang mit dem Nachwuchs vorwirft und entsprechend Sorge hat, dass die Eltern kein Interesse am Nachwuchs haben.

Auch meine Mama hat mir ähnliches signalisiert, als wir noch jünger waren. Da und da muss ich mit Euch hin, weil sonst kommt das Jugendamt. Das muss man als Schwangere oder als gerade frisch gebackene Mutter machen, sonst kann es Ärger geben.

Da hier viele Mütter sind, wüsste ich gerne, ob es wirklich wahr ist, dass Schwangere oder frisch gebackene Mütter gewisse Termine bei einem Frauenarzt oder Hausarzt wahrnehmen müssen, um Ärger mit staatlichen Behörden zu vermeiden? Stimmt das so oder könnt ihr da anderes berichten?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Naja, Pflicht zum Frauenarzt denke ich mal nicht, wie viel Frauen kommen überraschend mit einem Kind nach hause, obwohl sie nur Bauchschmerzen hatten. Das würde ja heißen, das diejenigen alle dem Jugendamt zugeordnet sind. Meine Hebamme hat mir damals erzählt, das sie dort besonders verstärkt in die Haushalte fährt und schaut, ob die auch Frau klarkommt und wie es mit den benötigten Sachen aussieht.

Mit meinem Gewissen könnte ich es aber nicht vereinbaren nicht zu den Vorsorgeterminen Schwangerschaft und Kinderarzt zu gehen. Da es eine Überprüfung des Entwicklungsstandes vom Kind ist und wo vielleicht Unterstützung benötigt wird. In der Schwangerschaft wird geschaut ob es dir auch gut geht, weil jeder will sein Kind gesund erleben.

» flori0502 » Beiträge: 100 » Talkpoints: 0,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Nicht alles durcheinander werfen. Die Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere können beim Frauenarzt gemacht werden, muss man aber nicht. Es gibt keinerlei Verpflichtung dazu, man kann es auch sein lassen wenn man nicht will. Manche lehnen es auch ab aber die meisten nehmen das ganze schon wahr. Außerdem kann man sich auch von einer Hebamme betreuen lassen als Vorsorgeuntersuchung, das muss nicht direkt ein Frauenarzt sein wenn man nicht will. Zum Ultraschall, der dreimal stattfindet in der Schwangerschaft, wird man dann an einen Arzt überwiesen, denn das machen die Hebammen nicht.

Die U-Untersuchungen betreffen die Kinder nach der Geburt. Das fängt direkt mit der Geburt an, die erste Untersuchung findet in der ersten Lebensminute des Kindes statt. Entbindet man also in einer Klinik, einem Geburtshaus oder mit einer Hebamme als Hausgeburt findet diese immer statt. Nur wenn man alleine entbindet, dann fällt diese aus da niemand da ist der das ganze übernimmt. Die U2 kommt dann 2 Tage später dran, findet auch meistens noch in der Klinik statt. Danach liegt es an jedem selbst einen Kinderarzt aufzusuchen und das ganze machen zu lassen.

Man kann, aber man muss nicht. Ich verstehe jeden der das ganze wahrnimmt, aber genauso kann ich die Gegner davon verstehen. Denn nur weil man das Kind 5 Minuten im Abstand von ein paar Wochen bei einem Kinderarzt vorführt, kann man nichts so wirklich daran festmachen. Die Abstände werden dabei auch immer größer im ersten Lebensjahr sind 6 Untersuchungen fällig, danach ist teilweise über 1 Jahr Pause. Was will man dazu also alles sagen können? Wenn es einem Kind schlecht geht geht man ohnehin zum Arzt, ansonsten wenn es alles gut ist, man sich sicher ist kann man darauf auch verzichten. Viele machen es inzwischen auch nur noch beim ersten Kind mit und bei allen weiteren verlassen sie sich auf ihr eigenes Gefühl.

Lediglich wenn man bestimmte Gelder beantragen möchte müssen die Untersuchungen nachgewiesen werden. So kann man in Bayern kein Landeserziehungsgeld beantragen, wenn das Kind nicht bei der U6 oder U7 war. Damit sichert sich das Land ab, dass das Kind "reif" genug ist um auch Zuhause gelassen zu werden. Ist es das nicht, dann macht eine Unterbringungen in einer Krippe mehr Sinn um das ganze aufzuholen. Möchte man hier einen Krippenplatz, dann muss auch mittels den U-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass es von medizinischer Seite aus keine Bedenken für die Fremdbetreuung gibt. Das ist auch eine rechtliche Absicherung für die Krippe an sich.

Ich habe die Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt fast alle mitgemacht, einen habe ich abgesagt da der Termin für den Kaiserschnitt vorgezogen worden ist. Dabei wurden einige Sachen festgestellt, die man so gar nicht bemerkt hätte und entsprechend auch nicht behandeln hätte können. Das hätte schon für Mutter und Kind teilweise eine extra Gefahr dargestellt. Auch die Termine danach zur Nachsorge habe ich ebenfalls alle mitgemacht. Das würde ich auch jederzeit wieder so machen, denn selbst wenn man dort eine Diagnose an den Kopf geworfen bekommt, kann man sich immer noch entscheiden ob man bei der Behandlung mitmacht oder nicht.

Gleichzeitig ging mein Sohn zu seinem Kinderarzt mit den U-Untersuchungen. Dabei wurde ihm allerdings einiges angedichtet. So machte er zum Stichtag nicht die Hände auf und sollte direkt Krankengymnastik bekommen. Ich habe mich dagegen geweigert und 14 Tage später ging es auch so. Ich finde allgemein wird bei Kindern zu viel Panik gemacht, dass diese mit ihrer Entwicklung nicht weit genug sind wenn sie zum Stichtag der U-Untersuchung etwas nicht können.

Der Abstand ist fest vorgegeben und fällt ein Kind dabei aus der Reihe und braucht eine Woche länger, dann machen mache Kinderärzte einfach nur unnötig Stress und verordnen Behandlungen die eigentlich wenig Sinn ergeben. Mein Kind hat sich auch wunderbar ohne die Krankengymnastik entwickelt und war am Ende seinem Alter schon weit voraus.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Man muss nicht ständig Angst vor dem Jugendamt haben. Wobei man klar unterscheiden muss zwischen Schwangerschaft und einer U Untersuchung. Die U Untersuchungen finden nach der Geburt des Kindes statt und dienen der Kontrolle der Fortschritte des Kindes.

Die Untersuchungen in der Schwangerschaft sind auf jeden Fall nicht Pflicht, aber bei den U Untersuchungen kann man durchaus Vorteile haben, wenn man die mitnimmt. So bekomme ich beispielsweise nach einer bestimmten U Untersuchung eine kleine Prämie von meiner Krankenkasse oder auch finanzielle Unterstützung, wenn ich mit dem Schatz noch zu Hause bleiben möchte.

In der Schwangerschaft kann ich mir aber nicht vorstellen, warum man auf die Untersuchungen verzichten mag. Man kann so schnell reagieren, wenn man einen Mangel hat, den man nicht mitbekommen würde und vor allem bekommt man auch das Kind per Ultraschall zu sehen. Man kann zwar auch zu einer Hebamme gehen, aber mehr als den Herzschlag und ein paar kleinere Untersuchungen kann man da nicht machen. Ich denke, dass man bei einem Kinderwunsch schon regelmäßige Untersuchungen machen sollte, eben auch um das Kind zu schützen und zu wissen wie es sich entwickelt.

Bei den U Untersuchungen finde ich auch, dass da zu viel Druck gemacht wird, aber letztendlich gibt es ja nicht nur die Eltern, die versuchen, dass das Kind sich weiterentwickelt, sondern auch die, die ihr Kind ignorieren und so weiter, da ist es schon besser, wenn der Arzt da ein Auge drauf hat. Wegen dem Jugendamt braucht man aber keine Angst haben, die greifen nur ein, wenn wirklich Missstände vorhanden sind und das Kind beispielsweise geschlagen wird oder generell misshandelt wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich danke Euch erst einmal für diese Erklärung. Ich selber als "nicht Mama" werfe das natürlich durcheinander, weil ich mich bisher niemals damit beschäftigt habe.

Ich bin auf das Thema gekommen, weil eine entfernte Bekannte Kinder hat. Sie ist jedoch auch in jugendamtlicher Aufsicht. Ein Kind ist derzeit in Obhut des Jugendamts, weil es Probleme macht. Das andere Kind lebt in einer Pflegefamilie und ihr erstes Kind beim leiblichen Vater. Sie hat derzeit nur eines bei sich leben, wobei auch hier das Jugendamt schon vorsichtig mitteilt, dass dies sich ändert, wenn gewisse Dinge nicht eingehalten werden.

Als sie Schwanger mit dem Jungen war, ist sie mal nicht zum Frauenarzt gegangen und behauptete, dass das Jugendamt ihr jetzt Druck macht. Auch nach der Schwangerschaft meinte sie immer mal wieder, dass Jugendamt sagt, dass diese U Untersuchungen Pflicht sind, weil sie sonst das Kind weggenommen bekommt.

Da ich selber das natürlich nicht weiß, habe ich mir nämlich mal von Euch die Antworten erhofft, weil ich das komisch fand, dass man Leuten vorschreibt, wieso sie zum Arzt gehen müssen usw. Bei der betroffenen Person ist es so, dass ihre Zuverlässigkeit sowieso nicht da ist, Arzttermine verpennt sie lieber usw. Sie kriegt im Grunde nichts gebacken.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ramones, welche Untersuchungen macht eine Hebamme denn nicht? Bis auf den dreimaligen Ultraschall ist die Versorgung nicht anders. Dafür ist mehr Ruhe und man geht nicht ständig in die Praxis. Welche weltbewegenden Untersuchungen muss man denn deiner Meinung nach vornehmen lassen, wenn man angeblich ein gesundes Kind möchte. Nach deiner Aussage möchte man das schließlich nicht, wenn man sich eine Hebamme nimmt.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Kätzchen14 hat geschrieben:Als sie Schwanger mit dem Jungen war, ist sie mal nicht zum Frauenarzt gegangen und behauptete, dass das Jugendamt ihr jetzt Druck macht. Auch nach der Schwangerschaft meinte sie immer mal wieder, dass Jugendamt sagt, dass diese U Untersuchungen Pflicht sind, weil sie sonst das Kind weggenommen bekommt.

Das kann in diesem Fall aber sein, wenn sie bereits unter Aufsicht stand und entsprechende Auflagen bekommen hat. Hält sie diese nicht ein, dann muss sie mit Konsequenzen rechnen. Solche Auflagen kann das Familiengericht durchaus auferlegen und dann hat man nicht mehr die freie Wahl ob man das Angebot wahrnimmt oder auch nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich meinte den Ultraschall. Wobei die Geräte, mit denen bei der Hebamme die Herztöne des Kindes zu hören sind, also außer beim CTG auch nicht immer so gut sein sollen. Ich bevorzuge einfach den Frauenarzt, aber das muss ja jeder selber wissen. Wenn ich ein Kind in mir trage finde ich es einfach auch schön ein Ultraschallbild zu haben und wenn man schon mal da ist, kann man den Rest ja mit machen.

Bei meinem Frauenarzt war es auch so, dass es da eine Kombination von Arzt und den Hebammen gab. Gegen Ende der Schwangerschaft wurde das CTG beispielsweise von den Hebammen gemacht und vom Arzt ausgewertet. Wobei man das auch ablehnen konnte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Das Ultraschallbild bekommt man doch auch mit Hebamme. Als ob das etwas ändern würde. Wenn ich immer alle zwei Wochen in die Praxis gemusst hätte und später jede Woche, dann wäre ich wahnsinnig geworden. Da ist eine Hebamme deutlich praktischer.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Man muss alle 4 Wochen zum Arzt, was durchaus vertretbar ist, aber darum soll es nicht gehen, wie gesagt ich bin der Meinung, dass das jede Schwangere selber wissen muss. Später sind die Abstände natürlich kürzer, aber am Anfang sind sie doch weit auseinander und eine Hebamme kann auch immer dabei sein, wenn man das möchte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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