Mit selbstständiger Arbeit Geld verdienen
Ich bin mir gerade völlig unsicher. Eine Bekannte von mir meinte, egal, wie man mit selbstständiger Arbeit Geld verdient, man muss ein Gewerbe anmelden. Eine andere Bekannte meinte, dass man auch Geld verdienen kann und das dann eben nur bei der Steuererklärung angeben muss. Irgendwas mit "freischaffend" meinte sie. Ein Gewerbe wäre nicht immer notwendig.
Wann ist ein Gewerbe notwendig? Was ist, wenn man mit einem Blog ein wenig Geld verdient oder wenn man ein paar Schreibarbeiten für jemanden erledigt? Muss man dafür ein Gewerbe anmelden? Das Einkommen wäre auch nicht regelmäßig und auch nicht vorhersehbar wie lange es ist und wann Einnahmen entstehen.
Neben dem Gewerbe gibt es noch die Möglichkeit, freiberuflich tätig zu sein. Es gibt allerdings nur bestimmte Berufe, die als freiberuflich gelten. Man muss schon etwas aufpassen, da die Grenze zum Gewerbe manchmal sehr dünn ist.
Ich habe einmal gelesen, dass man als Autor zwar grundsätzlich Freiberufler sein kann, aber sobald man E-Books selbst vertreibt, gilt man als Verlag und arbeitet somit gewerblich. Aber da gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen. Es kann schon sein, dass das ein oder andere Finanzamt Self-Publishing auch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert.
Geld mit Werbung auf Internetseiten zu verdienen fällt meines Wissens auch unter eine gewerbliche Tätigkeit. Bei Auftragsarbeiten sieht es wiederum anders aus.
Und dann gibt es noch den sogenannten "Härteausgleich". Ganz verstehe ich die Regelung auch nicht. Ich habe noch keine Seite gefunden, die die sperrige juristische Formulierung verständlich erklärt. Aber soweit ich das verstanden habe, ist bei Einnahmen, die darunter fallen, auch kein Gewerbe nötig. Aber im Zweifelsfall sollte man da wohl mal einen Steuerberater fragen.
Es gibt nicht nur das Selbstständig sein mit Gewerbeschein, sondern man kann auch freiberuflich sein und dann braucht man keinen Gewerbeschein und nur die Anmeldung für selbiges beim Finanzamt und muss dann eben dementsprechend eine Erklärung abgeben und auch Steuern zahlen.
Schreibarbeiten fallen neben eine Reihe von künstlerischen Tätigkeiten in den Bereich Freiberufler und somit braucht man dafür keinen Gewerbeschein. Bei Blogeinnahmen braucht man aber einen Schein, weil man da ja über die Werbung und nicht über die Schreibleistung das Geld verdient. Einsehen kann man das beispielsweise auch bei der Anmeldung dafür.
Wo da die Unterschiede liegen, kann man aber leicht im Finanzamt erfragen und auch auf etlichen Seiten im Netz nachlesen. Es gibt auch Berufe, die nur freiberuflich sind und man deswegen keinen Gewerbe anmelden muss, da gibt es Berufskataloge, wo man das einsehen kann.
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