Mitspracherecht der Mieter bei Hausverwaltung
Gerade bei Mehrfamilienhäusern setzen ja die Vermieter für die Abwicklung sämtlicher Belange immer Hausverwaltungen ein. Haben denn die Mieter eigentlich bei der Auswahl einer Hausverwaltung auch ein Mitspracherecht oder was passiert denn, wenn Mieter mit der Arbeit einer Hausverwaltung vollkommen unzufrieden sind? Könnten die Mieter dann auf den Vermieter irgendwelchen Druck ausüben, wenn diese eine andere Hausverwaltung haben möchten?
Mal ein Beispiel von mir: Ich hatte Schimmel im Schlafzimmer und der Hausverwalter unternahm nichts. Irgendwann kürzte ich dann die Miete. Da wurde dann der Vermieter selbst aktiv und beauftragte eine Firma, obwohl das Sache des Hausverwalters gewesen wäre. Einen neuen Hausverwalter gab es natürlich nicht, ich muss aber auch sagen, dass bei uns niemand Hausverwalter werden möchte.
FinanzScout hat geschrieben:Gerade bei Mehrfamilienhäusern setzen ja die Vermieter für die Abwicklung sämtlicher Belange immer Hausverwaltungen ein.
Das wäre mir neu, dass es wirklich bei allen immer Hausverwaltungen sind nur weil es ein Mehrfamilienhaus ist. Ich habe selbst mehrere Wohnungen in einem Haus, welches auch ein Mehrfamilienhaus darstellt. Dort gibt es jedoch keine Hausverwaltung und es ist jeder selbst dafür zuständig was mit seinen Wohnungen läuft. Über die gemeinsamen Dinge wird auf der Eigentümerversammlung gesprochen und dann gibt es noch die Mieterversammlung die ebenfalls Vorschläge und Verbesserungen einbringen kann.
Wenn die Mieter mit der Hausverwaltung nicht zufrieden sind, dann wenden sie sich entsprechend an ihren Vermieter direkt. Denn eigentlich ist die Hausverwaltung dafür da, dass die Arbeit dem Vermieter/Eigentümer abgenommen wird und diese seine Interessen vertritt. Ist dem Vermieter es gar nicht klar was dort alles schief läuft, dann kann er vom Vertrag mit der Hausverwaltung zurücktreten. Die Mieter haben indirekt Einfluss darauf, denn wenn sie unzufrieden sind und der Vermieter/Eigentümer trotz Hausverwaltung die volle Arbeit hat, dann wird er von alleine darauf kommen das diese nichts ist und eine andere beauftragen. Vorschläge kann man sicherlich einbringen, aber die Entscheidung liegt alleine beim Eigentümer wen er dafür einsetzt.
Druck ausüben läuft auch nicht anders ab, als wenn keine Hausverwaltung eingesetzt ist. Man macht die Mängel schriftlich und kommt darauf keine Reaktion, dann hat man immer noch etwas in der Hand. Damit kann man sich an den Mieterschutzbund wenden, direkt den Vermieter oder einen Anwalt. Auf diese Weise kann man Druck ausüben oder wie stellst du dir das vor? Dass du dich mit Fackeln und Mistgabeln vor die Hausverwaltung stellst und deine Forderungen verbreitest?
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