Minderjährige bei Polizei verhören ohne Eltern und Anwalt

vom 07.12.2014, 16:57 Uhr

Ich habe mir gerade die Frage gestellt, was für gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich herrschen, wenn ein Minderjähriger eine Straftat begeht und dann natürlich von der Polizei verhört wird.

Vielerorts werden dann Methoden angewandt, um die Jugendlichen einzuschüchtern, damit sie mit der Wahrheit heraus rücken. So weiß ich es jedenfalls aus Erzählungen von Jugendlichen, die schon einmal ohne Vormund oder Anwalt von der Polizei verhört worden sind.

Am meisten wird dort von der "Guter Bulle, böser Bulle" Taktik berichtet. Das finde ich im Prinzip unfair gegenüber dem Jugendlichen, da er sich ja nicht wehren kann und in den meisten Fällen auch nicht ausreichend über seine Rechte informiert ist.

Deshalb stellt sich mir die Frage, ob die Polizei eigentlich gerecht handelt, wenn sie dem Jugendlichen kein Angebot macht, seine Eltern oder einen anderen Vormund, beziehungsweise einen Anwalt zur Befragung dazu zu holen. Sind die Polizisten nicht dazu verpflichtet, bei einer Straftat mit anschließendem Verhör, zumindest die Eltern darüber zu informieren?

Oder ist so etwas nicht im Gesetz verankert und die Polizei kann verhören wann sie, wie sie und wie lange sie will? Kennt ihr ähnliche Fälle in denen man den Jugendlichen von der Polizei aus einen Vormund oder Anwalt fern gehalten hat?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 07.12.2014, 17:03, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Es gibt keine Pflicht die Eltern bei einem Verhör von Minderjährigen hinzuziehen, Eltern müssen einer Vernehmung auch nicht zustimmen. Allerdings gibt es das Recht des Minderjährigen seine Eltern hinzuziehen. Pflicht nein, Recht allerdings schon. Gerade bei Jugendlichen muss darauf geachtet werden, dass die Polizei den Jugendlichen seine Rechte so erklärt, dass er diese auch sicher versteht.

Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich von Geschichten, von wegen die Polizei hat Tricks angewendet nicht viel halte. Meiner Erfahrung nach, übertreiben gerade Jugendliche da gerne einmal. Natürlich gibt es sicher Ausnahmen, aber ich denke im Normalfall hat die Polizei es nicht nötig einen Minderjährigen einzuschüchtern. Natürlich haben Polizisten ihre Tricks, wie sie Leute zu einem Geständnis bringen.

Aber ob es da etwas ändern würde, wenn die Eltern dabei sind weiß ich nicht. Wer nichts zu verbergen hat, der muss sich keine Gedanken machen bei einem Verhör und wer wirklich Mist gebaut hat sollte einfach mit der Sprache rausrücken. Macht vor dem Richter schließlich auch einen besseren Eindruck.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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