Müssen Arbeitgeber Fehlverhalten für Abmahnungen nachweisen?

vom 06.03.2021, 10:47 Uhr

Arbeitgeber sind natürlich immer daran interessiert, dass ihre Arbeitnehmer und Angestellten ihre Arbeit stets und ständig mit Sorgfalt und Fleiß erledigen, auch dass Niemand durch die Arbeit der jeweiligen Person gefährdet wird. Doch manchmal müssen Arbeitgeber schriftliche Abmahnungen an Angestellte ausstellen, welche angeblich gegen die Regeln auf Arbeit verstoßen haben. Müssen Arbeitgeber das Fehlverhalten immer konkret und sicher nachweisen oder reicht schon ein Verdacht aus um Jemanden abmahnen zu können oder besteht da keine Handhabe, sofern nichts nachgewiesen werden konnte?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es wäre noch schöner, wenn ein Arbeitgeber einen unberechtigt abmahnen kann und dafür keine Konsequenzen erfahren würde. Wo wäre da die Gerechtigkeit? Abmahnungen müssen immer begründet und Verstöße nachgewiesen werden. Die Verhältnismäßigkeit muss auch vorhanden sein, welche eine Abmahnung begründbar oder unwirksam macht.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich wurde jetzt nie abgemahnt, sodass ich das nicht aus erster Hand weiß. Allerdings gehe ich mal mit einer absoluten Sicherheit davon aus, dass in Deutschland niemand abgemahnt werden kann ohne, dass im Ernstfall der Arbeitgeber auch eine entsprechende Begründung parat hat. Denn ich gehe schon davon aus, dass diese wohl in der jeweiligen Abmahnung rein rechtlich gesehen aufgeführt werden muss.

Das ist jedoch nur meine Vermutung, denn dann kann ja wirklich jeder kommen. Wenn keine Begründung vorhanden sein muss, würden sicherlich einige diese Chance nutzen und es darauf ankommen lassen. Schließlich zieht ja nicht jeder vor dem Arbeitsgericht, weil sie Gerichte, die Dauer und den Stress scheuen, sodass einige dann eine möglicherweise unrechtmäßige und nicht einmal gültige Abmahnung akzeptieren würden.

Deswegen vermute ich auf alle Fälle, dass eine Abmahnung immer begründet sein muss. Das verlangt mit Sicherheit unser Arbeitsrecht. In anderen Ländern bist du sicherlich schneller deinen Job auch ohne Abmahnungen los, aber hier geht dies bezüglich durchaus einiges einen längeren Gang zum Schutz der Arbeitnehmer. Was ich auch in Ordnung finde.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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