Müssen Mieter Bohrlöcher zwingend schließen?

vom 23.02.2021, 21:02 Uhr

Sehr viele Menschen auf der Welt wohnen in Mietwohnungen verschiedener Art und Größe. Während des Wohnens und Lebens in so einer ist es normal, dass man das ein oder andere Loch in die Wand bohrt, beispielsweise um Bilder, Regale oder Gardinenstangen beziehungsweise Hängeschränke anzubringen. Beim Auszug möchte der Vermieter dann auf einmal, dass diese Löcher vom Mieter wieder verspachtelt und verschlossen werden.

Im geschlossenen Mietvertrag steht das jedoch nicht als Pflicht drin, auch findet sich kein Passus zu irgendwelchen zu leistenden Schönheitsreparaturen. Müsste der Mieter eurer Meinung nach die Bohrlöcher schließen wenn das nicht im Mietvertrag drin steht, oder gibt es da ein Pauschalgesetz, welches den Mieter dazu verpflichtet?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn nichts im Mietvertrag steht, dann müssen Bohrlöcher natürlich auch nicht verschlossen werden. Das muss man nur machen, wenn eine rechtsgültige Klausel zu Schönheitsreparaturen vorhanden ist. Wenn der neue Mieter oder Vermieter eh streichen muss, sind die Löcher doch kein Problem. Die sind schnell zugespachtelt.

Wegen Bohrlöchern würde ich aber nun auch keinen Streit anfangen. Wenn der Vermieter das möchte, obwohl es nicht meine Pflicht ist, würde ich sie halt schnell zuspachteln. Das dauert fünf Minuten. Vielleicht kommt er einem dann in irgendeiner anderen Hinsicht entgegen. Streit mit Vermietern wegen Kleinigkeiten würde ich nicht beginnen.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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