Mündlicher Arbeitsvertrag auch mündlich kündbar?

vom 28.02.2018, 12:59 Uhr

Frau Mund arbeitet seit einem Jahr in einer Firma ohne einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Alles wurde mündlich vereinbart und hat auch alles immer gut geklappt. Da sie aber durch Heirat wegzieht, will sie kündigen und fragt sich, ob sie schriftlich kündigen soll oder ob es mündlich reicht.

Sie hat ja keinen schriftlichen Vertrag. Der Arbeitgeber hat neulich einen Mitarbeiter mündlich gekündigt. Ob eine schriftliche Kündigung hinterher kam weiß Frau Mund nicht. In dem Betrieb geht alles irgendwie mündlich. Bedarf ein mündlicher Arbeitsvertrag einer schriftlichen Kündigung oder kann man auch mündlich kündigen? Wenn man mündlich vor Zeugen kündigt, reicht das auch?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Bekannter von mir hat einen Arbeitgeber, mit dem er einen mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen hat und das schon vor über einem Jahrzehnt. Zwischendurch hat er woanders gearbeitet wegen einem Umzug. Da wurde der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag auch mündlich problemlos gekündigt und es hat alles reibungslos geklappt. Mittlerweile arbeitet er wieder bei seinem alten Arbeitgeber (mündlich festgelegt) ihm gefällt es ganz gut bei dem Arbeitgeber, weil der so unkompliziert ist. Vielleicht gibt es aber auch Arbeitgeber, die dann auf eine schriftliche Kündigung bestehen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Täubchen, nur weil der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich einig waren, ist das rechtlich nicht in Ordnung. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder sogar durch einfaches Handeln geschlossen werden. Letzteres wäre der Fall, wenn ein Azubi am Tag nach der Abschlussprüfung die Arbeit aufnehmen darf. Dann gilt er als unbefristet angestellt.

Eine Kündigung dagegen bedarf immer der Schriftform. Das regelt Paragraph 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hätte dein Bekannter oder der Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptiert, hätte das Arbeitsgericht die Haltung des Klägers unterstützt und das Arbeitsverhältnis als weiter bestehend eingestuft.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich würde das schon vorher mal erwähnen, wenn man keinen eigentlichen Vertrag hat, aber zur Absicherung würde ich auf jeden Fall auch schriftlich eine Kündigung schreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, wenn man dieser Pflicht nur mündlich nachkommt. Zumal man dann keinen Nachweis hat. Ich würde mich da schon absichern wollen und dann auch schriftlich etwas festhalten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



cooper75 hat absolut Recht, auch wenn ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde, kann er mündlich nicht gekündigt werden. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform, egal ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.

Und das gilt auch für beide Seiten, weder der Arbeitnehmer kann mündlich kündigen, ebenso kann der Arbeitgeber auch nicht mündlich kündigen. Ein Arbeitgeber kann zwar eine Kündigung vorläufig mündlich aussprechen z.B. bei einem Vergehen, das eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muss aber umgehend die Kündigung in Schriftform nachreichen, damit die Kündigung auch final gültig ist. Mit umgehend ist hier auch gemeint, das dies innerhalb von Tagen zu erfolgen hat. Ansonsten ist auch die vorläufige Kündigung wieder unwirksame, egal ob fristlos oder fristgerecht.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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