Möglichkeiten Arbeitgeber bei Verdacht auf Fakekrankheit

vom 09.08.2017, 11:20 Uhr

A hat einen kleinen Betrieb mit 20 Mitarbeitern und seit einiger Zeit einen Mitarbeiter, der es mit der regelmäßigen Arbeit nicht so ernst nimmt. Erst seitdem die Probezeit zu Ende ist, ist der Mitarbeiter ständig krank. Immer bringt jemand anderes die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorbei. Aber Arbeitskollegen meinen diesen Mitarbeiter beim Feiern gesehen zu haben. Sicher auch nicht ungewöhnlich, wenn man nicht bettlägerig krank geschrieben ist und die Freizeitbeschäftigung nicht dazu beiträgt, dass er noch länger krank ist oder die Genesung im Weg steht.

Welche Möglichkeit hat ein Arbeitgeber, dass er einem Mitarbeiter nachweisen kann, dass er nicht krank ist, sondern nur krank "feiert"? Was ist, wenn er einen Privatermittler beauftragt. Wer zahlt die Kosten dafür, wenn wirklich festgestellt wird, dass der Mitarbeiter gar nicht krank ist?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Arbeitgeber können dazu natürlich einen Privatermittler beauftragen und sind auch in der Nachweispflicht. Ein Anruf bei der Krankenkasse reicht nicht aus, damit man eine Diagnose erhält und weiß was am Ende darauf auch steht und empfohlen worden ist und vom Arzt kann er dank seiner Schweigepflicht auch nicht erwarten, dass dieser ihm sagt ob der Mitarbeiter nun Bettlägrig geschrieben ist oder auch nicht.

Wie du schon gesagt hast, ist es noch lange kein Hindernis auf eine Feier zu gehen wenn man Arbeitsunfähig geschrieben ist. Man hat als Arbeitnehmer nur die Sorge zu tragen, dass sich damit der Genesungsprozess nicht nach hinten hinaus verzögert und wenn einen andere Kollegen dabei sehen, dann ist das halt so. Wie gesagt, die Nachweispflicht liegt hier eindeutig beim Arbeitgeber der dem Mitarbeiter das beweisen muss und entsprechend schwer ist es für diese.

Von daher wird bei einem begründeten Verdacht dann auch auf den Privatermittler zurück gegriffen. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen komplett alleine. Je nach dem was dieser dann ermittelt, wird es auch weitere Dinge nach sich ziehen wie die Kündigung des Mitarbeiters, womit dann die Kosten auch wieder eingespart werden die die Ausgabe vorher notwendig gemacht haben.

Je nach dem kann auch das Unternehmen dann mit einer Schadenersatzforderung an den ehemaligen Mitarbeiter heran treten für das "krank feiern" und auch andere Stellen z.B. die Krankenkasse interessiert sich brennend dafür, da auch diese die gezahlten Lohnersatzleistungen dann zurückfordern werden. Auch der Arzt der das ausgestellt hat, kommt nicht so einfach davon und ist ebenfalls dann mit dran für das ausstellen eines falschen Attestes. Das zieht einen gewaltigen Rattenschwanz nach sich, wenn das nachgewiesen werden kann, was aber schwierig ist.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^